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Publikation der Instruktion
« Redemptionis
Sacramentum »
Präsentation durch das
Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz
Die Kongregation
für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung veröffentlicht diesen Freitag
eine Instruktion über verschiedene Punkte, die zu beachten und zu unterlassen
sind bei der Feier der Eucharistie. Der Text des Dokumentes, der in den letzten
Monaten Gegenstand zahlreicher Gerüchte war, dient in erster Linie einer
Bekräftigung der grundlegenden Prinzipien dieses zentralen Mysteriums des
katholischen Glaubens, so wie als Hilfe für ihre konkrete Anwendung. Der Text
entstand auf dem Hintergrund der bewundernswerten Enzyklika von Johannes Paul
II. « Ecclesia de
Eucharistia », die letztes Jahr zu demselben Thema veröffentlicht
wurde.
Einige Hinweise für ein besseres
Verständnis
Um den Sinn
dieses Dokumentes richtig zu verstehen, werden im Folgenden einige Hinweise als
Lesehilfe und eine Kurzzusammenfassung geboten:
Die Grundintention des Textes liegt in der Hervorhebung
der spezifischen Rolle jedes einzelnen innerhalb der Eucharistiefeier, ohne
dabei eine Entwertung einzelner vorzunehmen. Die Priester und Bischöfe sind
vornehmlich dazu geweiht, um das Opfer der Eucharistie zu feiern und den
Gläubigen den Leib und das Blut Christi zu spenden. Die Diakone und auf ihre
Weise die Akolythen, die anderen Helfer, die Lektoren und Kirchenchöre sowie die
Laien mit speziellem Auftrag, werden alle dazu aufgefordert ihre Mithilfe
einzubringen und ihre verschiedenen Funktionen und Dienste aus dem Glauben
heraus zu erfüllen.
Es geht der Instruktion um weit mehr als um eine reine
Rückkehr zu den Wurzeln der Eucharistie und um das Verstehen der Gründe dieser
oder jener Praxis: Die Absicht besteht darin, diesen altehrwürdigen
Glaubensschatz zu bewahren. Es geht um ein Bedürfnis der Klärung also, um die
katholischen Gemeinschaften auf ihrem Weg zu
begleiten.
Wie oft bei solchen Texten, mag der Sprachstil
„juristisch“ oder „disziplinär“ wirken. Dies ist jenen Dokumenten eigen, die die
unterschiedlichsten kulturellen Situationen erreichen, und dort auch verstanden
werden sollen. Es ist darum Aufgabe der Lokalkirchen diese Dokumente zu erklären
und sie in den jeweiligen kulturellen Kontext umzusetzen. Dies wiederum bedingt
einen längerfristigen Prozess. Ein solcher Prozess ist sicher auch in der
Schweiz notwendig, wenn es darum geht, lokale Eigentraditionen in die
vollständige Glaubensgemeinschaft mit der Universalkirche einzugliedern: Eine
grosse Herausforderung für die Bischöfe, Priester und Laien, die gemeinsam
angegangen werden muss.
Die Instruktion hat eine Einleitung, acht
Kapitel und einen Schluss
·
Das erste Kapitel spricht über die Rolle des
Apostolischen Stuhls, des Diözesanbischofs, der Bischofskonferenz, der Priester
und der Diakone. Vor allem die Rolle des Bischofs wird sehr präzise erklärt.
·
Das zweite Kapitel konzentriert sich auf die Teilnahme
der Laien an der Eucharistiefeier. Die Taufe ist die Basis des allgemeinen
Priestertums (Nr. 36, 37). Der geweihte Priester bleibt unaufgebbar für die
christliche Gemeinschaft und die Rollen von Priestern und Laien dürfen nicht
miteinander vermischt werden (Nr. 42, 45). Laien haben ihre eigene Rolle. Die Instruktion legt Wert darauf, dass alle
Gläubigen mit Leib und Seele, also mit ihrem ganzen Leben an der Liturgie
teilnehmen. Es ist wichtig, dies zu betonen und der Instruktion nicht zu
unterstellen, sie sei etwa gegen die Laien gerichtet.
·
Kapitel 3, 4 und 5 versuchen auf einige häufig gestellte
Fragen zu antworten und einige bekannte Missbräuche, die sich in die Messfeier
eingeschlichen haben, anzusprechen. So werden etwa die Kriterien dazu angegeben,
wer die Heilige Kommunion empfangen kann und wer sie nicht empfangen sollte.
Weiter wird auch auf die erforderliche Sorgfalt bei der Spendung der Heiligen
Kommunion unter beiderlei Gestalten und die Fragen bezüglich der liturgischen
Gewänder und Gefässe eingegangen. Schliesslich spricht der Text auch die Haltung
beim Empfang der Heiligen Kommunion und dazugehörige Fragen an.
·
Kapitel 6 bezieht sich auf die Verehrung der Eucharistie
ausserhalb der Messfeier. Dieses Kapitel spricht von der nötigen Ehrfurcht vor
dem Tabernakel und von der Praxis des Besuchs und der Anbetung des
Allerheiligsten Sakraments, von Fragen zu Kapellen, die der ewigen Anbetung
gewidmet sind und von eucharistischen Prozessionen und Kongressen (Nr. 130,
135-136, 140, 142-145).
·
Kapitel 7 lenkt die Aufmerksamkeit auf die
ausserordentlichen Aufgaben, die Laien anvertraut werden; wie zum Beispiel den
„ausserordentlichen Spendern der heiligen Kommunion“ oder den „Leitern von
Gebetsgottesdiensten“ in Abwesenheit des Priesters (Nr. 147- 169). Hier wird die
Frage behandelt, welche Dienste Laien übernehmen sollen, wenn nicht genügend
Priester oder Diakone zur Verfügung stehen.
·
Das letzte Kapitel bezieht sich auf das Vorgehen bei
Missbräuchen in Zusammenhang mit der Eucharistie. Die Hauptabhilfe ist, so wird
festgestellt – auf lange Sicht – eine geeignete Ausbildung sowie ein gesunder
Glaube. Wenn aber Missbräuche geschehen sind, so hat die Kirche die Pflicht,
diese im Geist der Wahrheit und Liebe anzusprechen.
Schlussbemerkung
Die vorliegende
Instruktion fasst den aktuellen Stand der Dinge zusammen und bringt inhaltlich
wie auch rechtlich nichts Neues, sondern macht darauf aufmerksam, dass für die
Feier der Heiligen Eucharistie die nötige Sorgfalt angezeigt ist. Sorgfalt und
Ehrfurcht sind nämlich Ausdruck einer inneren Haltung, die hierbei zentral ist:
Geht es doch bei der Messfeier wesentlich um die persönliche Verbundenheit mit
Christus, die in diesem grossen Geschenk der Eucharistie erfahrbar wird.
In seiner
Enzyklika « Ecclesia de
Eucharistia » hat der Heilige Vater ausdrücklich daran erinnert, dass
die Eucharistie die höchste Form des gemeinschaftlichen kirchlichen
Gottesdienstes ist und nicht eine Privatsache. Daher ist diese Instruktion aus
der Sorge entstanden, dass auch der Form, in der die Eucharistie als gemeinsames
Gebet der ganzen Kirche gefeiert wird, besondere Ehrfurcht und Sorgfalt gebührt,
insbesondere auch dem eucharistischen Hochgebet. Eine Zusammenstellung von
möglichen Fehlern und Praktiken, die zu vermeiden sind, betont den Respekt vor
der heiligen Handlung im Erfahrungshorizont der
Universalkirche.
In der
Instruktion sind nicht alle genannten Fehler und Missbräuche gleich gewichtet.
So nimmt das Dokument beispielsweise eine Gewichtung vor, indem es von
„schwerwiegenderen Vergehen“ spricht - den graviora delicta - und damit das
sakrilegische Entwenden der eucharistischen Gestalten und andere schwere
Vergehen benennt. Es liegt in der pastoralen Verantwortung und Klugheit des
Ortsbischofs abzuwägen, welchen missbräuchlichen Praktiken er besondere
Aufmerksamkeit widmen muss. Im Sinne der von der Instruktion angesprochenen
Aufgabe der Bischöfe (vgl. Nr. 19), werden auch die Schweizer Bischöfe ihre
Verantwortung wahrnehmen. Jedenfalls werden die „graviora delicta“ mit höchster
Wachsamkeit beobachtet. Die Schweizer Bischöfe danken allen Priestern, Diakone,
Seelsorgern und Seelsorgerinnen, allen Pfarreien und Gemeinschaften, die im
Geiste der Kirche die Feier der Heiligen Eucharistie mit grosser innerer
Anteilnahme und Ehrfurcht begehen.
Das Präsidium der SBK