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Tr. X
Mediencommuniqué
Bischofskonferenz und RKZ an einem Tisch
Mit der ersten Sitzung des neu geschaffenen Kooperationsrates haben die Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) am
14. September 2016 ein neues Kapitel in ihrer Zusammenarbeit aufgeschlagen.
Erstmals verfügt die katholische Kirche in der Schweiz über ein nationales Gremium mit dem
Auftrag, für die Zusammenarbeit auf strategischer Ebene besorgt zu sein. Es soll
Voraussetzungen dafür schaffen, dass SBK und RKZ in Fragen, die beide Partner betreffen,
eine gemeinsame Haltung entwickeln, gegenüber der Öffentlichkeit mit einer Stimme
auftreten und frühzeitig auf Veränderungen reagieren.
Zudem sorgt der Kooperationsrat künftig dafür, dass die von der SBK bestimmten pastoralen
Ziele und Prioritäten und die Finanzplanung der RKZ im Bereich der Mitfinanzierung
pastoraler Aufgaben aufeinander abgestimmt sind. Darüber hinaus werden die Beschlüsse
bezüglich der Finanzierung der Bischofskonferenz, ihres Generalsekretariates und ihrer
Gremien vom Kooperationsrat vorberaten.
Anlässlich der ersten Sitzung ging es darum, sich gemeinsam auf diese neuen Aufgaben
einzustellen. Im Zentrum standen die neu geschaffenen vertraglichen Grundlagen sowie die
Ausführungsbestimmungen. Eingehend befasste sich das Gremium mit der Frage, wie es
gelingen kann, innert kurzer Frist die pastoralen Prioritäten so zu formulieren, dass sie
wirklich der Steuerung des Einsatzes der finanziellen Mittel dienen.
Zudem kamen aktuelle gemeinsame Herausforderungen wie die Zukunft von migratio und der
Migrationspastoral oder das Engagement der katholischen Kirche im Zusammenhang mit dem
Reformationsjubiläum zur Sprache. Darüber hinaus wurden weitere Themen genannt, die
diskutiert und bearbeitet werden sollen. Stichworte sind die Weiterentwicklung des
staatlichen Religionsrechts oder die Debatte um die Zukunft des Service Public im
Medienbereich, der für die Kirchen auch, aber nicht nur wegen der religiösen Sendungen von
Radio und Fernsehen von erheblicher Bedeutung ist.
Dass am Ende der Sitzung trotz sehr voller Agenden bereits sämtliche Termine für die
nächsten zwei Jahre festgelegt wurden, macht deutlich, dass die Vertreter der SBK und der
RKZ dieser neuen Form der Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert einräumen.
Freiburg und Zürich, 19. September 2016 Erwin Tanner / Daniel
Kosch
Mitglieder des Kooperationsrates:
-SBK: Bischof Charles Morerod, Präsident, Bischof Felix Gmür, Vizepräsident, Bischof
Markus Büchel, Präsident der Paritätischen Planungs- und Finanzkommission, Erwin Tanner,
Generalsekretär
-RKZ: Luc Humbel, Präsident, Renata Asal-Steger, Vizepräsidentin, Thomas Franck, Mitglied
der Paritätischen Planungs- und Finanzkommission, Daniel Kosch, Generalsekretär.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung und der Mitfinanzierungsvertrag vom 11. Dezember 2015 sind
zugänglich unter:
http://www.rkz.ch/nc/details/abschluss-einer-zusammenarbeitsvereinbarung-zw…
und
http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/abschluss-einer-zusammenarbei….
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