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Pressemitteilung von Justitia et Pax zur Abstimmung am 26. November 2006
Familienzulagengesetz (FamZG).
Einheitlichere Anerkennung von Erziehungsarbeit und Ausbildungslasten Ja
zum Familienzulagengesetz
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt
das vorgelegte Bundesgesetz über die Familienzulagen. Wir begrüssen die
Harmonisierung der Familienzulagen durch die Einführung eines landesweiten
Mindestbetrags von 200 beziehungsweise 250 Franken für jedes Kind.
Erziehungsarbeit und Ausbildungslasten erfahren dadurch gesellschaftliche
Solidarität und Anerkennung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinder
zunehmend zu einem Armutsrisiko werden.
Das im Rahmen der Ökumenischen Konsultation zur sozialen und
wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz im Jahre 2001 herausgegebene Wort der
Kirchen Miteinander in die Zukunft charakterisiert die Situation der
Familien folgendermassen: Vielmehr wirft die finanzielle Benachteiligung
des Zusammenlebens mit Kindern, besonders die Armutsbetroffenheit junger und
kinderreicher Familien im Vergleich zu anderen Lebensformen, die Frage nach
der inneren Verfassung unserer gesellschaftlichen Solidarität auf. [47]
Deshalb sind wesentlich höhere Kinderzulagen auszurichten als heute.[67]
Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zu diesem Gesetz bei der
Abstimmung am 26. November 2006.
Laut Untersuchungen leben heute bereits mehr als 250 000 Kinder in der
Schweiz unter der Armutsgrenze. Für die Betroffenen bedeutet dies
Benachteiligungen in ihren Bildungs-, Lebens- und Arbeitschancen. Diese
Familienarmut gilt es auf vielfältige Weise zu bekämpfen. Eine einheitliche
Mindest-Familienzulage dient diesem Ziel und beseitigt die gravierendsten
Ungerechtigkeiten im bestehenden Recht.
Wir erachten diese Vorlage als einen finanzierbaren Kompromiss und weisen
insbesondere darauf hin, dass Nicht-Erwerbstätige, die nicht der AHV
unterliegen, und Selbstständige nicht in den Genuss dieser Familienzulage
kommen. Dieses Defizit gilt es im Auge zu behalten.
Eine einheitlichere Regelung entspricht den heutigen Erfordernissen
wachsender Mobilität und den sich wandelnden Familien- und Lebensformen.
Nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel in unserer
Gesellschaft ist es dringend geboten, die Familien auch in ihrer
Erziehungsarbeit solidarisch zu unterstützen.
Deshalb empfehlen wir das Gesetz über die Familienzulagen am 26 November
2006 zur Annahme.
Auskunft:
Wolfgang Bürgstein
031 382 01 29 / 078 824 44 18
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist ein beratendes
Gremium der Schweizer Bischofskonferenz in sozial- und wirtschaftsethischen
Fragen.
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