[cid:image001.gif@01C99820.4B173F80]
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
Conferenzadei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
Alpengasse 6, PF 278, 1701 Freiburg i.Ü., I :
http://www.bischoefe.ch
T :+41 26 510 15 15, F : +41 26 510 15 16, E :
info@conferencedeseveques.ch<mailto:info@conferencedeseveques.ch>
Ne pas répondre à cet e-mail, svp ! Bitte dieses E-Mail nicht beantworten! Pf, non
rispondere a questa e-mail !
Pour plus d'informations, für weitere Informationen, per ulteriori informazioni :
secretariat@conferencedeseveques.ch<mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch>
________________________________
Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Bex VD
Bischof Markus Büchel zum Präsidenten der SBK gewählt
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 3. bis 5. September 2012 im Gästehaus
La Pelouse bei Bex VD zur 297. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Die Mitglieder der Schweizer Bischofkonferenz haben den Bischof von St. Gallen, Markus
Büchel, zum Präsidenten für die Amtsperiode 2013-2015 gewählt. Er ist derzeit
Vizepräsident der SBK. Der Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Charles Morerod, wurde
für die neue Amtsperiode zum Vizepräsidenten und Denis Theurillat, Weihbischof von Basel,
zum dritten Mitglied des Präsidiums gewählt.
Bischof Charles Morerod ist seit November 2011 Mitglied der SBK und neu im Präsidium.
Weihbischof Denis Theurillat ist seit 2011 Mitglied des Präsidiums, wo er die Nachfolge
des verstorbenen Bischofs Bernard Genoud übernahm.
Die dreijährige Amtsperiode des gegenwärtigen Präsidiums der SBK mit Bischof Norbert
Brunner an der Spitze endet am 31. Dezember 2012.
Austausch über den Austritt aus staatskirchenrechtlichen Körperschaften
Die Bischöfe haben sich über den „partiellen Kirchenaustritt“ ausgetauscht. Anlass dafür
war das Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2012 über einen „partiellen Kirchenaustritt“ im
Kanton Luzern. Das Gericht beanstandete, dass ein Gespräch der austrittswilligen Person
mit dem Generalvikar des Bistums Basel zur Bedingung für das Zustandekommen des
„partiellen Kirchenaustritts“ gemacht worden war. Mit „partiellem Kirchenaustritt“ meint
das Bundesgericht den Fall, dass eine Person zwar aus der staatskirchenrechtlichen
Körperschaft austritt, aber gleichzeitig „weiterhin der römisch-katholischen
Glaubensgemeinschaft angehören will“.
Das Bistum Basel ist derzeit daran, seine Richtlinien zum Umgang mit Personen, die sich
von der Kirche abwenden oder aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten, in
Berücksichtigung des Bundesgerichtsurteils zu überprüfen. 2009 hatte die SBK Empfehlungen
„zum Umgang mit Personen, die aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten und
erklären, dennoch katholische Gläubige bleiben zu wollen“ angenommen. Inzwischen sind
diese Empfehlungen überall dort, wo es staatskirchenrechtliche Körperschaften gibt, im
Konsens mit diesen Körperschaften in die jeweiligen diözesanen Richtlinien übernommen
worden.
Statistik 2011 „Sexuelle Übergriffe in der Pastoral“
Die SBK hat die Jahresstatistik 2011 „Sexuelle Übergriffe in der Pastoral“
entgegengenommen. Im Berichtsjahr wurden den Bistümern 22 Opfer und 22 Täter gemeldet, von
heute bis in die fünfziger Jahre zurückgehend. Zwei der Meldungen betreffen sexuelle
Handlungen mit Kindern.
Immer noch melden sich Opfer von längst zurückliegenden Übergriffen, bei denen die Täter
verstorben oder nicht mehr im priesterlichen Dienst stehen. Die Übergriffe aus der
Gegenwart bewegen sich meistens im Bereich von sexueller Belästigung und
Grenzüberschreitung. In mehr als einem Drittel der gemeldeten Fälle handelt es sich bei
den Opfern der Übergriffe um erwachsene Frauen.
Das Fachgremium „Sexuelle Übergriffe in der Pastoral“, das die Statistik erstellt hat,
stellt fest, dass die Sensibilität gegenüber Grenzüberschreitungen in der Seelsorge
gestiegen ist. Bereits kleine Verfehlungen werden wahrgenommen und gemeldet. Es gilt nach
Überzeugung der Bischöfe weiterhin das Bewusstsein der Seelsorgenden zu fördern:
Prävention, Ausbildung und Fortbildung.
Die Jenischen sind eine nationale Minderheit der Schweiz
Die Bischöfe erinnern daran, dass zur Schweiz auch die gesetzlich anerkannte nationale
Minderheit der Jenischen gehört. Für sie besteht eine eigene katholische Seelsorge. Die
Jenischen sowie die Manusch mit Schweizer Nationalität sind auf genügend Standplätze
angewiesen. Diese sind nicht zu verwechseln mit den Rastplätzen für die Fahrenden auf
Durchreise in unserem Land.
Die Bischöfe nehmen die bedauerlichen Vorfälle, die sich Ende Juli in Muraz VS ereignet
haben, mit Sorge zu Kenntnis, namentlich das anstössige Verhalten der aus dem Ausland
angereisten Fahrenden und die Schwierigkeiten der Behörden einzugreifen. Situationen wie
diese können die Feindseligkeit gegen die Schweizerischen Fahrenden und die
Fremdenfeindlichkeit gegen Fahrende aus dem Ausland stärken.
Reorganisation des Generalsekretariats und der Kommissionen
Im Rahmen der Reorganisation des Sekretariats und der Kommissionen am Sitz der SBK in
Freiburg sind die ersten der ausgeschriebenen Stellen besetzt worden.
Die Bischöfe bestätigen Walter Müller als Informationsbeauftragten der SBK
(deutschsprachig) und Simon Spengler als Geschäftsführenden Sekretär der Kommission für
Kommunikation und Medien. Sie ernennen Abbé Nicolas Betticher zum Informationsbeauftragten
im Teilamt (französischsprachig).
Weitere Stellen des Generalsekretariats werden in den kommenden Wochen und Monaten
besetzt. Gleiches gilt für die Stellen der Kommissionssekretariate. Dort geschieht dies in
Absprache mit den betreffenden Kommissionen.
Bischofssynode
Vom 7. bis 28. Oktober 2012 findet in Rom die Bischofssynode zum Thema „Die neue
Evangelisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens“ statt. Die Mitglieder der
SBK besprachen mit Bischof Felix Gmür, der sie an der Synode vertritt, die Anliegen für
diese Bischofsversammlung.
Begegnungen
- Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Diego Causero, hat der Versammlung
der Bischofskonferenz einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war begleitet von
seinem Mitarbeiter Abbé Nicolas Betticher.
- Der Apostolische Nuntius und Ständige Beobachter bei den Vereinten Nationen in Genf,
Erzbischof Silvano Maria Tomasi, stellte den Bischöfen die Stiftung „Caritas in Veritate“
vor. Er wurde begleitet von Professor Mathias Nebel. Zweck der Stiftung ist, die Werte des
Evangeliums und der Soziallehre der römisch-katholischen Kirche im Kontext der
multilateralen Diplomatie zu vertreten und entsprechende Vorschläge und Positionen bei den
Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen in Genf zu unterstützen.
- Die Bischofskonferenz traf mit Diakon Martin Brunner-Artho, Direktor von Missio Schweiz,
zu einem Austausch zusammen. Missio Schweiz ist Teil des weltweiten kirchlichen
Solidaritätsnetzes der Päpstlichen Missionswerke, die in 110 Ländern Projekte
unterstützen.
- Die Bischöfe begaben sich am Abend des zweiten Tages nach Saint-Maurice, wo sie das
Konventamt der Abtei mitfeierten. Anschliessend waren sie von den Chorherren von
Saint-Maurice zu einem Abendessen eingeladen.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Astrid Kaptijn, Professorin für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Freiburg
(Schweiz), und Pater Vinson Joseph MST, lic. iur. can., Freiburg, zu Richtern des
Interdiözesanen kirchlichen Gerichts,
- Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, Herbetswil SO, zum Mitglied der Bioethikkommission.
Bex, 5. September 2012
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Hinweis an die Redaktionen: Lebensläufe und Fotos der Bischöfe stehen auf
www.bischoefe.ch
zur Verfügung.
Schweizer Bischofskonferenz
Kommunikationsstelle
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15