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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication
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Medienmitteilung des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz
Hilfe in Not ist kein Verbrechen!
Es gehört zum Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen. Diese Hilfe geht weiter
als Schutz und Hilfe von Rechts wegen. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch
Menschen verurteilt, weil sie Menschen in Not – unabhängig von ihrem rechtlichen
Aufenthaltsstatus – Schutz und Unterstützung gewährt haben. Das Präsidium der Schweizer
Bischofskonferenz verfolgt mit Sorge die zunehmende strafrechtliche Verfolgung von
Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, und unterstützt die Parlamentarische
Initiative 18.461 «Solidarität nicht mehr kriminalisieren», die in Kürze in den
eidgenössischen Räten behandelt wird.
Die verschärfte Asylpraxis der letzten Jahre drängt immer mehr Asylsuchende und
Flüchtlinge in die Nothilfe. Die Schweiz verweigert ihnen damit den Zugang zu Ausbildungs-
und Integrationsangeboten, zum Arbeitsmarkt und zu einem würdigen Leben jenseits von
Armut, Unterdrückung und kriegerischen Konflikten. In dieser Not sind die Kirchen eine
wichtige Anlaufstelle. Sie bieten Menschen in Not grundlegende Hilfestellungen an und
begleiten sie auf ihrem schwierigen Weg. Auch Pfarreien und Einzelpersonen versuchen,
diese Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Es spielt dabei keine Rolle,
welchen aufenthaltsrechtlichen Status die Hilfesuchenden haben. Kirchliches Handeln
orientiert sich an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und
nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Nach Artikel 116 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) macht sich strafbar, wer den
rechtswidrigen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers fördert. In letzter Zeit
war zu beobachten, dass bereits Unterstützung oder Unterbringung genügten, um vor Gericht
gestellt zu werden. Die Hilfeleistungen erfolgten dabei ausnahmslos aus achtenswerten
Gründen.
Zwischen Recht und Gesetz einerseits und Gerechtigkeit andererseits bleibt letztlich immer
eine unauflösbare Spannung. In der über Jahrhunderte bewährten Praxis des Kirchenasyls
kommt diese Spannung ebenfalls zum Ausdruck. Der Auftrag der Kirche erschöpft sich nicht
in der Befolgung des Gesetzes. Ihr Auftrag ist es, Arme, Geflüchtete und Ausgestossene zu
begleiten und Heimatlosen eine Heimat zu geben – unabhängig von deren
aufenthaltsrechtlichem Status.
Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt deshalb die Parlamentarische
Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren», so dass sich Personen, die aus
achtenswerten Gründen Hilfe leisten, nicht mehr strafbar machen. Die praktizierte
Solidarität mit Menschen in Not braucht Schutz und Unterstützung.
Fribourg, 5.11.2019
Für Fragen : Dr Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax, +41 26 510 15 11, +41 26 510 15 44
dir.
Link zum Mediencommuniqué <http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13960>
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Erwin Tanner-Tiziani, Dr. iur. utr. et lic. theol.
Generalsekretär | Secrétaire général | Segretario generale
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