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Pressecommuniqué
Keine staatliche Legitimation für Suizid-Organisationen
Die katholische Kirche in der Schweiz ist besorgt über die Akzeptanz, die
Suizid-Organisationen in breiten Kreisen gewinnen möchten. Wer das Leben und
die Menschenwürde achtet, kann die Selbsttötung weder billigen noch fördern.
Die Schweizer Bischöfe lehnen jeden Versuch ab, organisierte und
gewerbsmässig betriebene Beihilfe zum Selbstmord gesetzlich zu etablieren.
Organisierte Suizidbeihilfe widerspricht nicht nur dem christlichen
Menschenbild, sondern auch dem Menschenbild der Bundesverfassung. Der
Bundesrat sieht deshalb Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Die in Aussicht
gestellte Einführung von minimalen Sorgfalts- und Beratungspflichten für
Suizid-Organisationen ist jedoch für die Schweizer Bischöfe untragbar.
Denn mit der Einhaltung und Kontrolle dieser Pflichten würde den
Suizid-Organisationen ausser der staatlichen Duldung unweigerlich auch eine
staatliche Legitimation zugebilligt. Das ist das Gegenteil von dem, was
anzustreben ist. Die Bischöfe erinnern daran, dass nur ein Verbot der
organisierten und gewerbsmässigen Beihilfe zum Selbstmord die angemessene
Lösung sein kann.
Beihilfe zur Selbsttötung ist in Wahrheit keine Hilfe. Sie widerspricht der
grundlegenden Pflicht zum Schutz allen menschlichen Lebens. Es ist ein
Fehlurteil zu meinen, man dürfe oder müsse sogar dem ausdrücklichen
Selbsttötungs-Wunsch eines Menschen entsprechen. Der Suizidwunsch entspringt
selten einem freien Willensentscheid, sondern ist praktisch immer vom Druck
der Umstände erzwungen: vom Druck der Schmerzen, vom Gefühl der Sinn- und
Aussichtslosigkeit oder von der Rücksicht auf die Belastung der Angehörigen.
Es ist wesentlich, dass das Mitleid mit dem/der Leidenden nicht die Tötung
ins Auge fasst, sondern die menschliche Zuwendung. Zu dieser Zuwendung
gehört auch die Sterbebegleitung, die auf zahlreiche ehrenamtlich Tätige
angewiesen ist. Denn diese kann weder vom medizinischen Personal allein noch
von nahestehenden Personen geleistet werden. Die Bischöfe danken allen, die
in diesem Bereich tätig sind. Es ist Aufgabe der Kirche selbst, den
Leidenden und Sterbenden Kraft des Gebetes und der Sakramente sowie durch
die Präsenz von Seelsorgern beizustehen. Vom Staat ist zu fordern, dass er
sich deutlich stärker für den Ausbau der Palliativmedizin engagiert.
An die Redaktionen: Für weitere Auskunft steht Ihnen telefonisch zur
Verfügung
- der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Kurt Koch, am
Dienstag, 8. Juli, von 16 bis 17 Uhr (Tel. 032 625 58 25)
- das verantwortliche Mitglied der SBK, Abt Martin Werlen, am Dienstag, 8.
Juli von 15 bis 16 Uhr (Tel. 055 418 62 19)
Freiburg i. Ü., 8. Juli 2008
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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