Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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„Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen“
Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz
Wir danken allen Priestern, die ihre Berufung in grosser Treue leben. Wir sind uns bewusst, dass in unserem Priesterkollegium und in unseren Seminarien Mitbrüder leben, die sich als Menschen mit heterosexueller Orientierung und Mitbrüder, die sich als Menschen mit homosexueller Orientierung erfahren. Jeder soll als Mensch und Mitbruder akzeptiert und respektiert werden. Unabhängig von unserer sexuellen Orientierung haben wir uns entschieden zu einem Leben in eheloser Keuschheit. Im Mittelpunkt unserer Abklärungen zur Zulassung zum Priesteramt steht nicht die sexuelle Orientierung, sondern die Bereitschaft zur konsequenten Christusnachfolge.
Die Stellungnahme, die wir in einem Pastoralschreiben vom Oktober 2002 diesbezüglich veröffentlicht haben, deckt sich weitgehend mit der Haltung der neuen Instruktion: „Es ist unsere Aufgabe als Bischöfe, in kluger Unterscheidung zu prüfen, wem ein entsprechendes Charisma geschenkt ist und folglich zum kirchlichen Dienst zuzulassen oder nicht. Eine homosexuelle, aber in geschlechtlicher Enthaltsamkeit gelebte Neigung schliesst vom kirchlichen Dienst nicht aus; die treu geübte Enthaltsamkeit kann vielmehr auf ein besonderes Charisma hindeuten, gleich wie die selbstgewählte Ehelosigkeit. Von Fall zu Fall sind allerdings auch die besonderen Gefährdungen und Belastungen zu bedenken, denen homosexuelle Menschen im kirchlichen Dienst ausgesetzt sein können. Dagegen macht der ausdrückliche Entschluss homosexueller wie zum Zölibat verpflichteter Menschen, sexuell nicht enthaltsam zu leben, für den kirchlichen Dienst ungeeignet.“[1]
Die Instruktion hält fest, „dass die Kirche […] jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen.“ Wer den Entschluss zu einem zölibatären Leben im kirchlichen Dienst in Freiheit fällt, kann ehrlicherweise nicht einen Lebensstil pflegen, der diesem Entschluss entgegensteht oder Haltungen vertreten, die mit denen der Kirche nicht vereinbar sind. Wenn bei einem Mann homosexuelle Tendenzen ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit verunmöglichen, so ist eine Zulassung zur Weihe nicht möglich. Das Grundanliegen muss sein, sowohl dem Auftrag der Kirche als auch dem einzelnen Menschen gerecht zu werden.
Es ist uns ein dringendes Anliegen, dass jeder Seminarist und jeder Priester die menschliche und geistliche Begleitung erfahren soll, die ihm hilft, die in Freiheit gewählte Lebensform überzeugt und überzeugend zu leben.
Freiburg, den 23. November 2005
Die Schweizer Bischöfe
[1] Schweizer Bischöfe, Pastoralschreiben „Haltung der Schweizer Bischofskonferenz zur Frage der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der kirchlichen Anstellung von Personen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben“ vom Oktober 2002.