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Medienmitteilung
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – Der Zweck
heiligt die Mittel nicht!
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax steht den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
und dem darin enthaltenen Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ sehr kritisch gegenüber. Da das neue Gesetz grundlegende Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung in Frage stellt, den Grundsatz der Gewaltenteilung auf operativer Ebene missachtet und die Beweislast
umkehrt, empfiehlt Justitia et Pax, das vorliegende Gesetz aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen.
Am 13. Juni 2021 steht das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zur
Abstimmung. Die Bekämpfung von Terrorismus ist eine wichtige sicherheitspolitische Aufgabe des Staates. Aus sozial-ethischer Sicht tut sich hier ein Spannungsfeld auf zwischen einerseits Massnahmen zur Sicherheit und andererseits menschenrechtlich begründeten
Freiheitsrechten. Randgruppen, politische und religiöse Gruppierungen und Minderheiten laufen beim Gesetzesvorschlag Gefahr, dass ihre Freiheit bzw. einzelne Menschenrechte unzulässig verletzt werden: Um mögliche Gefahren abzuwehren, werden Freiheitsrechte
in schwer kontrollierbarer Weise eingeschränkt.
Justitia et Pax ist der Ansicht, dass die heute schon bestehenden Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung
einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden sollten, bevor mit neuen Massnahmen Grundrechte von Personen eingeschränkt werden. Die Schweiz hat in jüngster Zeit mehrere Instrumente geschaffen: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das Antiterrorstrafgesetz und
den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Radikalisierung. Bevor deren Wirksamkeit sorgfältig geprüft werden kann, wird mit den vorgelegten Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ein weiterer Schritt in Richtung
einer präventiven und umfassenden Kontrolle getan. Selbst Jugendliche unter 18 Jahren sind von den präventiven Massnahmen gegen eine vermutete Gefährdung nicht ausgenommen.
Das Gesetzt atmet einen Geist der „machbaren Sicherheit“. Doch das Ziel der Sicherheit darf nicht absolut
gesetzt werden, weil dann die Freiheitsrechte Einzelner gänzlich preisgegeben werden müssten. Das Ideal der totalen Sicherheit ist eine Illusion, sie gibt es nicht. Bund und Kantone verfügen heute schon über griffige Massnahmen zur Terrorprävention. Gerade
eine Demokratie lebt von der Zumutung von Freiheit und dem Vertrauen auf einen verantwortlichen Umgang mit ihr. Friede und Gerechtigkeit lassen sich durch solche Sicherheitsmassnahmen nicht realisieren. Sie säen vielmehr ein Gefühl des Misstrauens, das der
Demokratie und den Menschen grossen Schaden zufügt.
Eine ausführlichere Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen findet sich als Vernehmlassungsantwort von Justitia et Pax unter:
www.juspax.ch.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax,
wolfgang.buergstein@juspax.ch , +41 (0)26 510 15 44