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Mediencommuniqué

 

Kirchenkollekte für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen


Am Sonntag, 16. August 2015 wird in den katholischen Gottesdiensten in der Schweiz eine Kollekte zu Gunsten des Soforthilfefonds für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen durchgeführt. Es geht darum, Menschen zu helfen, die bis heute in Schwierigkeiten sind, weil ihnen vor Jahren mit von staatlichen Behörden angeordneten "fürsorgerischen Zwangsmassnahmen" oder Fremdplatzierungen schweres Unrecht geschehen ist. 

Zu den Betroffenen zählen ehemalige Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte, Personen, an denen unter Zwang, d.h. ohne Zustimmung Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen vorgenommen wurden, Zwangsadoptierte, Fahrende. Der Soforthilfefonds unterstützt die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, wenn von anderer Seite keine angemessene Hilfe erfolgt. Die Hilfe ist Ausdruck einer generellen Anerkennung geschehenen Unrechts und solidarischer Unterstützung für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

Es liegen auf Bundesebene sowohl ein Gesetzesprojekt wie eine Volksinitiative vor, welche die finanzielle Seite der Aufarbeitung des Schicksals von Kindern und Jugendlichen regeln wollen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Bis diese im staatlichen Recht verankerten finanziellen Massnahmen greifen werden, wird noch einige Zeit vergehen. Es wird mit mindestens zwei, im Fall der Wiedergutmachungsinitiative mit bis vier Jahren gerechnet. Für die Betroffenen, von denen viele schon in einem vorgerückten Alter sind oder in schwierigen finanziellen Verhältnissen leben, ist dies eine sehr lange Zeit.

Aus diesem Grund wurde auf der Grundlage privaten Rechts der Soforthilfefonds geschaffen, der es möglich macht, in der Zwischenzeit rasch und unbürokratisch finanzielle Leistungen für Betroffene zu erbringen, die sich heute in einer besonders schwierigen finanziellen Lage befinden. Der Solidaritätsfonds wird aus verschiedenen Quellen gespeist, unter anderem aus den Kollekten, die von den Landeskirchen gesammelt werden. Weitere Angaben über die Aufarbeitung früherer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen finden sich auf der Webseite des Delegierten des Bundesrats für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, Luzius Mader (www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch).

Freiburg i. Ü., 10. August 2015


Walter Müller
Informationsbeauftragter der Schweizer Bischofskonferenz

 


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