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Medienmitteilung
Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag: Die
derzeitigen rechtlichen Regelungen genügen
Mit Blick auf die bevorstehende Volksabstimmung über
die Eidgenössische Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller
Ausländer" und den Gegenvorschlag der Eidgenössischen Räte gibt die
Schweizer Bischofskonferenz zu bedenken, dass die bestehenden rechtlichen
Regelungen genügen, um ausländische Straftäter, die schwere Vergehen begangen
haben, aus der Schweiz auszuweisen. Beide Abstimmungsvorlagen unterstellen
einen rechtlichen Handlungsbedarf, der nicht gegeben ist.
Die
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen geben den Behörden die Mittel in die
Hand, ausländische Straftäter aus der Schweiz auszuweisen. Initiative und
Gegenvorschlag haben daher rechtlich keinen Sinn. Sie sind Zeichen einer
"Symbolpolitik", die den wirklich wichtigen und schwierig zu lösenden
staatspolitischen und rechtlichen Fragen ausweicht. Wie können wir das
Zusammenleben von Schweizern und Ausländern besser gestalten? Welche Pflichten
obliegen dem Staat, der Gesellschaft und den Zuwanderern für eine gelungene
Integration? Was verstehen wir unter Integration und was macht unsere Schweizer
Identität aus?
Wer
diesen wichtigen Fragen mit rechtlichen Spiegelfechtereien ausweicht, löst
nicht nur keine dieser Fragen, sondern fördert in der Schweiz eine Stimmung,
die Ausländerinnen und Ausländern generell schadet und in der Frage der
Ausländerkriminalität zur Verfestigung von pauschalen Vorurteilen beiträgt.
Die
Annahme der Ausschaffungsinitiative schafft nach dem Urteil der Rechtsexperten
der Bischofskonferenz gravierende zusätzliche ethische und völkerrechtliche
Probleme. Denn die Ausweisungen würden grundsätzlich ohne Berücksichtigung der
Situation im Heimatland und der näheren Lebensumstände in der Schweiz
geschehen; was zwangsläufig in manchen Fällen zu Ausweisungsentscheiden führen
würde, die weder ethisch noch grundrechtlich zu rechtfertigen wären. Die
Initiative ist darum klar abzulehnen.
Der
Gegenvorschlag hingegen ist unnötig, weil er an der derzeitigen rechtlichen
Situation de facto kaum etwas ändern würde. Er entspricht weitgehend der
heutigen Praxis. Anders als mit der Annahme des Gegenvorschlags unterstellt
würde, ist es heute hinreichend möglich, straffällige Ausländer des Landes zu
verweisen. Der Gegenvorschlag kann also ebenfalls nicht empfohlen werden. Für
den Fall, dass bei der Volksabstimmung beide Vorlagen die Mehrheit der Stimmen
erhalten, ist im Stichentscheid dem Gegenvorschlag der Vorzug zu geben.
Die
Schweizer Bischofskonferenz lässt sich bei gesellschaftlichen und rechtlichen
Fragen durch ihre Expertenkommission Justitia et Pax beraten. Ein ausführliches
Argumentarium der Experten wird auf der Homepage der Kommission (www.juspax.ch)
veröffentlicht.
Das
Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg
i. Ü., 29. Oktober 2010
Walter
Müller
Informationsbeauftragter
der Schweizer Bischofskonferenz