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Medienmitteilung
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – Der Zweck
heiligt die Mittel nicht!
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax steht den vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen und dem darin enthaltenen Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ sehr
kritisch gegenüber. Da das neue Gesetz grundlegende Rechtsprinzipien wie die
Unschuldsvermutung in Frage stellt, den Grundsatz der Gewaltenteilung auf operativer Ebene
missachtet und die Beweislast umkehrt, empfiehlt Justitia et Pax, das vorliegende Gesetz
aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen.
Am 13. Juni 2021 steht das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von
Terrorismus zur Abstimmung. Die Bekämpfung von Terrorismus ist eine wichtige
sicherheitspolitische Aufgabe des Staates. Aus sozial-ethischer Sicht tut sich hier ein
Spannungsfeld auf zwischen einerseits Massnahmen zur Sicherheit und andererseits
menschenrechtlich begründeten Freiheitsrechten. Randgruppen, politische und religiöse
Gruppierungen und Minderheiten laufen beim Gesetzesvorschlag Gefahr, dass ihre Freiheit
bzw. einzelne Menschenrechte unzulässig verletzt werden: Um mögliche Gefahren abzuwehren,
werden Freiheitsrechte in schwer kontrollierbarer Weise eingeschränkt.
Justitia et Pax ist der Ansicht, dass die heute schon bestehenden Massnahmen zur
Terrorismusbekämpfung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden sollten, bevor mit
neuen Massnahmen Grundrechte von Personen eingeschränkt werden. Die Schweiz hat in
jüngster Zeit mehrere Instrumente geschaffen: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das
Antiterrorstrafgesetz und den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Radikalisierung. Bevor
deren Wirksamkeit sorgfältig geprüft werden kann, wird mit den vorgelegten Änderungen des
Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ein weiterer
Schritt in Richtung einer präventiven und umfassenden Kontrolle getan. Selbst Jugendliche
unter 18 Jahren sind von den präventiven Massnahmen gegen eine vermutete Gefährdung nicht
ausgenommen.
Das Gesetzt atmet einen Geist der „machbaren Sicherheit“. Doch das Ziel der Sicherheit
darf nicht absolut gesetzt werden, weil dann die Freiheitsrechte Einzelner gänzlich
preisgegeben werden müssten. Das Ideal der totalen Sicherheit ist eine Illusion, sie gibt
es nicht. Bund und Kantone verfügen heute schon über griffige Massnahmen zur
Terrorprävention. Gerade eine Demokratie lebt von der Zumutung von Freiheit und dem
Vertrauen auf einen verantwortlichen Umgang mit ihr. Friede und Gerechtigkeit lassen sich
durch solche Sicherheitsmassnahmen nicht realisieren. Sie säen vielmehr ein Gefühl des
Misstrauens, das der Demokratie und den Menschen grossen Schaden zufügt.
Eine ausführlichere Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen findet sich als
Vernehmlassungsantwort von Justitia et Pax unter:
www.juspax.ch<http://www.juspax.ch>ch>.
Frühere Vernehmlassungsantwort der Kommission an das Eidgenössisches Justiz- und
Polizeidepartement EJPD, 28. März
2018<https://www.bischoefe.ch/wp-content/uploads/sites/2/2021/05/180326_Antwort-PMT_d.pdf>
Link
Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/bundesgesetz-ueber-polizeiliche-massnahmen/>
Kontakt:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax,
wolfgang.buergstein@juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch> , +41 (0)26 510
15 44
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