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Pressemitteilung von Justitia et Pax zur Abstimmung am 26. November 2006
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.
Ja zu einem solidarischen Europa Ja zum Schweizer Beitrag
(Kohäsionsmilliarde) für ein stabiles, freiheitliches und gerechtes Europa
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt
das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Dieses
Gesetz unterstreicht die Solidarität der Schweiz mit den
Transformationsländern im Osten und ist ein Beitrag zu Frieden,
Gerechtigkeit und Stabilität in Europa.
Das Osthilfegesetz erlaubt es einerseits, weiterhin Länder Osteuropas und
Zentralasiens zu unterstützen. Dieser Aspekt wird auch von den Gegnern
dieses Gesetzes nicht in Frage gestellt. Andererseits ist es die
Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Projekten in den neuen
EU-Mitgliedsstaaten im Umfang von jährlich 100 Mio. Franken über 10 Jahre
hinweg (Kohäsionsmilliarde). Damit wird das Gefälle zwischen Arm und Reich
innerhalb der EU verringert. Diesen sozialen Ausgleich verstehen wir als ein
Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, was letztlich auch dem
wirtschaftlichen und (sicherheits-)politischen Interesse der Schweiz dient.
Justitia et Pax plädiert für ein Ja zu diesem Gesetz bei der Abstimmung am
26. November 2006 aus mehreren Gründen:
* Wie schon das Ja zur Personenfreizügigkeit versteht Justitia et
Pax auch diesen Schweizer Beitrag als wichtigen Schritt, um Frieden,
Stabilität und Gerechtigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern. In der
Charta Oecumenica, einem Grundsatzdokument der Kirchen Europas, haben sie
sich zur Förderung der Einigung des europäischen Kontinents bekannt.
* Die Kohäsionsmilliarde fliesst weder in einen EU-Topf in Brüssel
noch in den Kohäsionsfonds der EU. Ganz im Gegenteil verfügt die Schweiz
über ihren Beitrag nach eigenem Ermessen in den Bereichen Demokratie,
Ausbildung, Infrastruktur und Umwelt. Dieser Beitrag fördert den Aufbau
eines menschen- und umweltfreundlichen Europas.
* Letztlich wird das Parlament über die Finanzierung dieses Beitrags
entscheiden, sie soll jedoch budgetneutral erfolgen. Einsparungen werden bei
der traditionellen Osthilfe (v.a. Russland, Rumänien und Bulgarien)
vorgenommen. Dies ist unseres Erachtens vertretbar. Wichtig ist uns jedoch,
dass die verstärkte Solidarität mit den Ländern Osteuropas nicht zu Lasten
der traditionellen Entwicklungshilfe geht. Dies scheint durch die Zusagen
der Ja-Parteien gewährleistet.
* Dieser Betrag rechtfertigt sich für die Schweiz mit den
wirtschaftlichen Vorteilen aus den Bilateralen II und dient gleichzeitig zu
deren Absicherung, ganz im Sinne eines Gebens und Nehmens.
Aus diesen Gründen empfehlen wir das Gesetz über die Zusammenarbeit mit den
Staaten Osteuropas ohne Einschränkung zur Annahme.
Auskunft:
Wolfgang Bürgstein
031 382 01 29 / 078 824 44 18
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist ein beratendes
Gremium der Schweizer Bischofskonferenz in sozial- und wirtschaftsethischen
Fragen.
Kontakt:
Schweizerische Nationalkommission
Justitia et Pax
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