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Mediencommuniqué
Schweizer Bischofskonferenz: Keine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
Heilen Ja, Eliminieren Nein
Die Schweizer Bischofskonferenz lehnt die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
ab. Diese Position hat sie in ihrer Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der
Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes an den Bundesrat deutlich gemacht.
Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik, welches das Eliminieren von „kranken“
Embryonen zum Ziel hat, ist nicht mit der in der Bundesverfassung verankerten Würde des
Menschen vereinbar. – Präimplantationsdiagnostik meint genetische Untersuchungen, mit
denen entschieden wird, ob ein durch Befruchtung im Reagenzglas erzeugter Embryo in die
Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht.
Die Bischöfe verstehen Leid und Furcht von Paaren, die wissen, dass sie schwere genetische
Krankheiten übertragen können. Ihnen schuldet die Gesellschaft Solidarität und die
Weiterentwicklung der Technik. "Wir erwarten, dass Forschungen und Entwicklungen
gefördert werden, welche die Bedingungen für die vorgeburtliche Diagnose und Behandlung
(und nicht für die Eliminierung) verbessern wollen", schreiben die Bischöfe.
Das Verfahren der Präimplantationsdiagnostik hat laut Bundesrat zum Ziel, schwere
Krankheiten zu verhindern. Die PID scheint in der Tat, eine Lösung gegen Leid und Ängste
von Paaren zu bieten. Aber es handelt sich um eine falsche Lösung, die den Grundsatz der
Menschenwürde verletzt: Sie selektiert Embryonen als mögliche Träger einer schweren
Krankheit, die daraufhin eliminiert werden.
Fehlender Beweis
Der Bundesrat räumt ehrlicherweise ein, dass "die Befürwortung der PID sicher nicht
mit der Annahme, Embryonen besässen uneingeschränkt Menschenwürde, verträglich ist".
Es ist deshalb an den Verfechtern der PID, den Beweis zu liefern, dass der menschliche
Embryo keine Person ist – ein solcher fehlt bis zum heutigen Tag. Und im Zweifel über die
Natur des Embryo muss das Prinzip der Vorsicht nachhaltig angewendet werden.
Laut Vorschlag des Bundesrats wird das Verbot des Einfrierens von Embryonen nicht nur für
die PID aufgehoben, sondern im ganzen Bereich der In-Vitro-Fertilisation. Erneut wird der
Embryo nicht für sich selbst respektiert, sondern in ein "Objekt", ein Ding,
verwandelt, das solange in einem Gefrierschrank aufbewahrt wird, bis man es braucht. Die
Festlegung auf acht Embryonen als Limite für die PID erscheint völlig willkürlich und
wissenschaftlich schwer zu rechtfertigen.
Schiefe Ebene
Mit der Zulassung der PID würde sich die Schweiz auf eine schiefe Ebene begeben, aus der
es kein Zurück mehr gäbe. Jene Länder, die PID nur für stark eingeschränkte Indikationen
zuliessen, erweiterten früher oder später die Indikationen, bis hin zur Auswahl bestimmter
Eigenschaften des Kindes ("Designer Baby"). Die Zulassung der PID würde früher
oder später eine Lockerung der bestehenden Schranken nach sich ziehen. Jedes Mal, wenn ein
Schritt erfolgt, folgt notwendigerweise der nächste.
Am Schluss ihrer Stellungnahme unterstreichen die Bischöfe ihre Überzeugung, dass
Gesundheit oder Wohlbefinden einer Person nicht nur von der Integrität seines biologischen
Rucksacks abhängt, der die Eigenschaften des physischen Funktionierens bestimmt. Wer mit
der Präimplantationsdiagnostik überzeugt ist, dass eine Person einzig wegen physischer
Kriterien nie eine gute Gesundheit geniessen kann, übersieht einäugig die psychologischen,
sozialen und geistlichen Dimensionen des menschlichen Lebens. Es gibt viele Beispiele, wo
diese Dimensionen Personen trotz schwerer physischer Behinderungen zu einem gesunden
Wohlbefinden, einem erfüllten Leben, führen.
Die detaillierte Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz ist (nur auf Französisch)
zugänglich unter:
http://www.bischoefe.ch/content/view/full/7409
Walter Müller
Informationsbeauftragter der
Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg i. Ü., 5. Oktober 2011