[cid:image001.gif@01C99820.4B173F80]
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
Alpengasse 6, PF 278, 1701 Freiburg i.Ü., I :
http://www.bischoefe.ch<http://www.sbk-ces-cvs.ch>
T :+41 26 510 15 15, F : +41 26 510 15 16, E :
info@conferencedeseveques.ch<mailto:info@conferencedeseveques.ch>
Ne pas répondre à cet e-mail, svp ! Bitte dieses E-Mail nicht beantworten! Pf, non
rispondere a questa e-mail !
Pour plus d'informations, für weitere Informationen, per ulteriori informazioni :
secretariat@conferencedeseveques.ch<mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch>
________________________________
Mediencommuniqué
Kirchenkollekte für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
Am Sonntag, 16. August 2015 wird in den katholischen Gottesdiensten in der Schweiz eine
Kollekte zu Gunsten des Soforthilfefonds für die Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen durchgeführt. Es geht darum, Menschen zu helfen, die bis heute in
Schwierigkeiten sind, weil ihnen vor Jahren mit von staatlichen Behörden angeordneten
"fürsorgerischen Zwangsmassnahmen" oder Fremdplatzierungen schweres Unrecht
geschehen ist.
Zu den Betroffenen zählen ehemalige Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte,
Personen, an denen unter Zwang, d.h. ohne Zustimmung Abtreibungen, Sterilisierungen,
Kastrationen vorgenommen wurden, Zwangsadoptierte, Fahrende. Der Soforthilfefonds
unterstützt die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, wenn
von anderer Seite keine angemessene Hilfe erfolgt. Die Hilfe ist Ausdruck einer generellen
Anerkennung geschehenen Unrechts und solidarischer Unterstützung für die Opfer
fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.
Es liegen auf Bundesebene sowohl ein Gesetzesprojekt wie eine Volksinitiative vor, welche
die finanzielle Seite der Aufarbeitung des Schicksals von Kindern und Jugendlichen regeln
wollen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen
betroffen waren. Bis diese im staatlichen Recht verankerten finanziellen Massnahmen
greifen werden, wird noch einige Zeit vergehen. Es wird mit mindestens zwei, im Fall der
Wiedergutmachungsinitiative mit bis vier Jahren gerechnet. Für die Betroffenen, von denen
viele schon in einem vorgerückten Alter sind oder in schwierigen finanziellen
Verhältnissen leben, ist dies eine sehr lange Zeit.
Aus diesem Grund wurde auf der Grundlage privaten Rechts der Soforthilfefonds geschaffen,
der es möglich macht, in der Zwischenzeit rasch und unbürokratisch finanzielle Leistungen
für Betroffene zu erbringen, die sich heute in einer besonders schwierigen finanziellen
Lage befinden. Der Solidaritätsfonds wird aus verschiedenen Quellen gespeist, unter
anderem aus den Kollekten, die von den Landeskirchen gesammelt werden. Weitere Angaben
über die Aufarbeitung früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
finden sich auf der Webseite des Delegierten des Bundesrats für Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmassnahmen, Luzius Mader (
www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch).
Freiburg i. Ü., 10. August 2015
Walter Müller
Informationsbeauftragter der Schweizer Bischofskonferenz
---------------------------------
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
www.bischoefe.ch<http://www.bischoefe.ch>