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Pressecommuniqué
Bern, 5. September 2011
Umfassender Mutterschutz für alle erwerbstätigen Frauen
Justitia et Pax unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 der
Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz und die Anpassung des
Artikels 35a im Schweizer Arbeitsgesetz bezüglich entlöhnter Stillpausen.
Im Rahmen der laufenden Vernehmlassung betont Justitia et Pax die Wichtigkeit der
Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 durch den Bundesrat. Das Übereinkommen
verpflichtet die Vertragsstaaten allen erwerbstätigen Schwangeren und Frauen mit
Neugeborenen eine menschenwürdige Arbeit zu garantieren und die Gesundheit von Mutter und
Kind in dieser Zeit besonders zu schützen.
Die nötige Anpassung des Artikels 35a Abs. 2 des Arbeitsgesetz ist dabei positiv zu
werten: sie verbessert die Rechtssicherheit erwerbstätiger, stillender Mütter, fördert das
Stillen während der Arbeitszeit und trägt zur Lohngleichheit zwischen Frau und Mann bei.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie unter
www.juspax.ch<http://www.juspax.ch> (Dokumente/Vernehmlassungen)
Kontakt: Katia Aeby, Email: katia.aeby@juspax.ch<mailto:katia.aeby@juspax.ch>, Tel.:
031 382 01 29
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Stabskommission der
Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit sozialen,
politischen und wirtschaftlichen Fragen.