Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
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Medienmitteilung
Religionsgemeinschaften fordern mehr Schutz für Flüchtlinge
Juden, Christen und Muslime erstmals mit gemeinsamer Flüchtlingserklärung
Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften fordern ihre Mitglieder auf, sich für Flüchtlinge zu engagieren. Gleichzeitig appellieren sie
an die Adresse des Staates und der Politik, Verantwortung für die Bedürfnisse von Flüchtlingen zu übernehmen. Beispielsweise mit der Institutionalisierung von Resettlement. Es ist das erste Mal, dass sich Juden, Christen und Muslime gemeinsam zu Flüchtlingsfragen
äussern. Diese Erklärung hat somit einmaligen Charakter und bedeutet einen grossen Schritt im interreligiösen Dialog. Unterstützt wird das Projekt vom UNO-Flüchtlingshilfswerk – einem langjährigen Partner engagierter Religionsgemeinschaften weltweit.
Wenn es um den Schutz von Flüchtlingen und deren Integration geht, kommt den Religionsgemeinschaften und ihren Organisationen eine tragende Rolle zu. Vor diesem Hintergrund
hat der frühere Flüchtlingshochkommissar und heutige Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres 2012 den internationalen Dialog «Faith and Protection» angestossen. Die Religionsgemeinschaften sollten sich in diesem Sinn auch zukünftig für den
Flüchtlingsschutz einbringen.
Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften haben dieser Aufforderung Folge geleistet und nehmen mit ihrer gemeinsamen Flüchtlingserklärung
nun eine Vorreiterrolle ein. Bischof Harald Rein, Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz und amtierender Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen, betont: «Für Juden, Christen und Muslime gilt: Jeder Mensch ist Geschöpf Gottes und steht
somit unter dessen Schutz. Für uns Gläubige ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen.»
Fünf Appelle für einen starken Flüchtlingsschutz
Aus diesem Verständnis leiten die Religionsgemeinschaften insgesamt fünf Appelle zur Schweizerischen Flüchtlingspolitik ab, die sie in Form einer gemeinsamen Erklärung heute
veröffentlicht haben. Darin thematisieren sie den Schutz vor Ort, welcher ein wichtiges Ziel der Schweizer Flüchtlings- und Aussenpolitik sein soll. In der Schweiz braucht es gemäss Erklärung zudem
faire und effektive Asylverfahren, in denen der Flüchtlingsbegriff gemäss Genfer Flüchtlingskonvention umfassend angewendet wird. So sollen von Bürgerkrieg betroffene Menschen den Flüchtlingsstatus statt einer vorläufigen Aufnahme erhalten. Unerlässlich
sei auch, dass dem Recht auf Familienleben Rechnung getragen werde, sowie eine
frühzeitige Integration von Flüchtlingen. Insbesondere in diesem Bereich können Religionsgemeinschaften ihren Beitrag leisten, indem sie Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe und individuelle Initiativen starten, tragen und unterstützen. Für Flüchtlinge
wiederum ist gemäss Erklärung die Respektierung hiesiger Regeln zentral, um sich integrieren zu können und Teil dieser Gesellschaft zu werden. Selbstredend gelten auch für sie die in der Bundesverfassung verankerten Werte. Weiter wird eine
Rückkehr in Würde für Personen gefordert, welche die Kriterien für die Schutzgewährung nicht erfüllen. Dazu gehören menschenrechtliche Standards beim Vollzug der Wegweisung und die Beachtung des Kindeswohls in jeder Situation.
„Resettlement“ für besonders Verletzliche
Der fünfte, und politisch aktuellste Appell der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen bezieht sich auf das sogenannte
«Resettlement»: Der Staat und die Politik werden konkret dazu aufgefordert, die Wiederansiedlung von Flüchtlingen direkt aus Krisengebieten langfristig als Instrument der Schweizer Asylpolitik zu institutionalisieren. Damit würde eine jahrzehntelange
Tradition der humanitären Schweiz fortgesetzt. In den letzten Jahren hat die Schweiz im Rahmen von Wiederansiedlungsprogrammen die Aufnahme von 3500 Flüchtlingen, vor allem Opfer des Syrienkriegs, beschlossen. Das letzte Programm läuft allerdings im kommenden
Jahr aus.
UNHCR spricht von „Vorzeigeprojekt“
Das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat die Realisierung der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen unterstützt. Gemäss Anja Klug, Leiterin des Büros und
somit Vertreterin des UNHCR in der Schweiz, ist dieser nationale Dialog von grosser Bedeutung: «Die interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen, als Ergebnis einer Zusammenarbeit von UNHCR und Religionsgemeinschaften in der Schweiz, ist ein wichtiges Vorzeigeprojekt,
das hoffentlich auch in weiteren Ländern Schule macht. »
Mit den verantwortlichen Bundesstellen in der Schweiz wird es in den kommenden Tagen einen Austausch zur Flüchtlingserklärung geben. Die Dringlichkeit ist unbestritten: Weltweit
sind über 68 Millionen Menschen auf der Flucht – so viele wie noch nie. Rund die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder.
Medienkontakte:
Corine Fiechter, Mediensprecherin SEK,
corine.fiechter@sek.ch, 031 370 25 61 Silvana Menzli, Verantwortliche Migration SEK,
silvana.menzli@sek-feps.ch, 031 270 25 60
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Encarnación Berger-Lobato
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