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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Schweizer Bischofskonferenz
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund
Medienmitteilung
Bern/Freiburg/Zürich, 24. September 2006
Kirchen und SIG fordern menschenwürdige Umsetzung des Asyl- und des Ausländergesetzes
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) bedauern die Annahme der beiden Gesetze. Diese sind für die Lösung der anstehenden Probleme nicht geeignet und widersprechen der humanitären Tradition unseres Landes. Die Landeskirchen und der SIG werden die Umsetzung der Gesetze kritisch begleiten und sich weiterhin für die Achtung der Menschenwürde im Umgang mit Migrantinnen und Migranten einsetzen.
Die Stimmberechtigten haben heute das revidierte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz angenommen. Die Landeskirchen und der SIG respektieren den Entscheid der Stimmbevölkerung, bedauern aber, dass die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerbereich akzeptiert wurden, und weisen darauf hin, dass die Bedenken gegenüber den Gesetzen nicht ausgeräumt sind.
SEK, SBK und SIG nehmen die Versprechen der Befürwortenden, die humanitäre Tradition der Schweiz und die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention seien nicht gefährdet, ernst: Echte Flüchtlinge sollen weiterhin Schutz erhalten, niemand soll ohne angemessene Nothilfe auf der Strasse stehen, die Zwangsmassnahmen sind mit Augenmass anzuwenden und dürfen nicht zur sinnlosen Inhaftierung von Ausländerinnen und Ausländern führen. SEK, SBK und SIG werden die Umsetzung der beiden Gesetze kritisch begleiten und sich dort zu Wort melden und den Dialog mit den Behörden suchen, wo sie Rechtsstaat und Menschenwürde gefährdet sehen.
Zentral ist für den SEK, die SBK und den SIG, dass die Rechtsgleichheit gewahrt bleibt und die Behörden ihre Ermessensspielräume zugunsten der Schwächsten nutzen. Gesuche für den Familiennachzug und Härtefallbewilligungen von Sans-Papiers sind entsprechend zu behandeln. Eine Sorge vieler kirchlich engagierter Menschen ist zudem, dass sie in Zukunft für ihre Hilfeleistungen bei Personen ohne Aufenthaltsrecht (Sans-Papiers) bestraft werden. SEK, SBK und SIG rufen die Behörden auf, ethisch und humanitär begründete Hilfestellungen nicht zu kriminalisieren.
Die Kirchen und der SIG werden sich weiterhin für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer einsetzen: Die Kirch- und Pfarrgemeinden mit ihrem Engagement für Sans-Papiers an vorderster Front, die Kirchen namentlich mit den Seelsorgediensten für Asylsuchende in den Empfangs- und Verfahrenszentren im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Migration und die Hilfswerke mit ihrer Flüchtlings- und Integrationsarbeit. Dabei soll die partnerschaftliche Zusammenarbeit von SEK, SBK und SIG mit Bund, Kantonen und Gemeinden als zuständige Behörden weitergeführt werden.
Für Auskünfte stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung:
Für den SEK: Dr. Peter Schmid, Mitglied des Rates SEK, Tel. 079 570 33 20; Pfr. Simon Weber, Leiter Kommunikation, Tel. 078 739 58 53
Für die SBK: Bischof Ivo Fürer, erreichbar über seine Informationsbeauftragte, Sabine Rüthemann, Tel. 079 423 20 30; Abt Joseph Roduit, Tel. 024 486 04 04
Für den SIG: Prof. Dr. Alfred Donath, Präsident SIG, Tel. 076 382 71 39 (erst ab 21 Uhr erreichbar)
Walter Müller
Informationsbeauftragter der SBK
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