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Entwurf des erneuerten Drogengesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, Wehrte Kollegen,
Ich erlaube mir Sie über die Stellungnahme des Präsidiums der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) betreffend des Entwurfs des erneuerten
Drogengesetzes zu informieren, über den dieser Tage im Nationalrat
diskutiert wird. Dieser kurze Text wurde den Nationalrätinnen und
Nationalräten im vergangenen Juni zugesandt. Sie finden ihn nachfolgend.
Mit freundlichen Grüssen
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Marc Aellen
Vize-Generalsekretär und Informationsbeauftragter
Handy: +41 (0)79 446 39 36 - eMail: marc.aellen(a)kath.ch
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Stellungnahme des Präsidiums der SBK
Sehr geehrte Frau Nationalrätin,
Sehr geehrter Herr Nationalrat,
Sie werden im Nationalrat definitiv über das neue Drogengesetz
entscheiden. Nach Durchsicht der vorliegenden geänderten
Gesetzesvorlage, die in einem Gesamtpaket zur Abstimmung vorliegt,
möchte ihnen das Präsidium der SBK folgende Punkte zu bedenken geben:
1. Das Präsidium der SBK ist sich sehr darüber im Klaren, dass die
Cannabisfrage gut zu unterscheiden ist von der ganzen Suchtproblematik
besonders auch im Zusammenhang mit schweren Drogen, wie sie gemeinsam im
neuformulierten Gesetzesentwurf enthalten sind. Oft wird im Zusammenhang
mit der Frage nach der Legalisierung von Cannabis auf die Problematik
des Alkoholismus aufmerksam gemacht. Die Bischöfe sind sich bewusst,
dass der übermässige Konsum von Alkohol ebenso eine Sucht darstellt, wie
das Konsumieren von Cannabis. Hier kann eine Suchtform nicht die andere
verdecken, und es ist die Aufgabe des Staates, die Gesetze so zu
formulieren, dass sie diese Suchtformen nicht begünstigen.
2. Der Staat nimmt seine Leitungsfunktion wahr, wenn er durch eine
adäquate Gesetzgebung entsprechende Freiheiten lässt oder an andern
Orten Riegel vorschiebt. Im Hinblick auf das erneuerte Gesamtpaket der
Drogengesetzgebung muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass durch die
Aushöhlung derselben genau diese Leitungsfunktion nicht mehr
wahrgenommen wird und der Staat damit seinen Verpflichtungen nicht
nachkommt.
3. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die
Schweiz im Rahmen des erneuerten Drogengesetzesvorschlages der seit 1961
gültigen internationalen Konvention des Suchstoffkontrollrates der UNO
widerspricht. Mit der Legalisierung verschiedener Formen von Drogen in
einem Land wird zudem die internationale Drogenkontrolle in andern
Ländern unterminiert.
4. In der vorliegenden veränderten Gesetzesvorlage ist das Ziel und
der Wille, eine Abstinenz zu erreichen, nicht mehr sichtbar. Es muss
deswegen davon ausgegangen werden, dass die Gesetzgeber das Ziel der
Abstinenz aufgegeben haben. Dies ist unverständlich.
5. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung wird entgegen
verschiedener Behauptungen nicht das Vier-Säulen-Prinzip gefördert,
sondern letztlich ausgehöhlt, indem zum Teil auf die repressive Säule
verzichtet wird und zu einem andern Teil, etwa bei Schwerstsüchtigen,
Beistand und Hilfe lediglich auf eine soziale Überlebenshilfe reduziert
wird und damit die sozialen Einrichtungen unseres Landes auf die Dauer
übermässig finanziell belastet werden. Eine solche strukturelle und
finanzielle Überlastung, gerade auch im Hinblick auf Dauerabhängige,
kann für unser Land katastrophale Folgen zeitigen.
6. Das Problem der lebenslänglichen Abhängigkeit von
Schwerstdrogensüchtigen scheint nicht genügend durchdacht worden und
ernst genommen zu sein. Kann es tatsächlich das Ziel einer Gesellschaft
sein, Süchtige über Jahre vor sich hindämmern zu lassen und unsere
sozialen Institutionen zu belasten, wenn sich auf der andern Seite die
Möglichkeit für die Willigen böte, diesen Menschen eine neue Zukunft zu
geben, indem eine bewusste Anstrengung und Förderung von Programmen zur
Abstinenz angestrebt würde, was letztlich die sozialen Institutionen und
die Gesellschaft schlechthin weniger teuer zu stehen käme.
Auf dem Hintergrund der gemachten Überlegungen, hegt das Präsidium der
SBK schwere Zweifel am Genügen der Revision des Drogengesetzes, dies
sowohl im Hin-blick auf die gesetzgeberische Verpflichtung des Staates
wie aber auch auf die sozialen und gesellschaftlichen Konsequenzen für
unser Land.
Sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat, wir
danken Ihnen, wenn Sie die gemachten Überlegungen in Ihre Debatte
aufnehmen können und wün-schen Ihnen für Ihre hochgeschätzte Arbeit
Kraft und Segen.
Freiburg, 13. Juni 2003
Für das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz :
Dr. Agnell Rickenmann
Generalsekretär der
Schweizer Bischofskonferenz