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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Informationsstelle
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Mediencommuniqué
Stellungnahme zum Resultat der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung zur
Fortpflanzungsmedizin
Ja zu PID hat negative Folgen
Die Schweizer Bischofskonferenz macht auf die negativen Folgen aufmerksam, welche das Ja
des Schweizer Stimmvolks für die Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin mit sich
bringt. Die Bischöfe sind der Überzeugung, dass die neue Verfassungsbestimmung einen
Rückschritt bedeutet für die Wahrung des vollständigen Schutzes des menschlichen Lebens
von seinem Anfang bis zu seinem Ende, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.
Die Verfassungsänderung öffnet den Weg für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
(PID). Mit ihr wird nicht die Krankheit behandelt, sondern diese umgangen, indem die
Embryonen als Träger der Krankheit beseitigt werden – was man nicht rechtfertigen kann!
Die PID ist eine Selektionstechnik, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer
es verdient zu leben und wer nicht.
Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich und gerecht, wenn sie sich fähig zeigt,
jede Person in ihrer Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz
einzuräumen.
St. Gallen, 14. Juni 2015
Bischof Markus Büchel,
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen: Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Walter Müller,
Mediensprecher der SBK (+41 79 446 39 36,
walter.mueller@bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch>) und Doris
Rey-Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kommission für Bioethik (+41 79 361 98 16,
doris.rey-meier@bischoefe.ch<mailto:doris.rey-meier@bischoefe.ch>).
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