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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
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Mediengespräch mit Interviewmöglichkeit
Suizidhilfe im Alter als Ausdruck der Leistungsgesellschaft?
Bischof Felix Gmür präsentiert Studie am 1. Juli in Bern
Unsere Gesellschaft tendiert dazu, Leben auf den ökonomischen Nutzen zu reduzieren.
Vor der Geburt soll Präimplantationsdiagnostik belastendes Leben verhindern, und im Alter oder bei schwerer Krankheit soll dasselbe per Freitod erreicht werden. Letzteres unter dem Etikett von Freiheit und Selbstbestimmung.
Inzwischen bieten in der Schweiz verschiedene Sterbeorganisationen ihre Dienste an - nicht nur an schwer leidendende oder sich in der Sterbephase befindlichen Personen - sondern auch an solche, die aus Gründen des Alters ihrem Leben ein Ende setzen möchten. Diese Ausweitungstendenzen in der Suizidhilfe werfen neue grundlegende, ethisch relevante Fragen auf. Mit einer Studie und Broschüre der Nationalkommission Justitia et Pax will die katholische Kirche in der Schweiz den öffentlichen Diskurs über Autonomie, Gebrechlichkeit, Sterben und Suizidhilfe erweitern, denn Selbstbestimmung ist nicht an Suizid gebunden.
Freitag, 1. Juli 2016, 10.15-11h, Saal Rotonda, Dreifaltigkeitskirche, Sulgeneckstrasse 13, Bern
• DDr. Felix Gmür, Bischof von Basel
• Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, Fribourg
• Hubert Kössler, Seelsorger Inselspital Bern
• Sabine Zgraggen, Seelsorgerin Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Anmeldung an:
Hansruedi Huber Kommunikationsverantwortlicher Bistum Basel
hansruedi.huber(a)bistum-basel.ch
+41 79 628 04 16
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Einsiedeln
„Amoris Laetitia“ ‒ Orientierung und Ermutigung
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 6.-8. Juni 2016 in der Benediktinerabtei Maria Einsiedeln zur 312. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Die Mitglieder der SBK haben sich ausführlich über das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetita“ von Papst Franziskus ausgetauscht. Sie besprachen die Bedeutung des Schreibens für die Kirche in der Schweiz und die Konsequenzen, die aus dem Dokument zu ziehen sind.
Nach Überzeugung der Bischöfe ist das Schreiben „Amoris laetitia“ eine hilfreiche Orientierung und Ermutigung für die Ehe- und Familienpastoral. Als besonders wichtig erachten sie bei der Umsetzung des päpstlichen Schreibens die zentralen Begriffe Begleitung, Unterscheidung und Integration.
Diesem Anliegen ist die Bewegung der „Equipes Notre-Dame“ verpflichtet. Die Bischöfe empfingen darum das Ehepaar Marco und Anne-Elisabeth Cattaneo-Python, Freiburg, das die „Equipes Notre-Dame“ vorstellte. Diesen geht es darum, dass sich christliche Ehepaare gegenseitig beistehen und einander in ihrer Spiritualität fördern. Die weltweit in 78 Ländern verbreitete Gemeinschaft vereinigt jeweils drei bis vier Ehepaare zu einer Gruppe („Equipe Notre-Dame“), die sich, begleitet von einem Priester, monatlich zu einer Aussprache treffen.
Um die praktische Umsetzung des Schreibens „Amoris laetitia“ zu fördern, beabsichtigen die Bischöfe, eine interne Studientagung durchzuführen. Zudem werden sie den katholischen Fachstellen, die sich auf nationaler und diözesaner Ebene mit der Ehe- und Familienpastoral befassen, Aufträge für weiterführende Projekte erteilen.
Kirchenasyl
Einige hundert Personen haben der Schweizer Bischofskonferenz sowie dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund einen identischen Brief geschrieben. Darin werden die beiden Institutionen gebeten, zur Aufnahme von Asylsuchenden in den Kirchen Stellung zu beziehen. Die Bischöfe machen darauf aufmerksam, dass heute in zahlreichen Gebäuden der katholischen Kirche Asylsuchende untergebracht sind und dass die Dienststellen der Kirche in der Hilfe für die Asylsuchenden sehr aktiv sind. Diese Hilfe bringt eine Zusammenarbeit mit dem Staat mit sich, die wegen des gegenseitigen Vertrauens oft sehr gut ist.
Wie auf anderen Gebieten auch verlangt die Kirche nicht, mit anderen Gesetzen behandelt zu werden als jenen, die für alle Bürger gelten. So war es auch, als Papst Franziskus Flüchtlinge von seiner Reise nach Griechenland zurückbrachte. Er erklärte, dass er die christlichen Flüchtlinge, die dafür vorgesehen gewesen waren, nicht habe berücksichtigen können, weil sie ihre Papiere nicht in Ordnung hatten. Die Bischöfe hoffen allerdings, bei der Verbesserung der Bedingungen und Gesetze mitwirken zu können, und sie verstehen gut, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger Gewissensgründe für eine Verweigerung geltend machen, wenn sie mit sehr schweren menschlichen Situationen konfrontiert sind.
In Kürze
- Nach langjähriger Arbeit ist die Gesamtrevision der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift in deutscher Sprache abgeschlossen und von den zuständigen kirchlichen Behörden approbiert und rekognosziert. Die gedruckte Buchausgabe des Alten und Neuen Testaments wird voraussichtlich im Herbst 2016 erscheinen.
- Die Schweizer Bischofskonferenz beteiligt sich an der Mitwirkung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds an der Weltausstellung in Wittenberg zum Gedenkjahr der Reformation. Die Weltausstellung „Tore der Freiheit“ findet vom 20. Mai 2017 bis zum 10. September 2017 statt.
- Die Bischöfe liessen sich über den Stand der Vorbereitungen zum nationalen ökumenischen Gedenk- und Feiertag vom 1. April 2017 in Zug informieren. Dieser steht unter dem Titel „Gemeinsam zur Mitte – 500 Jahre Reformation/600 Jahre Niklaus von Flüe“.
- Die Arbeitsgruppe „Islam“ hielt sich vom 7. bis 14. Mai 2016 zu Gesprächen mit Repräsentanten der Muslime, Christen und Juden in der Türkei auf. Die Mitglieder der SBK besprachen den Bericht der Arbeitsgruppe und dankten ihr für ihre fruchtbare Tätigkeit im Bemühen um eine bessere Verständigung zwischen den Religionen.
- Der Nationaldirektor von Migratio, Dr. Samuel Behloul, nimmt eine neue berufliche Herausforderung an. Er wird per 31. August 2016 aus seinem Amt ausscheiden. Die Bischöfe danken ihm für die geleisteten wertvollen Dienste.
Begegnungen
- Mgr. Mario Codamo, Sekretär der Apostolischen Nuntiatur in Bern, war Gast an der Versammlung der Bischofskonferenz. Er vertrat den derzeit landesabwesenden Apostolischen Nuntius, Erzbischof Thomas Edward Gullickson. Der freundschaftliche Besuch bot Gelegenheit zu einem offenen und persönlichen Austausch.
- Die Mitglieder der Bischofskonferenz sind mit einer Delegation des Fastenopfers zusammengetroffen. Das Treffen diente der Information und dem Austausch über Entwicklung und Perspektiven des katholischen Hilfswerks. Die Bischöfe übermittelten Dank und Anerkennung für das segensreiche Wirken des Fastenopfers.
- Dr. Urban Fink-Wagner, neuer Geschäftsführer der Inländischen Mission, wurde von den Bischöfen zu einer Begegnung empfangen. Sie besprachen mit ihm Fragen des Kulturgüterschutzes in Kirchen und Klöstern.
Einsiedeln, 8. Juni 2016
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Hinweise an die Redaktionen: Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Charles Morerod, am Donnerstag, 9. Juni 2016, zwischen 13.15 Uhr und 13.45 Uhr unter der Nummer +41 26 510 15 20 zur Verfügung.
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Schweizer Bischofskonferenz
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Mediencommuniqué
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, über das Ja zum neuen Fortpflanzungsmedizingesetz
Negative Folgen für den Schutz des menschlichen Lebens
Das Ja des Schweizer Stimmvolks zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat negative Folgen, was wir bedauern. Das revidierte Gesetz bedeutet einen Rückschritt. Es gefährdet den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Die Schweizer Bischöfe bedauern namentlich die weit gefasste Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). In vielen Fällen werden die Embryonen als wahrscheinliche Träger einer Krankheit oder einer Behinderung beseitigt, statt sich des Menschen anzunehmen. Die medizinische Forschung, auf deren Fortschritt wir alle zählen, ist aufgefordert, kreativ und innovativ zu sein, damit die besten Mittel gefunden werden, um jedes Leben anzunehmen und Krankheiten zu heilen.
Es ist uns ein Anliegen, zu den behinderten Personen zu wiederholen, dass wir an ihre volle Würde glauben und dass wir uns darüber freuen, dass ihr Leben von der Hilfe zahlreicher Personen begleitet ist. Die Anerkennung der vollen Würde jedes menschlichen Wesens, zuallererst des Schwächsten, ist wesentlich für eine gerechte Gesellschaft. So sagt es im Übrigen auch die Präambel der Bundesverfassung, in der es heisst, "dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen".
Freiburg i.Ü., 5. Juni 2016
Charles Morerod,
Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen: Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Walter Müller, Mediensprecher der SBK (+41 79 446 39 36, walter.mueller(a)bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch>) und Doris Rey-Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kommission für Bioethik (+41 79 361 98 16, doris.rey-meier(a)bischoefe.ch<mailto:doris.rey-meier@bischoefe.ch>).
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Schweizer Bischofskonferenz
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Medienmitteilung
Referendum gegen die Änderungen im Asylgesetz
Justitia et Pax begrüsst die Annahme der Änderungen im Asylgesetz
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz hat sich für ein "Ja, aber" bei den Änderungen des Asylrechts ausgesprochen. Aus Sicht der Kommission überwiegen bei den vorgeschlagenen Änderungen die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. In diesem Sinn begrüsst Justitia et Pax die durch das Volk angenommen Änderungen im Asylgesetz.
Mit der Annahme dieser Gesetzesänderung hat sich die Schweiz für schnellere Asylverfahren ausgesprochen. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Garantie fairer Verfahren für die Asylsuchenden stellen aus ethischer Sicht eine zwingende Notwendigkeit dar. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben wird zeigen, wie ernst es uns ist, das Asylrecht als Grundrecht zu respektieren.
Die weltweiten Herausforderungen durch Krieg, Flucht, Vertreibung und Zuwanderung können heute in gerechter Weise von der Staatengemeinschaft nur noch gemeinsam gelöst werden. Die Abschottung einzelner Länder und Regionen ist keine akzeptable Lösung. Solches Vorgehen ignoriert das Grundrecht auf Asyl und bürdet einzelnen Ländern enorme Lasten auf. Justitia et Pax setzt sich dafür ein, dass Asylverfahren nach rechtsstaatlichen und fairen Prinzipien durchgeführt werden.
Wir danken allen, die sich mit Engagement für die Anliegen und Belange der Asylsuchenden in unserem Land einsetzen.
Freiburg i.Ü., 5. Juni 2016
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18
eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Aufruf der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft zum Flüchtlingssonntag und Flüchtlingssabbat vom 18./19. Juni 2016
Hiobsbotschaften
«Was ist der Mensch, dass du gross ihn achtest und deinen Sinn auf ihn richtest» (Hiob 7,17)
Täglich neue Hiobsbotschaften über Flüchtlingselend, Flüchtlingswellen, Flüchtlingsrouten, Flüchtlingslager, Flüchtlingskontingente und Flüchtlingsunterkünfte. Sie überraschen nicht mehr, sondern gehören zum gesetzten Thema jeder Nachrichtensendung. An Hiob erinnert nicht das plötzliche Hereinbrechen der Katastrophe, sondern der enorme Sturm von Gewalt und Zerstörung, der alles mitreisst. In den Kriegs- und Konfliktregionen bleibt kein Stein auf dem anderen. Landkarten werden genauso durcheinandergewirbelt wie politische Koalitionen. Und in Europa strandet, wer diesen Sturm überlebt. Die Balken des europäischen Hauses knarren bedenklich unter diesen Sturmausläufern und auch in Europa bläst den Gestrandeten inzwischen ein scharfer Gegenwind ins Gesicht.
Natürlich - der Sturm trennt nicht zwischen Gewaltopfern, Notleidenden, Verfolgten, Trittbrettfahrern und Profiteuren. Aber wer sich zumutet, hier präzise unterscheiden zu können, sollte zuvor einen Blick auf Hiob werfen. Zuerst wird ihm sein riesiger Besitz genommen - ökonomisches Risiko! Dann wird seine Familie Opfer eines Wirbelsturms - das Schicksal kann jede und jeden treffen! Schliesslich zerstören Krankheiten seinen Körper - so ergeht es vielen!
Angesichts der riesigen Flüchtlingsströme steht mit Europa auch die Schweiz vor enormen Herausforderungen. Einfache Lösungen gibt es nicht. Um unserer humanitären Tradition willen dürfen wir unsere Empathie für Menschen in Not nicht abhängig machen von ihrer rechtlichen Anerkennung als Flüchtlinge. Zwischen der Mitmenschlichkeit und der Anwendung politischer Unterscheidungskriterien klafft eine Lücke, in der sich die Gebrochenheit unserer eigenen menschlichen Existenz spiegelt.
Gottfried Wilhelm Locher
Präsident des Rates Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Bischof Charles Morerod
Präsident Schweizer Bischofskonferenz SBK
Bischof Dr. Harald Rein
Christkatholische Kirche der Schweiz CKS
Dr. Herbert Winter, Präsident
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund SIG