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Wort der Bischöfe zum Krankensonntag 2017 (5. März 2017)
Der verborgene Schatz auf dem Acker des Lebens
Ob wir krank oder gesund sind, wir alle sind herausgefordert, über den Sinn der Krankheit nachzudenken und die möglichen Situationen, in die wir an unserem Lebensende geraten können, im Geiste vorwegzunehmen. Jener Tag, den viele als den letzten fürchten, war für Seneca (†65) „der Geburtstag der Ewigkeit.“ „Lebt wie Menschen, die täglich sterben”, sagt der Wüstenvater Antonius (†356) seinen Brüdern vor seinem Tod. Der französische Skeptiker Montaigne (†1592) versteht Philosophieren als ein Einüben des Sterbens. “Warum Angst vor dem Tod haben?”, sagt der blinde Mönch der Grossen Kartause im Film »Die grosse Stille«, „je mehr man sich Gott nähert, umso glücklicher ist man. Das ist die Vollendung unseres Lebens”.
Wie man sieht, gibt es einen Zusammenhang zwischen der Lebensführung und dem Erleben des Todes eines Menschen. Franziskus (†1226) stirbt nackt auf dem Boden der Portiuncula, umgeben von seinen Brüdern; Benedikt (†547) stirbt stehend im Gebet der Psalmen, auf zwei Brüder gestützt; Seraphin von Sarov (†1833) übergibt seine Seele Gott kniend vor der Ikone der Gottesmutter der Freude.
Das Alter bzw. Älterwerden ist geeignet, nach dem Sinn des Lebens zu fragen, eine Frage, die durch die Dringlichkeit und Sinnhaftigkeit der Alltagsgeschäfte oft in den Hintergrund gedrängt wird. Bei Thomas von Kempen (†1471) heisst es: „Was antwortest Du auf die Frage: Warum bist du auf die Welt gekommen? Es ist von Zeit zu Zeit gut, dir diese Frage zu stellen.“ Das gilt vor allem für den letzten Lebensabschnitt. Im Psalm 138, Verse 13-16 lesen wir: „Du hast mein Inneres geschaffen, mich gewoben im Schoss meiner Mutter. ... Deine Augen sahen, wie ich entstand, in Deinem Buch war schon alles verzeichnet; meine Tage waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war.“ Gott hat also all meine Tage angeschaut und gesegnet: auch die letzten. Ihr Sinn liegt wie ein verborgener Schatz auf dem Acker des Lebens und muss geborgen werden.
Der drohende Verlust der geistigen Kontrolle über sein Leben hat Gunter Sachs (†2011) als einen würdelosen Zustand betrachtet, dem er durch Selbsttötung entschieden entgegentreten bzw. zuvorkommen wollte. Keinen Augenblick lang habe ich jedoch persönlich den Verlust der geistigen Kraft bei meinen betagten Eltern als einen Verlust ihrer Würde erlebt. Würde hat jeder Mensch, gerade der Schwache. Allenfalls sind wir es, die sie ihm absprechen oder ihn nicht seiner Würde gemäss behandeln.
Was hat Abhängigkeit mit Würdelosigkeit zu tun? Ist ein Kind würdelos, weil es noch nicht vollkommen über sein Leben zu verfügen vermag, auf Hilfe angewiesen ist? Darf unser Dasein keine Schwäche dulden? Muss nun jeder, der schwach ist, sich als eine Zumutung für die Gesellschaft sehen, als ein Kostenfaktor, als emotionale und kräftemässige Überforderung für sein Umfeld?
Die Suizidraten bei alten Menschen nehmen zu, auch weil Teile der Gesellschaft daran sind, neue Standards zu setzen durch die Rechtfertigung und Legitimierung der Selbsttötung als Versuch der Suizidenten, bis zum Schluss die Autonomie und damit die menschliche Würde zu bewahren. Der christliche Glaube hingegen spricht seit jeher vom Übergang und Heimgang der Verstorbenen und sieht das Leben als eine grosse Bewährungs- und Vorbereitungszeit auf die Vollendung in Gott. Das lässt Christen zuversichtlich auf die Todesstunde blicken.
Mit meinen besten Segenswünschen
Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz
✠ Marian Eleganti
Link zur Mediencommuniqué : http://www.bischoefe.ch/dokumente/botschaften/wort-zum-krankensonntag-2017
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Medienmitteilung
Abstimmung erleichterte Einbürgerung, 12. Februar 2017
Wertschätzung und Anerkennung - Justitia et Pax plädiert für ein Ja zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Über diese Verfassungsänderung ist die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 an die Urne gebeten.
Diese jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind heute mit der Schweiz enger und mehr verbunden als mit dem Herkunftsland ihrer Grosseltern. Die Schweiz ist ihre Heimat, nur haben sie keinen roten Pass. Aus sozialethischer Perspektive muss es darum gehen, diesen jungen Menschen gleiche Perspektiven zu bieten wie ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Schweizer Pass. Wir brauchen die Fähigkeiten, Talente und das Engagement dieser Menschen. Auch in den Kirchen sind viele Ausländerinnen und Ausländer integriert und engagiert. Das kirchliche Leben wäre ohne sie nicht denkbar.
Die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung wäre ein starkes Zeichen der Anerkennung ihrer Beiträge und Leistungen für unsere Gesellschaft. Damit zeigen wir ihnen, dass ihre Teilhabe und Teilnahme an unserem gesellschaftlichen Zusammenleben wichtig ist, wir lassen sie nicht am Rand stehen. Überdies handelt es sich bei der Abstimmungsfrage um eine erleichterte, nicht um eine automatische Einbürgerung. Weiterhin können Kantone und Gemeinden Widerspruch einlegen.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Thomas Wallimann-Sasaki, Präsident a.i. Justitia et Pax:
Mobil: +41 79 848 99 65, eMail: sozialethik(a)bluewin.ch<mailto:sozialethik@bluewin.ch>
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18, eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Medienmitteilung
Schweizer Bischöfe schaffen Fachstelle für Palliative Care
Jeanine Kosch-Vernier als erste Inhaberin der Fachstelle eingesetzt
Die palliative Behandlung "Palliative Care", nimmt in der Schweiz eine dynamische Entwicklung und ist mittlerweile aus dem Schweizer Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Deshalb haben die Schweizer Bischöfe beschlossen, die Einrichtungen der Schweizer Bischofskonferenz mit einer Fachstelle für Palliative Care mit Schwerpunkt Spiritual Care zu verstärken. Erste Inhaberin der Fachstelle ist die Theologin Jeanine Kosch-Vernier. Sie hat die Arbeit mit dem Beginn des Jahres 2017 bereits aufgenommen.
Ziel der palliativen Behandlung und Betreuung ist, Menschen mit unheilbarer, lebensbedrohlicher und/oder chronisch fortschreitender Krankheit eine möglichst hohe Lebensqualität, umfassende Symptombehandlung und eine stärkende Begleitung zu gewährleisten. Die Fachstelle bildet eine wichtige Schaltstelle auf nationaler Ebene für die kirchlich verantwortete Mitgestaltung der spirituell-religiösen Begleitung in der Palliative Care, der so genannten "Spiritual Care". Die Schaffung der Fachstelle ist ein wichtiger Beitrag der Schweizer Bischofskonferenz, um die Bedeutung der Seelsorge im Gesundheitswesen zu stärken.
Hauptziel der neuen Fachstelle ist, mittels Koordination, Vernetzung und Lobbyarbeit mitzuarbeiten und sicherzustellen, dass die Menschen bei schwerer Erkrankung nebst medizinischer und pflegerischer Behandlung auch eine professionelle seelsorgerliche Begleitung erhalten. Unterstützt und begleitet wird die Fachstelle von dem ebenfalls neu geschaffenen "Katholischen Fachgremium für Palliative und Spiritual Care". Die Mitglieder dieses aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen bestehenden Gremiums werden an der nächsten Versammlung der Bischofskonferenz ernannt werden. Die Inhaberin der Fachstelle ist zugleich Geschäftsführerin des Fachgremiums.
Die 59-jährige Jeanine Kosch-Vernier bringt hervorragende Voraussetzungen mit, um der Fachstelle für Palliative Care Form zu geben. In Zürich geboren und aufgewachsen, studierte sie Theologie in Zürich, Chur, Rom und Freiburg (Schweiz). Ihren Master-Abschluss in Theologie ergänzte sie später mit verschiedenen Nachdiplomstudien in den Bereichen Sozialarbeit, Management und Philosophie. Sie engagierte sich in der Seelsorge in Pfarreien, in Spitälern und auch in der Stadt- und Kantonspolizei Zürichs. Sie war in leitender Stellung für Entwicklungswerke tätig und erwarb als Zürcher Kantonsrätin praktische Erfahrung in der Politik. Erfahren ist Jeanine Kosch-Vernier auch in der Medienarbeit als Sprecherin des "Wortes zum Sonntag" beim Fernsehen SRF sowie als Autorin und Mitarbeiterin in Presse und Rundfunk. Zuletzt war sie zu einem Fidei-Donum-Einsatz in Italien, um eine Mönchsgemeinschaft und den Aufbau einer Frauengemeinschaft zu unterstützen.
Die Adresse der Fachstelle Palliative Care mit Schwerpunkt Spiritual Care ist folgende:
Generalsekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Fachstelle für Palliative Care, Postfach 278, 1701 Freiburg, Tel. 079 354 36 57, jeanine.kosch(a)bischoefe.ch<mailto:jeanine.kosch@bischoefe.ch>
Freiburg i. Ü., 16. Januar 2017
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Walter Müller
Informationsbeauftragter / Mediensprecher
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Medienmitteilung
Kardinal Gilberto Agustoni gestorben
Der emeritierte Präfekt der Apostolischen Signatur, Kardinal Gilberto Agustoni, ist am 13. Januar 2017 im Alter von 94 Jahren in Rom verstorben. Der Bestattungsgottesdienst wird am Dienstag, 17. Januar um 10.00 Uhr in der Sankt-Peters-Basilika zelebriert.
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hat mit Betroffenheit die Nachricht vom Hinschied vernommen. In einem Telegramm an die Familie hat Papst Franziskus seine Anteilnahme am Tod des Kardinals bekundet und besonders auf dessen "Zeugnis der priesterlichen Hingabe und der Treue zum Evangelium" hingewiesen.
Gilberto Agustoni, am 26. Juli 1922 in Schaffhausen geboren, besuchte in Lugano Gymnasium, Kollegium und Priesterseminar. Am 20. April 1946 empfing er die Priesterweihe. Seine Studien in Rom und Freiburg (Schweiz) schloss er 1947 mit dem Doktorat in Theologie ab. 1950 wurde er als persönlicher Sekretär von Kardinal Alfredo Ottaviani nach Rom gerufen. Anschliessend war er in verschiedenen Funktionen an der römischen Kurie tätig. Am 18. Dezember 1986 wurde er zum Titularerzbischof von Caorle und zum Sekretär der Klerus-Kongregation ernannt. 1991 wechselte er in die Apostolische Signatur, wo er 1992 zum Pro-Präfekt ernannt wurde. Er stand dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur bis 1998 vor.
Papst Johannes Paul II. kreierte und verkündete ihn am 26. November 1994 als Kardinal. Gilberto Agustoni war Kardinal-Priester der Kirche Ss. Urbano e Lorenzo a Prima Porta.
Freiburg i. Ü., 14. Januar 2017
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Walter Müller
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