KIRCHE IN NOT
Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
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Geschäftsführer: Jan Probst
Informationsbeauftragte: Lucia Wicki-Rensch
Adresse: Cysatstrasse 6
6000 Luzern 5
Telefon: 041 410 46 70
E-Mail: info(a)kirche-in-not.ch<mailto:info@kirche-in-not.ch>
Internet: www.kirche-in-not.ch<http://www.kirche-in-not.ch/>
Jahreswallfahrt des Hilfswerks "Kirche in Not" nach Einsiedeln
Das internationale katholische Hilfswerk "Kirche in Not" lädt am Sonntag,
22. Mai 2016, zur traditionellen Wallfahrt ein.
Hauptzelebrant in der Hl. Messe um 12.15 Uhr in der Klosterkirche ist Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Am Nachmittag findet mit der Teilnahme des Kardinals im Kongresszentrum ein Podium zum Thema "Unsere Pflichten gegenüber den Flüchtlingen" statt.
An diesem wunderbaren Gnadenort Einsiedeln stellen wir uns ganz unter den Schirm der Gottesmutter und betrachten die Situation der verfolgten Christinnen und Christen, die zu Hunderttausenden aus dem Nahen Osten geflohen sind.
Christenverfolgung heute
Kardinal Kurt Koch predigt im Gottesdienst in der Klosterkirche um 12.15 Uhr. Er wird auf die aktuellen Herausforderungen der Christinnen und Christen im Nahen Osten und in anderen Gegenden der Welt eingehen, in denen die Christen diskriminiert, verfolgt oder sogar umgebracht werden. Speziell die Christen im Nahen Osten durchlaufen täglich ein Martyrium. Im Krieg in Syrien kamen in den vergangenen Jahren über 2000 Christen ums Leben und Tausende wurden vertrieben - auch wurden über 100 Kirchen beschädigt oder zerstört. Die Zahl der Christen hat auf wenige Hunderttausend abgenommen. Viele haben vor den anrückenden IS-Kämpfern ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Nur was sie auf sich trugen, konnten sie retten. Im kurdischen Teil des Irak leben irakische Christen zwar nun sicher, dennoch fühlen sich viele dort so fremd, dass sie ihre Zukunft in Europa, Australien oder Nordamerika sehen.
Podiumsdiskussion im Kongresszentrum
Am Nachmittag um 15.30 Uhr wird im Kultur- und Kongresszentrum "Zwei Raben" in Einsiedeln das Podium dem Titel "Unsere Pflichten gegenüber den Flüchtlingen" abgehalten. Teilnehmende an dieser Diskussionsrunde sind Kardinal Kurt Koch, Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam und Roberto Simona Experte für Fragen des Islam bei "Kirche in Not" und Berater der Schweizer Bischofskonferenz. Das Podium wird von Giuseppe Gracia, Beauftragter für Medien und Kommunikation des Bistums Chur, moderiert. Zum Gottesdienst und zum Podium sind alle Interessierten ganz herzlich eingeladen.
Seit März 2011 hat "Kirche in Not" in Syrien und dem Irak Hilfsgelder in Höhe von CHF 30 Millionen für Christen und Angehörige anderer Religionen zur Verfügung gestellt.
2016 feiern wir das von Papst Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit. Eine Wallfahrt gehört zur Feier eines Heiligen Jahres. Dazu gehört auch die Heilige Pforte - eine solche existiert in Einsiedeln vor dem Hauptportal der Klosterkirche. Alle Pilger unserer Wallfahrt sind eingeladen das Durchschreiten der Pforte zum Bestandteil unserer diesjährigen Wallfahrt zu machen.
KIRCHE IN NOT ist ein internationales katholisches Hilfswerk päpstlichen Rechts, das 1947 von Pater Werenfried van Straaten (Speckpater) als "Ostpriesterhilfe" gegründet wurde. Es steht mit Hilfsaktionen, Informationstätigkeit und Gebet für bedrängte und Not leidende Christen in rund 140 Ländern ein. Seine Projekte sind ausschliesslich privat finanziert. Das Hilfswerk wird von der Schweizer Bischofskonferenz für Spenden empfohlen.
Spenden mit dem Vermerk «Christen im Nahen Osten» können gerichtet werden an:
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KIRCHE IN NOT
Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
Cysatstrasse 6, 6004 Luzern, Telefon 041 410 46 70
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Konto PC 60-17200-9; IBAN 55 0900 0000 6001 7200 9
Jahreswallfahrt nach Maria Einsiedeln mit Kardinal Kurt Koch
Sonntag, 22. Mai 2016
Datum
Zeit
Ort
Kanton
Sonntag,
22. Mai 2016
12h15
15h30
Klosterkirche Einsiedeln
Hl. Messe mit Predigt von Kardinal Koch
Kultur- und Kongresszentrum ZWEI RABEN
Podium zum Thema: "Unsere Pflichten gegenüber den Flüchtlingen"
(Türöffnung 14h30)
SZ
SZ
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
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www.bischoefe.ch
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Migranten und Flüchtlinge sind keine Figuren
auf dem Schachbrett der Menschheit.
Es geht um Kinder, Frauen und Männer,
die aus verschiedenen Gründen ihre Häuser verlassen
oder gezwungen sind, sie zu verlassen"
Papst Franziskus: Botschaft zum Welttag der Migranten und Flüchtlinge, 19. Januar 2014
Medienmitteilung
Referendum gegen die Änderungen im Asylgesetz, 5. Juni 2016
Justitia et Pax sagt Ja zu schnelleren Verfahren und besserem Rechtsschutz im Asylrecht
Die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des Asylbereichs ist politisch unbestritten. Für die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax überwiegen bei der vom Parlament verabschiedeten Änderung des Asylgesetzes die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. Die kürzeren Beschwerdefristen sind für Asylsuchende, die mit unserem Rechtssystem nicht vertraut sind, eine zusätzliche Verschärfung in der Beurteilung ihres Asylanspruchs. Einen Asylantrag zu stellen, stellt ein Grundrecht dar und muss dementsprechend die Möglichkeit eines Widerspruchs auf ordentlichem rechtsstaatlichen Weg ermöglichen.
Zentrales Ziel der Asylgesetzrevision ist es, die heute sehr lange Verfahrensdauer zu senken. In den meisten Fällen sind die Asylsuchenden während des Verfahrens heute quasi zur Untätigkeit gezwungen. Die Zeit bis zum Asylentscheid wird dadurch zu einer "verlorenen" Zeit. Die Zeit des ungewissen Wartens, in welcher es den betroffenen Personen nicht möglich ist, längerfristige Zukunftsperspektiven zu entwickeln, dauert heute teilweise mehrere Jahre. Weniger lange Verfahren bedeuten deshalb vor allem eine Verkürzung der Unsicherheit. Dies verbessert die Integrationschancen für jene, die einen positiven Entscheid erhalten, nachhaltig. Aber auch jene, die einen negativen Entscheid erhalten und die Schweiz wieder verlassen müssen, sind nicht zu einer jahrelangen Ungewissheit verdammt.
Eine Beschleunigung des Asylverfahrens setzt aber voraus, dass die Rechtstaatlichkeit und Qualität der Verfahren und damit die Fairness garantiert bleibt. Insbesondere die zum Teil sehr kurzen Beschwerdefristen sind aus ethischer Sicht problematisch, weil sie das Grundrecht auf Asyl beschneiden. Umso wichtiger ist die Einführung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung. Im Asylverfahren geht es um existentielle Rechte der betroffenen Personen, den Schutz von Leib und Leben. Eine falsche Entscheidung kann fatale Folgen haben. Die Verfahren sind zudem komplex. Für Asylsuchende, die weder mit dem Rechtssystem der Schweiz noch meist mit der Sprache vertraut sind, ist es praktisch unmöglich, die Abläufe und Anforderungen hinreichend zu verstehen. Deshalb sind sie im Asylverfahren auf qualifizierten Rechtsschutz angewiesen.
Die vorliegende Änderung des Asylrechts stellt aufgrund der sehr kurzen Beschwerdefristen eine weitere Verschärfung des Asylrechts dar. Insgesamt aber wiegt die Verkürzung der Asylverfahren mehr, weil sie für alle Beteiligten die Zeit der Ungewissheit verkürzt. Die Kommission Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zur vorgeschlagenen Änderung des Asylrechts.
Kontakt:
Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
078 824 44 18
Eine ausführlichere Stellungnahme finden Sie unter http://www.juspax.ch/de/content/view/full/12181
Justitia et Pax ist eine Laienkommission der der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich vor allem schwerpunktmässig mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Mediencommuniqué
Abschluss der Türkeireise der Arbeitgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz
Begegnung mit dem türkischen Religionsminister in Ankara
Die Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz ist am Samstag von einer Reise in die Türkei zurückgekehrt. Die siebenköpfige Delegation unter der Leitung von Bischof Alain de Raemy, Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, traf auf ihrer einwöchigen Reise mit Repräsentanten der Muslime, Christen und Juden in Ankara und Istanbul zusammen, um sich ein Bild von den laufenden Veränderungen in der türkischen Gesellschaft und den damit verbundenen Folgen für die Christen zu machen.
Auf staatlicher bzw. muslimischer Seite sprach die Arbeitsgruppe "Islam" namentlich mit dem Leiter des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten (Diyanet), Professor Mehmet Görmez und dem Grossmufti von Istanbul, Professor Rahmi Yaran. Diyanet unterstehen alle sunnitischen Moscheen der Türken. Religionsminister Görmez betonte die Wichtigkeit des gegenseitigen Kennenlernens der Religionen, um Missverständnissen und Vorurteilen den Boden zu entziehen. Er befürwortete eine von Juden, Christen und Muslimen auszuarbeitende Charta, welche Kriterien für das friedliche Miteinander dieser Gemeinschaften sicherstellt. Zu erwähnen ist auch der Besuch an der Theologischen Fakultät der Istanbul Universität.
Auf die festzustellende stärkere Sichtbarkeit des Islams in der türkischen Gesellschaft angesprochen, versicherten die muslimischen Gesprächspartner der Arbeitsgruppe, dass die säkulare Rechtsordnung auch nach der beabsichtigten Verfassungsüberarbeitung erhalten bleibe. In einer Begegnung mit einem christlichen Abgeordneten des türkischen Parlaments, Erol Dora, orientierte sich die Arbeitsgruppe "Islam" über die Situation namentlich im Südosten der Türkei, wo zahlreiche syrische Flüchtlinge untergekommen sind, darunter auch etliche Christen. Er unterstrich die grosse Mitverantwortung Europas und der USA für die derzeitige Lage in Syrien. Der Abgeordnete erinnerte daran, dass er 2011 als erster Christ seit 1960 ins Abgeordnetenhaus gewählt worden war. Die Zahl der christlichen Abgeordneten ist bei den Wahlen von 2015 inzwischen auf vier gestiegen (3 Armenier, 1 Assyrer).
Es ging der Arbeitsgruppe zudem darum, die christlichen Minderheiten in dieser Region moralisch zu unterstützen. Unter den zahlreichen religiösen Begegnungen sind jene mit dem ökumenischen Patriarch von Konstantinopel, Bartholomäos, und Metropolit Elpidophoros Lambrinadis, Erzbischof von Bursa und Rektor der immer noch geschlossenen theologischen Hochschule von Chalki, hervorzuheben. Beide zeichneten ein eher positives Bild von den Fortschritten der Religionsfreiheit in den vergangenen Jahren. Eine Beurteilung der Lage, die vom Präsidenten der katholischen Bischofskonferenz der Türkei, Erzbischof Levon Zekiyan, geteilt wird, mit dem die Arbeitsgruppe ebenfalls ein ausführliches Gespräch hatte.
Die Arbeitsgruppe "Islam" stellte bei ihren Begegnungen fest, dass die Christen als kleine Minderheit in der Türkei zu einer offenen und fruchtbaren ökumenischen Haltung gefunden haben. So haben die unterschiedlichen christlichen Denominationen der Türkei gemeinsam ein Buch herausgegeben, das unter dem Titel "Common Teaching of Christianity" die gemeinsamen Glaubensgrundlagen aller Christen darlegt. Eine englischsprachige Ausgabe dieses auf Türkisch verbreiteten Buches ist in Vorbereitung.
Was die katholische Kirche betrifft, so vereinigt deren Bischofskonferenz in der Türkei alle katholischen Kirchen, d.h. neben der "lateinischen" Kirche auch jene der orientalischen und altorientalischen Riten. Während bislang die Christen in der Türkei traditionell nach ethnischen Kriterien organisiert waren, ist die katholische Kirche seit einigen Jahren daran, zu einer türkischen Volkskirche zu werden. Mehr und mehr Gläubige sind türkischsprachig. Immer häufiger werden die Gottesdienste in ihrer Sprache gefeiert.
Istanbul, 14. Mai 2016
Erwin Tanner-Tiziani
Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz
Sekretär der Arbeitsgruppe "Islam"
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Mediencommuniqué
Schweizer Delegation der katholischen Kirche reist in die Türkei
Die Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz macht vom 7. bis 14. Mai eine Reise in die Türkei. Zweck der Reise ist ein doppelter: Zum einen geht es darum, auf dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse im Nahen Osten und in der Türkei den Dialog zwischen Muslimen und Christen zu stärken und zum anderen, die Solidarität mit der christlichen Minderheit im Land deutlich zu machen. Die siebenköpfige Delegation der Arbeitsgruppe "Islam" wird von Bischof Alain de Raemy, Weihbischof im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg, geleitet.
Im Zentrum der Gespräche und Begegnungen in Istanbul und Ankara steht das Thema der Religionsfreiheit. Ein besonderer Schwerpunkt der Diskussionen gilt den religiösen Minderheiten, dem Verhältnis des Staates zu den Religionen und dem konkreten Zusammenleben von Muslimen und Christen. In diesem Sinn besucht die Delegation Repräsentanten der Muslime, Christen und der Juden vor Ort, um sich ein Bild der Situation zu machen und die Verbundenheit mit den Gläubigen aller christlicher Konfessionen zu zeigen.
Die Delegation trifft namentlich mit dem Präsidium für Religionsangelegenheiten und dem Grossmufti zusammen sowie mit den Präsidenten der katholischen Bischofskonferenz und von Caritas Türkei. Die Reise erfolgt auf Einladung der türkischen Bischofskonferenz. Es ist die erste Reise der Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz in das Land am Bosporus.
Die Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz besteht seit 2001. Sie setzt sich für den Dialog zwischen Christen und Muslimen ein und berät Seelsorgende in der Schweiz zu konkreten Fragen des Zusammenlebens von Christen und Muslimen.
Freiburg i. Ü., 6. Mai 2016
Erwin Tanner-Tiziani
Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz
Sekretär der Arbeitsgruppe "Islam"
Hinweis an die Redaktionen: Für Fragen und Informationen steht während der Reise in Istanbul oder Ankara der Informationsbeauftragte der SBK, Walter Müller, zur Verfügung (Tel. +41 79 446 39 36, walter.mueller(a)bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch>).
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