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Medienmitteilung
Medienkommission der Bischöfe gibt Mandat zurück
Die Mitglieder der Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeit (Medienkommission) der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) geben ihr Mandat per 31. Dezember 2021 zurück. Grund dafür ist eine veränderte Medienlandschaft, die, um zeitgemäss agieren und reagieren zu können, agilere Formate benötigt als ein reines Beratergremium.
Die Medienkommission der SBK ist ein Kind der Synode 72. Unter dem Medienbischof Paul Henrici entwickelte sie sich zu einem Gremium der SBK, das die Strategie und die Leitlinien der Medienarbeit festlegte. In Zusammenarbeit mit der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) und dem Fastenopfer wurden 2015 die katholischen Medienzentren in Lausanne, Lugano und Zürich eingerichtet.
Nun hat sich die Medienlandschaft stark verändert. In den Bistümern und in den kantonalen Landeskirchen sind Kommunikationsbereiche geschaffen worden, die Medienarbeit rasch und adäquat vor Ort und auf allen Kanälen leisten. Die sprachregionalen Medienzentren gelten in ihrem Gebiet als „Sprachrohr der katholischen Kirche“, obwohl journalistisch vollkommen unabhängig und juristisch von einer eigenen Trägerschaft legitimiert. Auf Ebene der Schweizer Bischofskonferenz beschränkt sich die Medienarbeit heute auf Verlautbarungen der Bischöfe nach ihren Vollversammlungen und auf Stellungnahmen zu relevanten religiösen und gesellschaftlichen Themen. Diese Arbeit kann auch ohne ein Fachgremium von Expertinnen und Experten geleistet werden.
Im Zuständigkeitsbereich der Medienkommission obliegt die Organisation und Durchführung der sogenannten Medienkollekte und des katholischen Medienpreises.
Sein Mandat zurückgelegt hat auch Mariano Tschuor, seit 2009 Mitglied und seit 2017 Präsident der Kommission.
„Über Jahrzehnte hat die Medienkommission wichtige und wegweisende Arbeit geleistet. Dafür danke ich allen ehemaligen und jetzigen Mitgliedern der Kommission herzlich, insbesondere dem Präsidenten Mariano Tschuor und der geschäftsführenden Sekretärin Encarnación Berger-Lobato für ihren Einsatz im Dienste der katholischen Kirche in der Schweiz. Nun ist eine Reflexionspause notwendig, um in einem veränderten Medienumfeld neu aufgestellt wirksam tätig sein zu können“, verdeutlicht Weihbischof Alain de Raemy.
Kontakt
Mariano Tschuor, Präsident Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der SBK, mariano.tschuor(a)gmail.com<mailto:mariano.tschuor@gmail.com> oder 079 756 63 00
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/medienkommission-der-bischoefe-gibt-mandat-zurueck/>
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Medienmitteilung
Astrid Alexandre gewinnt den katholischen Medienpreis 2021 der Schweizer Bischofskonferenz
Die Radiojournalistin Astrid Alexandre gewinnt mit ihrer Podcastserie « 1,7 milliuns »<https://www.rtr.ch/cultura/cultura/seria-auditiva-1-7-milliuns> auf RTR den diesjährigen Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz. Mit einer speziellen Erwähnung ausgezeichnet wird der Journalist Martin Schmidt für sein Interview « Kronig muss gehen. Ein letztes Gespräch mit einem Sterbenden » (Walliser Bote).
« Wir verdienen eine Chance »
Die Jury des Katholischen Medienpreises hatte heuer das Privileg, aus einer ausserordentlich langen und mannigfaltigen Kandidaturenliste ihre Wahl treffen zu können. Die Podcastserie « 1,7 milliuns »<https://www.rtr.ch/cultura/cultura/seria-auditiva-1-7-milliuns> von Astrid Alexandre hat die Jury überzeugt, weil die Autorin in sieben Episoden unterschiedliche Facetten und Herausforderungen im Leben von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum rückt. Rund jede fünfte Person in der Schweiz lebt mit einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung. Obschon sich in den letzten Jahren einiges in Richtung Inklusion getan hat, bleiben diese Menschen in der Arbeitswelt, Vereinen oder Kultur nach wie vor wenig sichtbar. Ihre Beeinträchtigungen dominieren weiterhin unsere Wahrnehmung, wir tun uns als Gesellschaft immer wieder damit schwer, zunächst die Person wahrzunehmen anstatt uns auf ihre Beeinträchtigung zu konzentrieren. „Wir haben vielleicht eine Beeinträchtigung, aber wir sind auch Menschen. Auch wir verdienen eine Chance“, lässt Astrid Alexandre die 30-jährige Cristina zu Worte kommen. Cristina hat seit Kind eine Seitenlähmung und erlitt vor ein paar Jahren einen Hirnschlag. Nun lässt sie sich zur écolsiv-Assistentin<https://www.unterstrass.edu/innovation/ecolsiv/> ausbilden. Diese inklusive Ausbildung ermöglicht ihr, später an einer Schule zu arbeiten ‑ ein Arbeitsbereich, der bisher für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht zugänglich war. Die Podcastserie regt zum Nachdenken an und bejaht die einzigartige und unverletzliche Würde eines jeden einzelnen Menschen.
Der katholische Medienpreis ist mit 4'000 Franken dotiert.
« Gerade in dieser schwierigen Phase merke ich enorm, wie mir der Herrgott hilft » Interviews gibt es in der Tagespresse regelmässig zu lesen. Das Interview von Martin Schmidt « Kronig muss gehen. Ein letztes Gespräch mit einem Sterbenden » ist der Jury trotz der klassischen Interviewform besonders aufgefallen. Schmidt befragt einen jungen Pfarrer auf der Palliativabteilung – nur wenige Wochen vor seinem Tod an Blutkrebs. Mit gezielten Fragen und respektvoller Neugierde gelingt es ihm, den letzten wichtigen Fragen im Leben Raum und Normalität zu verleihen. Schmidt schenkt uns einen Text voller Hoffnung – verpackt in bester journalistischer Manier.
Die spezielle Erwähnung ist mit 1'000 Franken dotiert.
Die Jury
Die Jury des katholischen Medienpreises 2021, unter dem Vorsitz von Anita Capaul, Geschäftsführerin der Chasa Editura Rumantscha, setzt sich zusammen aus:
- Medienbischof Alain de Raemy, Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
- Davide Adamoli, Journalist und Archivar, Bistum Lugano
- Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation Schweizer Bischofskonferenz
- Bernard Litzler, Direktor Katholisches Medienzentrum Lausanne
- Harry Ziegler, Chefredaktor Zuger Zeitung
Preisverleihung
Die Preisverleihung findet öffentlich statt
am 9. Dezember 2021, um 18.15 Uhr
im Pfarreizentrum Dreifaltigkeit in Bern, in der Rotonda
Taubenstrasse 4, 3011 Bern
(Orientierungskarte<https://www.kathbern.ch/fileadmin/user_upload/Pfarreien/Dreifaltigkeit/Doku…>: Eingang Sulgeneckstrasse verwenden
Die Preisverleihung wird in Anwesenheit von Weihbischof Alain de Raemy stattfinden, welcher die Laudatio halten wird. Anmeldung unter info(a)bischoefe.ch<mailto:info@bischoefe.ch>.
Astrid Alexandre, aufgewachsen in einer belgisch-schweizerischen Familie in Graubünden, ist Radiojournalistin und Musikerin. Sie arbeitet teilzeitlich als Redaktorin bei Radiotelevisiun Svizra Rumantscha, wo sie v.a. über Themen zu Kunst, Kultur und Gesellschaft berichetet. Alexandre ist daneben als Musikerin solo und in verschiedenen Formationen zu hören. Sie erhielt sowohl für die künstlerische wie für die journalistische Arbeit bereits mehrere Auszeichnungen.
Martin Schmidt ist Journalist beim «Walliser Bote». Der 33-Jährige ist im deutschsprachigen Teil des Wallis aufgewachsen. Er hat an der Universität Bern Wirtschafts- und Sozialwissenschaften studiert. Seit sechs Jahren recherchiert und schreibt er für die Lokalzeitung, den «Walliser Boten», wo er mittlerweile das Wirtschaftsressort leitet. Er berichtet über Wirtschaftsthemen und genauso über Dorfgeschichten, Schicksale und alles, was die Menschen in der Region bewegt. Neben seiner Arbeit als Journalist spielt Schmidt leidenschaftlich gern, aber auf bescheidenem Niveau, Fussball.
Der Katholische Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz
Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung verantwortungsvoller Medienarbeit schreiben die Schweizer Bischöfe den Katholischen Medienpreis aus. Sie möchten damit Werke und Initiativen auszeichnen, welche der Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien Ausdruck verleihen.
Liste der bisherigen Gewinner*innen<https://www.kommission-medien.bischoefe.ch/katholischer-medienpreis/teilnah…>
Kontakt
Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation SBK, Tel. 079 552 04 40 oder berger.lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger.lobato@bischoefe.ch>
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/gewin-medienpreis-2021/>
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Medienmitteilung
«Resettlement» von Flüchtlingen ermöglichen
Die 333. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 13.-15. September 2021 in Visp, im Bildungshaus St. Jodern, statt.
Grosse Sorge um Schutzsuchende aus Afghanistan
Die Schweizer Bischöfe drücken ihre Anteilnahme und tiefe Besorgnis über die aktuelle Flüchtlingssituation weltweit und die besondere Verantwortung der Staatengemeinschaft für Afghanistan aus. In vielen Pfarreien und Kirchgemeinden pflegen freiwillig Engagierte und Mitarbeitende Kontakte und Freundschaften mit Menschen aus Afghanistan und tragen deren Herzensangst um ihre Liebsten in der Heimat mit. «Wo das Evangelium sagt: "Die Armen habt ihr immer bei euch"(Matthäus 26,11), können wir heute einsetzen: "Die Flüchtlinge werdet ihr immer bei euch haben". Dieses Wort sollte unsere Ohren und unser Herz aufrütteln», sagt Bischof Jean-Marie Lovey als zuständiges Mitglied für die Migrationspastoral. Die SBK dankt den Gläubigen und den Hilfswerken für ihren grossen Einsatz für Menschen in Not aus der ganzen Welt.
Die SBK unterstützt die Aufforderung des Schweizerischen Rates der Religionen an alle Regierungen, auf diese Notlage mit Menschlichkeit zu reagieren, schnelle Hilfe und Ausreise zu ermöglichen sowie Asyl zu gewähren. Der interreligiösen Erklärung zur Flüchtlingsfrage<https://www.ratderreligionen.ch/wp-content/uploads/Interreligi%C3%B6se-Erkl…> des Rates aus dem Jahr 2018 sieht sich die SBK verpflichtet. Wichtiger Bestandteil der Erklärung ist das «Resettlement» von Flüchtlingen, wonach von der UN Flüchtlingsorganisation (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge, die nicht im Aufenthaltsstaat bleiben können, die sichere Reise in aufnahmebereite Drittländer antreten können. Die katholische Kirche, wie andere Religionsgemeinschaften auch, hat an mehreren Orten in der Schweiz bereits konkrete Hilfe angeboten. Die SBK appelliert deshalb an die Schweizer Politik, rasch Möglichkeiten zu schaffen, um die Aufnahme von Flüchtlingen via «Resettlement» zu verbessern und abgewiesenen Flüchtlingen aus Afghanistan wenigstens eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz zu ermöglichen.
Bischofssynode 2023
Am kommenden 9./10. Oktober macht sich die römisch-katholische Kirche mit der Eröffnung in Rom auf den Weg zur Synode 2023. Papst Franziskus wünscht sich eine synodale Kirche – eine Kirche, in der Menschen miteinander sprechen und aufeinander hören. Eine Woche später, am 17. Oktober, startet die Synode in allen Bistümern der Welt. In einer ersten Phase sollen die Gläubigen auf Bistumsebene befragt werden. Dazu haben sich die Mitglieder der SBK über die in den einzelnen Diözesen vorgesehenen Aktivitäten ausgetauscht. In einer späteren Phase sollen Gespräche auf kontinentaler Ebene (2022) sowie auf Ebene der Weltkirche in Rom (2023) stattfinden. Die SBK hat für die auf Ebene SBK notwendigen Zwischenschritte einen gemeinsamen Terminplan definiert. Zur Begleitung des synodalen Prozesses empfehlen die Bischöfe, wieder vermehrt die vier «Hochgebete für besondere Anliegen» zu benutzen. Denn diese sind aus dem sogenannten «Synoden-Hochgebet», das während der Synode 72 in der Schweiz gebetet wurde, hervorgegangen und haben später Eingang ins Messbuch für die ganze Welt gefunden. Mit grosser Zuversicht auf die Führung durch den Heiligen Geist begeben sich die Mitglieder der SBK auf diesen weltweiten Prozess, in dessen Zentrum Fragen zu «Gemeinschaft, Mitwirkung und Auftrag» der Kirche stehen.
Motu proprio «Traditionis custodes»
Mit diesem Motu proprio hat Papst Franziskus neue Bestimmungen erlassen zur Handhabung von liturgischen Formen, die dem Zweiten Vatikanischen Konzil vorausgegangen sind. Die SBK hat sich darüber ausgetauscht und sich auf ein gemeinsames Vorgehen, das auf die Situation in den jeweiligen Bistümern Rücksicht nimmt, verständigt. Die konkrete Umsetzung obliegt den Diözesanbischöfen und Territorialäbten.
Niemand hat ein Recht, andere anzustecken
Seit anfangs Woche gilt die Zertifikatspflicht für Gottesdienste, kirchliche oder religiöse Veranstaltungen in Innenräumen ab 50 Personen – ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Diese wird sich nur mit Solidarität eindämmen lassen. «Sich impfen zu lassen, hat etwas mit Liebe zu tun», sagt Papst Franziskus, «mit Liebe zu sich selbst, Liebe gegenüber Angehörigen und Freunden, Liebe unter den Völkern. Mit solchen kleinen Gesten können alle dazu beitragen, die Gesellschaft zu verändern und zu verbessern». Deshalb ermuntern die Schweizer Bischöfe alle Priester, alle Seelsorgenden und Gläubigen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Niemand hat ein Recht, andere anzustecken.
Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld
Die SBK hat die Statistik 2020<https://www.bischoefe.ch/wp-content/uploads/sites/2/2021/09/Statistik_2020_…> der bei den diözesanen Fachstellen eingegangenen Meldungen zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld zur Kenntnis genommen. Zwei Meldungen betrafen Fälle, welche nach dem Jahre 2000 stattgefunden haben. In beiden Fällen handelt es sich um erwachsene Personen.
Zudem wurden 19 verjährte Fälle gemeldet, wovon sich 15 zwischen 1950 und 1980 ereignet haben. Die Statistik zeigt, dass die seit 2002 getroffenen Massnahmen Wirkung zeigen. Die Anzahl der erfolgten Meldungen bewegt sich im üblichen Rahmen der letzten Jahre (nicht enthalten sind die Fälle, welche bei der CECAR<http://cecar.ch/wordpress/> gemeldet und von dieser bearbeitet werden).
Die SBK ruft Opfer erneut auf, sich entweder bei den diözesanen Fachgremien oder anderen anerkannten Opferhilfestellen zu melden.
Wahl des Präsidiums SBK (2022-2024)
Die Mitglieder der SBK haben für die nächste Amtsdauer das Präsidium in seinem Amt bestätigt:
- Mgr. Felix Gmür (Bischof von Basel), Präsident
- Mgr. Markus Büchel (Bischof von St. Gallen), Vizepräsident
- Mgr. Alain de Raemy (Weihbischof von Lausanne-Genf-Freiburg), Mitglied des Präsidiums
Einzelne Zuständigkeitsbereiche werden ab 1.1.2022 wie folgt angepasst:
- Hauptverantwortlich für den Ökumenischen Dialog: Bischof Joseph Maria Bonnemain (Mitverantwortlich: Abt Urban Federer)
- Hauptverantwortlich für die Kommission für den Dialog mit den Muslimen: Weihbischof Alain de Raemy (bisher) (Mitverantwortlich: Bischof Charles Morerod)
- Hauptverantwortlich für den Dialog mit den Fernstehenden und Konfessionslosen: Bischof Charles Morerod (Mitverantwortlich: Weihbischof Alain de Raemy)
- Hauptverantwortlich für das Kulturwesen: Bischof Charles Morerod (Mitverantwortlich: Weihbischof Alain de Raemy)
- Hauptverantwortlich für das Laienapostolat: Bischof Joseph Maria Bonnemain (Mitverantwortlich: Bischof Markus Büchel)
- Hauptverantwortlich für Frauenfragen/Frauenrat: Bischof Markus Büchel (bisher) (Mitverantwortlich: Bischof Joseph Maria Bonnemain).
Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius
Zu einem brüderlichen Austausch hat die SBK den Apostolischen Nuntius in der Schweiz Erzbischof Dr. Martin Krebs empfangen.
Ernennungen
Die SBK hat folgende Priester zum nationalen Koordinator ernannt:
* Egidio Todeschini, Schaan/FL, für die italienischsprachigen Gemeinschaften (50%)
* Aloisio Araujo, Luzern, für die portugiesischsprachigen Gemeinschaften (30%)
* Antonio Šakota OFM, Zürich, für die kroatischsprachigen Gemeinschaften (30%)
* Dr. Krzysztof Wojtkiewicz, Marly/FR, für die polnischsprachigen Gemeinschaften (20%)
Der Koordinator für die spanischsprachigen Gemeinschaften wird zu einem späteren Zeitpunkt ernannt.
Die SBK hat zudem Pfarrer Jean-Pierre Brunner (Naters/VS) zum Richter am Interdiözesanen Gericht ernannt.
Eucharistiefeier in der Kapelle
Die Messe von Mittwochvormittag um 07.15 Uhr in der Kapelle des Bildungszentrums St. Jodern wurde von Radio Maria live übertragen.
Kontakt
Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation SBK, Tel. 079 552 04 40 oder berger.lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger.lobato@bischoefe.ch>
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/333e-ao/>
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz wurde 1863 als die weltweit erste Versammlung der Bischöfe eines Landes gegründet, die regelmässig zusammentrifft, rechtlich strukturiert ist und sich mit kirchlichen Leitungsfunktionen befasst. Als Verein organisiert, ist sie ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen sowie der Äbte der Territorialabteien der Schweiz. Oberstes Gremium ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die jährlich viermal zusammentrifft.
www.bischoefe.ch<http://www.bischoefe.ch>
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Alpengasse 6, PF, 1701 Freiburg i.Ü., I : http://www.bischoefe.ch<http://www.sbk-ces-cvs.ch>
T :+41 26 510 15 15, M : info(a)conferencedeseveques.ch<mailto:info@conferencedeseveques.ch>
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Medienmitteilung
Enorme Vermögensunterscheide geben Anlass zur Sorge!
ABER: Die 99%-Initiative greift zu kurz!
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax hat sich intensiv mit den Anliegen der 99%-Initiative befasst. Tatsächlich haben die Vermögensunterschiede in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen. Das belegen verschiedene Untersuchungen und Statistiken neueren Datums. Damit sind Fragen der Gerechtigkeit, des unterschiedlichen Umgangs mit Erwerbs- und Kapitaleinkommen, aber auch des gesellschaftlichen Zusammenhalts aufgeworfen.
In der Schweiz besitzen rund 1 Prozent der Vermögensbesitzenden rund 43 Prozent aller Vermögen. Diese hohen Vermögen sind grösstenteils ererbt und nicht durch eigene Leistung erworben. In der Schweiz sind die Vermögensunterschiede im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarstaaten ausserordentlich gross. Daraus erwachsen politische, soziale und wirtschaftliche Vorteile für wenige, die auch gesellschaftspolitische Entscheidungen negativ beeinflussen können. Die 99%-Initiative will hierzu einen Lösungsbeitrag leisten.
Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass die Vorlage zu viele Fragen offenlässt. Eine höhere steuerliche Belastung hoher Kapitalerträge schafft zwar eine zusätzliche Einnahmequelle des Staates für seine gewachsenen Aufgaben und erfüllt den von der Verfassung vorgegebenen Grundsatz der „Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“, sie verpasst es aber, die Verteilungsfrage in einen grösseren sozial- und wirtschaftspolitischen Kontext zu stellen. Fragen einer Entlastung von Arbeitseinkommen zulasten des Ressourcenverbrauchs (sozial-ökologische Steuerreform) und einer Reform des Erbschaftsrechts, das sich wieder stärker am Leistungs- und weniger am Abstammungsprinzip orientiert, sind davon unberührt.
Eine sozialethische Perspektive hat vor allem das Gemeinwohl und das Wohl der am meisten Benachteiligten im Blick. Weltweit sind die enormen Einkommens- und Vermögensunterschiede und die damit verbundenen Einflussmöglichkeiten ein Thema, das Anlass zur Sorge gibt. Bei dieser Abstimmungsvorlage geht es auch um die Frage, wie gerecht die wachsenden Ausgaben des Staates finanziert werden sollen. Deshalb teilt die Kommission Justitia et Pax das Grundanliegen der Initiative. Sie bedauert es aber, dass das berechtigte Anliegen nicht in den Kontext der viel drängenderen Fragen einer notwendigen sozial-ökologischen Transformation unserer Wirtschaft gestellt wurde.
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/volksinitiative-lohne-entlasten-kapital-gerecht-be…>
Kontakt
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18, eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Medienmitteilung
Neue Leitung der Geschäftsstelle des Fachgremiums „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat Karin Iten und Dr. Stefan Loppacher als Leitungsduo der Geschäftsstelle für das Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ ernannt. Iten und Loppacher übernehmen die Geschäftsstelle ab 1. Oktober 2021, die Mgr. Dr. Joseph Maria Bonnemain vor seiner Ernennung zum Bischof von Chur seit 2002 führte.
Mit Karin Iten und Dr. Stefan Loppacher kann die Geschäftsstelle mit zwei anerkannten und eingespielten Fachpersonen besetzt werden. Iten und Loppacher arbeiten bereits gemeinsam im Bistum Chur zu je 50% als Präventionsbeauftragte. Für die Geschäftsstelle des Fachgremiums werden sie sich ein 30%-Pensum im Jobsharing aufteilen. Hauptaufgaben der Geschäftsstelle sind u.a. die Vernetzung und Koordination der regionalen Massnahmen im Bereich der Intervention und Prävention sexueller Ausbeutung im kirchlichen Kontext. Die Geschäftsstelle arbeitet im Austausch mit der SBK, ist jedoch inhaltlich unabhängig von ihr. Loppacher und Iten haben ihren Arbeitsplatz in Zürich.
Karin Iten hat an der ETH Umweltnaturwissenschaften studiert, verfügt über langjährige Erfahrung in Erwachsenenbildung, Beratungstätigkeit und Projektarbeit im Bereich der Gewaltprävention. Als ehemalige Geschäftsführerin hat sie die Fachstelle Limita zur Prävention von sexueller Ausbeutung während elf Jahren geprägt und zu einem Kompetenzzentrum der Deutschschweiz ausgebaut.
Dr. Stefan Loppacher hat in Rom Kirchenrecht studiert. Er forschte mehrere Jahre im Bereich „Kirchliches Strafverfahren und sexueller Missbrauch Minderjähriger“ und veröffentlichte dazu 2017 seine Doktorarbeit. Seit 2017 ist er als Richter am Diözesangericht des Bistums Chur in Zürich tätig.
Kontakt
Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation SBK, Tel. 079 552 04 40 oder berger.lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger.lobato@bischoefe.ch>
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/neue-leitung-der-geschaeftsstelle-des-fachgremiums…>
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz wurde 1863 als die weltweit erste Versammlung der Bischöfe eines Landes gegründet, die regelmässig zusammentrifft, rechtlich strukturiert ist und sich mit kirchlichen Leitungsfunktionen befasst. Als Verein organisiert, ist sie ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen sowie der Äbte der Territorialabteien der Schweiz. Oberstes Gremium ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die jährlich viermal zusammentrifft.
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Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“
Das Fachgremium berät die Schweizer Bischofskonferenz hinsichtlich der psychologischen, rechtlichen, sozialen, moralischen, theologischen und kirchenpolitischen Aspekte der Thematik sexuelle Übergriffe sowie bei der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit. Es verfolgt die Entwicklung der Problematik inner- und ausserhalb der Kirche und weist auf notwendige Massnahmen hin.
Das Fachgremium und dessen Mitglieder können auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern tätig werden.
Das Fachgremium oder einzelne Mitglieder des Fachgremiums können von den Bischöfen, von kirchlichen Institutionen und Stellen beigezogen werden.
Es kann zur Erfüllung seiner Aufgaben externe Fachleute hinzuziehen.
https://www.bischoefe.ch/gremien/fachgremium-sexuelle-uebergriffe-im-kirchl…
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Medienmitteilung
Die Landeskirchen tragen die Ausweitung der Zertifikatspflicht mit
Die vom Bundesrat am Mittwoch vorgestellten, weiterführenden Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie werden von der Evangelisch-reformierten Kirche (EKS) und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) unterstützt. Sie erachten die Anhebung der zertifikatsfreien Grenze für Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen auf 50 Personen als Ergebnis der Einwirkung der Landeskirchen im Rahmen der Vernehmlassung.
Die steigenden Zahlen von Corona-Infektionen und Hospitalisationen deuten auf eine vierte Welle der Pandemie hin. Die Landeskirchen betrachten diese Entwicklungen mit Sorge und sind gewillt, ihren Beitrag zur Eindämmung weiterhin zu leisten und sich in ihren Reihen für wirkungsvolle Schutzmassnahmen einzusetzen.
Das im Frühling 2021 vom Bundesrat mit der Einführung des Corona-Zertifikats implementierte Ampelsystem hatte die religiösen Veranstaltungen bisher dem „grünen Bereich“ zugeordnet. Demnach waren sie von der Anwendung des Zertifikats aufgrund von elementaren Freiheits- und Grundrechten explizit ausgeschlossen. Neu wird die Zertifikatspflicht breiter anwendbar, jedoch abgestuft nach „grundrechtsrelevanten“ und anderweitigen Veranstaltungen. Die Landeskirchen danken dem Bundesrat, dass er den Zugang zu Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen als wichtig erachtet und die Zertifikatspflicht erst ab einer Anzahl von 50 Personen fordert. Sie erachten es als Ergebnis des Einwirkens der Kirchen bei der Landesregierung im Vorfeld des heutigen Entscheids.
Die Landeskirchen sehen sich in der Pflicht, in dieser herausfordernden Lage für alle Menschen auch weiterhin offene und sichere Gottesdienste feiern zu können. Sie werden alles Mögliche unternehmen, damit sich die Teilnehmenden an Gottesdiensten nicht anstecken.
Die Landeskirchen kritisieren, dass Abdankungen und andere, auch nicht-kirchliche Bestattungsrituale, nicht generell vom Zertifikatserfordernis ausgenommen sind. Die Möglichkeit, gemeinsam zu trauern und Abschied zu nehmen ist ein wesentliches Element der persönlichen und gesellschaftlichen Bewältigung von Krisensituationen. Mit Blick auf die pandemiebedingte Situation tragen die EKS und die SBK die strengeren Schutzvorschriften mit und hoffen, dass die Massnahmen wirken. Sie werden sich weiterhin aktiv beim Bundesrat dafür einsetzen, dass Abdankungen von der Zertifikatspflicht ausgenommen werden.
Kontakt
Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz,
Kommunikation, +41 31 370 25 57, dominic.waegli(a)evref.ch<mailto:dominic.waegli@evref.ch>
Schweizerische Bischofskonferenz
Kommunikationsstelle, +41 79 552 04 40, berger-lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger-lobato@bischoefe.ch>
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P. Kolumban Reichlin ist neuer Gardekaplan
Die Schweizer Bischofskonferenz freut sich, dass der Papst P. Kolumban Reichlin OSB am 1. September 2021 zum neuen Kaplan der Schweizergarde ernennt. Damit ist nach der Rückkehr von Don Thomas Widmer nach Zürich die nahtlose Begleitung der Schweizergardisten sichergestellt.
P. Kolumban Reichlin wurde am 2. März 1971 geboren und trat nach der Matura in Schwyz 1991 ins Kloster Einsiedeln ein. Nach dem Theologiestudium in Einsiedeln und St. Meinrad (USA) wurde er 1997 in Einsiedeln zum Priester geweiht. Danach studierte er Geschichte und Liturgiewissenschaft in Bern, Freiburg und Rom. Im Kloster übernahm er vielfältige Aufgaben, namentlich als Verantwortlicher für die Wallfahrt. Ebenso engagierte er sich in verschiedenen schweizerischen Gremien für die Liturgie. Schliesslich wirkte er von 2009-2020 als Propst in der Propstei St. Gerold in Vorarlberg (Österreich), die zum Kloster Einsiedeln gehört.
Die Schweizer Bischöfe danken P. Kolumban Reichlin für seine Verfügbarkeit, freuen sich auf die Begegnungen in Rom und wünschen ihm eine segensreiche Tätigkeit in der ewigen Stadt. Amtsantritt ist der 1. Oktober 2021.
Kontakt
Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation SBK, Tel. 079 552 04 40 oder berger.lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger.lobato@bischoefe.ch>
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz wurde 1863 als die weltweit erste Versammlung der Bischöfe eines Landes gegründet, die regelmässig zusammentrifft, rechtlich strukturiert ist und sich mit kirchlichen Leitungsfunktionen befasst. Als Verein organisiert, ist sie ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen sowie der Äbte der Territorialabteien der Schweiz. Oberstes Gremium ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die jährlich viermal zusammentrifft.
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