Sehr geehrte Medienschaffende

 

Ab dem 19.10.2020 gilt schweizweit eine Gesichtsmaskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben (Art. 3b Abs. 1 COVID-Verordnung besondere Lage, Änderung vom 18.10.2020), worunter gemäss den Erläuterungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) auch die Kirchen und weitere religiöse Einrichtungen fallen.

 

Die Schweizer Bischofskonferenz hat aus diesem Grund neue zu beachtende Regeln erlassen:

 

Deutsch

Französisch

 

Für Fragen steht Ihnen die Unterzeichnende gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

 

Encarnación Berger-Lobato

Leiterin Bereich Marketing und Kommunikation

 

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