Sehr geehrte Medienschaffende
Ab dem 19.10.2020 gilt schweizweit eine Gesichtsmaskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben (Art. 3b Abs. 1 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 18.10.2020), worunter gemäss den
Erläuterungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) auch die Kirchen und weitere religiöse Einrichtungen fallen.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat aus diesem Grund neue zu beachtende Regeln erlassen:
Für Fragen steht Ihnen die Unterzeichnende gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Bereich Marketing und Kommunikation
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