schweizerische
nationalkommission
justitia et
pax
Abstimmung
vom 25. September 2005
Ja
zur Personenfreizügigkeit – Ja zu Frieden, Gerechtigkeit und Stabilität in
Europa
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax, beratendes Gremium
der Schweizer Bischofskonferenz in sozial- und wirtschaftsethischen Fragen,
unterstützt die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn
neuen Mitgliedsländer der EU ebenso wie die vorgesehenen flankierenden
Massnahmen. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Argumente sowie der ethischen Aspekte plädiert sie
für ein Ja bei der Abstimmung am 25. September.
Justitia et Pax versteht die Personenfreizügigkeit als einen Beitrag zu
einer gerechteren und solidarischeren Welt und zu mehr Frieden und Stabilität in
Europa. Sie unterstreicht allerdings auch die Notwendigkeit, die flankierenden
Massnahmen konsequent umzusetzen, um den zum Teil berechtigten Ängsten in der
Bevölkerung zu begegnen und den Schweizer Arbeitsmarkt vor Lohn- und
Sozialdumping zu schützen. Insgesamt wird die Ausdehnung der
Personenfreizügigkeit auch der Schweiz deutliche Vorteile
bringen.
Weitere Ausführungen finden Sie auf unserer Webseite www.juspax.ch
unter Dokumente und Stellungnahmen
Wolfgang Bürgstein
Tel.:031 382 01 29
eMail: juspax-wb@bluewin.ch
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Votation du 25 septembre 2005
Oui à la libre-circulation des personnes – oui à la paix, à la justice et à la
stabilité en Europe
La
Vous trouverez des développements plus complets sur notre site
Internet www.juspax.ch sous « documents » et « prises de
position ».
Wolfgang Bürgstein
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29
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