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Im Namen der Menschenwürde nein zur Präimplantationsdiagnostik
Stellungnahme zur Volksabstimmung über das Fortpflanzungsmedizingesetz
Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte
Forpflanzungsmedizingesetz ab. Es würde die Rahmenbedingungen zur Einführung der
Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.
Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni über das revidierte
Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik
(PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einführung in der Schweiz festlegen
soll.
Die Schweizer Bischofskonferenz, wie auch deren Kommission für Bioethik haben sich
wiederholt grundsätzlich gegen die Einführung dieser Technik in der Schweiz geäussert.
Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene
Änderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.
Die Kommission für Bioethik bekräftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID
schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine
Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen,
mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit
ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet,
eingefroren oder für die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine
Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient
zu leben und wer nicht.
Bezüglich der Änderung des FMedG hebt die Kommission drei höchst problematische Aspekte
hervor:
Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor.
Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren
vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche
Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies würde zu einem generellen Screening aller Embryonen
führen, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen wären
gravierend: einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der
sogenannten "überzähligen Embryonen". Andererseits würde dadurch festgelegt,
dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies
würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.
Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten
Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um
einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann,
bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die
Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde
vereinbar.
Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt
werden. Diese Zahl ist willkürlich.
Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags bestätigt das Argument der schiefen Ebene. Im
Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates vom Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine
deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es
illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in
einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog.
"Retterbaby") zulassen wird.
Aus all diesen Gründen ist die Kommission für Bioethik der Ansicht, dass dieser
Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert. Eine
Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid
und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den
Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.
Hinweis an die Redaktionen: Thierry Collaud, Präsident der Kommission für Bioethik der
Schweizer Bischofskonferenz, steht für weitere Auskünfte wie folgt zu Verfügung: 25. April
2016, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr Telefon +41 26 300 74 49.
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
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