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Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit
homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das
Priesterseminar und zu den heiligen Weihen
Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz
Wir danken allen Priestern, die ihre Berufung in grosser Treue leben. Wir
sind uns bewusst, dass in unserem Priesterkollegium und in unseren
Seminarien Mitbrüder leben, die sich als Menschen mit heterosexueller
Orientierung und Mitbrüder, die sich als Menschen mit homosexueller
Orientierung erfahren. Jeder soll als Mensch und Mitbruder akzeptiert und
respektiert werden. Unabhängig von unserer sexuellen Orientierung haben wir
uns entschieden zu einem Leben in eheloser Keuschheit. Im Mittelpunkt
unserer Abklärungen zur Zulassung zum Priesteramt steht nicht die sexuelle
Orientierung, sondern die Bereitschaft zur konsequenten Christusnachfolge.
Die Stellungnahme, die wir in einem Pastoralschreiben vom Oktober 2002
diesbezüglich veröffentlicht haben, deckt sich weitgehend mit der Haltung
der neuen Instruktion: Es ist unsere Aufgabe als Bischöfe, in kluger
Unterscheidung zu prüfen, wem ein entsprechendes Charisma geschenkt ist und
folglich zum kirchlichen Dienst zuzulassen oder nicht. Eine homosexuelle,
aber in geschlechtlicher Enthaltsamkeit gelebte Neigung schliesst vom
kirchlichen Dienst nicht aus; die treu geübte Enthaltsamkeit kann vielmehr
auf ein besonderes Charisma hindeuten, gleich wie die selbstgewählte
Ehelosigkeit. Von Fall zu Fall sind allerdings auch die besonderen
Gefährdungen und Belastungen zu bedenken, denen homosexuelle Menschen im
kirchlichen Dienst ausgesetzt sein können. Dagegen macht der ausdrückliche
Entschluss homosexueller wie zum Zölibat verpflichteter Menschen, sexuell
nicht enthaltsam zu leben, für den kirchlichen Dienst ungeeignet.[1]
Die Instruktion hält fest, dass die Kirche [
] jene nicht für das
Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität
praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte
homosexuelle Kultur unterstützen. Wer den Entschluss zu einem zölibatären
Leben im kirchlichen Dienst in Freiheit fällt, kann ehrlicherweise nicht
einen Lebensstil pflegen, der diesem Entschluss entgegensteht oder Haltungen
vertreten, die mit denen der Kirche nicht vereinbar sind. Wenn bei einem
Mann homosexuelle Tendenzen ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit
verunmöglichen, so ist eine Zulassung zur Weihe nicht möglich. Das
Grundanliegen muss sein, sowohl dem Auftrag der Kirche als auch dem
einzelnen Menschen gerecht zu werden.
Es ist uns ein dringendes Anliegen, dass jeder Seminarist und jeder Priester
die menschliche und geistliche Begleitung erfahren soll, die ihm hilft, die
in Freiheit gewählte Lebensform überzeugt und überzeugend zu leben.
Freiburg, den 23. November 2005
Die Schweizer Bischöfe
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[1] Schweizer Bischöfe, Pastoralschreiben Haltung der Schweizer
Bischofskonferenz zur Frage der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher
Paare und der kirchlichen Anstellung von Personen, die in
gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben vom Oktober 2002.