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Medienmitteilung
Justitia et Pax sagt Nein zu Kriegmaterial-Exporten
Der Bundesrat bewilligt trotz Krieg in Jemen Kriegmaterialausfuhren nach Saudi Arabien und andere Länder am Golf. Diese Länder sind im Jemen-Konflikt involviert, gehören aber auch zu den wichtigsten Abnehmern von Kriegsmaterial aus der Schweiz. Was vor zwei Jahren bei der Lockerung der Kriegsmaterialverordnung befürchtet wurde, tritt jetzt im Namen einer auf Wachstum ausgerichteten Rüstungsindustrie auf: humanitäre friedensfördernde Interessen werden beiseite geschoben. Justitia et Pax, die Nationalkommission der Schweizer Bischofskonferenz, hat immer wieder darauf hingewiesen, dass mit Krieg und wachsender Rüstungsindustrie kein Friede zu machen ist. [1]
Justitia et Pax weist darauf hin, dass solche Entscheide die Glaubwürdigkeit der Schweiz international schädigen. Die Schweiz zeigt sich so nicht als Heimat der humanitären Tradition, sondern als Ort, wo nur die eigenen Vorteile zählen. Der Hinweis, dass sonst andere Kriegsmaterial liefern, ist ethisch nicht haltbar, denn mit dem Hinweis, dass andere unethisch handeln, lässt sich eigenes Tun nicht rechtfertigen.
Auch wenn Krieg und Waffengeschäfte zu dieser Welt gehören, muss die Schweiz zeigen, dass weder totalitäre Staatsverhältnisse noch religiös gefärbter Fanatismus oder Krieg ein gutes Leben für alle schaffen können. Lieferungen von Kriegsmaterial in solche Regionen verschärfen gesellschaftliche Konflikte. Die Folgen fallen auf uns zurück.
Im Zentrum der Politik zur Ausfuhr von Kriegs- und Sicherheitstechnik-Material muss die ganzheitliche Entwicklung des Menschen stehen. Denn aus christlich-ethischer Sicht kann der Schutz der einheimischen Industrie bzw. die Furcht vor einbrechenden Exportzahlen nicht zum Rechtfertigungsgrund für jegliches wirtschaftliches Verhalten gemacht werden. Christlich begründetes und motiviertes politisches Handeln orientiert sich am Gemeinwohl, an der Solidarität als Option für die Armen und Benachteiligten (weltweit!) und an der Verpflichtung, Frieden zu schaffen und für eine Reduktion von Waffen und Kriegsmaterial einzutreten.
[1] Vgl. Justitia et Pax: Waffenexport und christliche Ethik. Vorschläge für eine bessere Kontrolle der schweizerischen Waffenausfuhr, Bern, 1982, s. 11.
Kontakt:
Thomas Wallimann-Sasaki, Dr. theol.
Präsident Justitia et Pax Schweiz a.i.
Rohrmatte 6
CH-6372 Ennetmoos
079 848 99 65
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[1] Vgl. Justitia et Pax: Waffenexport und christliche Ethik. Vorschläge für eine bessere Kontrolle der schweizerischen Waffenausfuhr, Bern, 1982, s. 11.
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Im Namen der Menschenwürde nein zur Präimplantationsdiagnostik
Stellungnahme zur Volksabstimmung über das Fortpflanzungsmedizingesetz
Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Forpflanzungsmedizingesetz ab. Es würde die Rahmenbedingungen zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.
Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einführung in der Schweiz festlegen soll.
Die Schweizer Bischofskonferenz, wie auch deren Kommission für Bioethik haben sich wiederholt grundsätzlich gegen die Einführung dieser Technik in der Schweiz geäussert. Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene Änderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.
Die Kommission für Bioethik bekräftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet, eingefroren oder für die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.
Bezüglich der Änderung des FMedG hebt die Kommission drei höchst problematische Aspekte hervor:
Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies würde zu einem generellen Screening aller Embryonen führen, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen wären gravierend: einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der sogenannten "überzähligen Embryonen". Andererseits würde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.
Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde vereinbar.
Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willkürlich.
Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags bestätigt das Argument der schiefen Ebene. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates vom Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. "Retterbaby") zulassen wird.
Aus all diesen Gründen ist die Kommission für Bioethik der Ansicht, dass dieser Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert. Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.
Hinweis an die Redaktionen: Thierry Collaud, Präsident der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz, steht für weitere Auskünfte wie folgt zu Verfügung: 25. April 2016, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr Telefon +41 26 300 74 49.
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Mediencommuniqué
Kollekte zu Gunsten der Opfer der Kriegswirren in der Ukraine
Papst Franziskus hat beim Regina-Coeli-Gebet am Sonntag, 3. April 2015 eine europaweite Kollekte für die zahlreichen Opfer der Kriegswirren in der Ukraine angeordnet. Die Kollekte wird in den Gottesdiensten von Sonntag, 24. April 2016 oder an einem benachbarten Sonn- oder Feiertag eingezogen. Sie wird in der Schweiz von den einzelnen Bistümern organisiert. Die in den Bistümern gesammelten Gelder werden von diesen dem Päpstlichen Rat "Cor unum" überwiesen, der sie für die Opfer in den betroffenen Gebieten und die intern Vertriebenen einsetzt.
Freiburg i.Ü., 13. April 2016
Die Informationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Link: Ansprache von Papst Franziskus am 3. April 2015<http://w2.vatican.va/content/francesco/de/angelus/2016/documents/papa-franc…>
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Mediencommuniqué
Bischof Jean-Marie Lovey über das postsynodale apostolische Schreiben "Amoris Laetitia"
Der Weg des Unterscheidens und Begleitens
Man hat es erwartet und erhofft, jetzt ist es da: das postsynodale apostolische Schreiben. Papst Franziskus publiziert es kaum sechs Monate nach Abschluss der Arbeiten der Bischofssynode über die Familie. Sein Titel: Amoris Laetitia, Freude der Liebe. Er allein gibt schon einen interessanten Schlüssel, der die verschiedenen Zugänge öffnet. Der Papst, der an allen Plenarsitzungen der Synode teilnahm, hörte diese Versammlung sagen: "Mit innerer Freude und tiefem Trost blickt die Kirche auf die Familien, die den Lehren des Evangeliums treu sind. Sie dankt ihnen für ihr Zeugnis und ermutigt sie darin. Dank Ihnen werden die Schönheit der unauflöslichen Ehe und ihre immerwährende Treue glaubwürdig." (Relatio Synodi, Nr. 51)
Das Dokument kann besser aufgenommen und fruchtbar werden, wenn der darin vorgezeichnete Weg durch die Türe des Unterscheidens eingeschlagen wird. Weil das Evangelium ein Schatz ist, der der Kirche zum Wohle aller anvertraut ist, ist es wichtig, dass er jeden in seinem wirklichen Leben und seiner konkreten Lage erreichen kann. Das Unterscheiden lädt den Seelsorger dazu ein, ohne Verallgemeinerung die unterschiedlichen Situationen zu berücksichtigen, in denen die Menschen, die Familien, die Paare leben. Die Situationen und ebenso die Weise, ihnen eine Antwort zu unterbreiten, sind oft komplex. "Für eine Unterscheidung darf man keine bestimmte Formulierung einer Wahrheit für die zu treffende Wahl voraussetzen." Es handelt sich nicht darum, die sehr unterschiedlichen Situationen zu "katalogisieren oder in allzu starre Aussagen einzuschliessen, ohne einer angemessenen persönlichen und pastoralen Unterscheidung Raum zu geben" (AL, Nr. 298)
Es geht vielmehr darum, eine Begleitung in allen Situationen anzubieten, auch den komplexesten, mit dem Wort Gottes als Unterscheidungsinstanz, mit dem Ziel, die Wirklichkeit jedes Lebens zu beleuchten. Sie ist eine andere Türe, die verlangt, dem Heiligen Geist gewissenhaft zu folgen. Nur in ihm, dem Heiligen Geist, "begegnen sich Liebe und Wahrheit" vollkommen. Die pastorale Unterscheidung bestimmt die Haltung der Kirche näher. Sie ist dazu aufgerufen, alle Situationen zu begleiten und an das Gewissen der Menschen zu appellieren. Dieses gilt es zu bilden und nicht, es ersetzen zu wollen (cf. AL, Nr. 37). Anders gesagt, Begleiten heisst, in "einer klug differenzierten Weise" mit den Anderen auf ihrem Weg Schritte zu machen.
Die Türe der Begleitung öffnet sich auf jene der Inklusion und nicht des Ausschlusses. Die Inklusion setzt die Anstrengung voraus, die Verschiedenheit zu akzeptieren, mit Andersdenkenden zu sprechen, die Teilhabe jener zu befürworten, die unterschiedliche Eignungen haben. Papst Franziskus hatte uns bereits in seinen Katechesen damit vertraut gemacht, dass man "in der Familie, unter Brüdern, das menschliche Zusammenleben lernt, nämlich wie man in Gesellschaft nebeneinander zu existieren hat" und ebenso, dass wir ab "unseren ersten Lebensjahren von der Pflege und dem Wohlwollen anderer abhängig sind". Mit Blick auf die Personen, die in komplexen, "irregulären" Situationen leben, sagt der Text des päpstlichen Schreibens: "Die Logik der Integration ist der Schlüssel ihrer pastoralen Begleitung... Sie sind Getaufte, sie sind Brüder und Schwestern, der Heilige Geist giesst Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus." (AL, Nr. 299)
In diesem Jahr, in dem er das Jubiläum der Barmherzigkeit eröffnet hat, ist die pastorale Sorge von Papst Franziskus, dass die Türen unserer Leben und die Türen der Kirche immer offen bleiben, damit wir "immer geneigt (sein mögen) zu verstehen, zu verzeihen, zu begleiten, zu hoffen und vor allem einzugliedern". (AL, Nr. 312)
+Jean-Marie Lovey
Bischof von Sitten
Delegierter der Schweizer Bischofskonferenz an der Generalversammlung der Bischofssynode 2015
Hinweise an die Redaktionen: : Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen Bischof Jean-Marie Lovey am Freitag, 8. April 2016, zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr unter der Nummer +41 27 329 18 18 zur Verfügung.
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Kardinal Georges Marie-Martin Cottier gestorben
Der emeritierte Theologe des Päpstlichen Hauses, Kardinal Georges Marie-Martin Cottier, ist in der Nacht des 31. März 2016 im Alter von 94 Jahren in Rom verstorben. Der Bestattungsgottesdienst wird am Samstag, 2. April um 8.30 Uhr in der Sankt-Peters-Basilika zelebriert.
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hat mit Betroffenheit die traurige Nachricht vom Hinschied des Kardinals vernommen. Bischof Morerod steht dem Bistum Lausanne, Genf und Freiburg vor, dem Heimatbistum des Verstorbenen. In einem Telegramm an die Familie hat Papst Franziskus seine Anteilnahme am Tod "dieses eifrigen Dieners des Evangelium" kundgetan.
Georges Marie Martin Cottier, am 25. April 1922 in Carouge GE geboren, trat 1945 in den Predigerorden (Dominikaner) ein. Nach Studien in Freiburg i. Ü. und Rom übernahm er an der Universität Genf den Lehrstuhl für zeitgenössische Philosophie. Gleichzeitig leitete er in Genf das "Centre dominicain" und war Mitglied der päpstlichen Internationalen Theologen-Kommission und Konsultor des Päpstlichen Rates für die Nichtglaubenden. Im März 1989 wurde er Generalsekretär der Internationalen Theologen-Kommission, dann im Dezember 1989 Theologe des Päpstlichen Hauses, ein Amt, das er bis 2005 ausübte. Bevor er Theologe des Päpstlichen Hauses wurde, gab er die Zeitschrift "Nova et Vetera" heraus und verfasste zahlreiche Schriften über die Philosophie im 19. Jahrhundert.
Papst Johannes Paul II. hatte ihn am 7. Oktober 2003 zum Titular-Erzbischof von Tullia ernannt und kreierte und verkündete ihn am 21. Oktober 2003 als Kardinal. Er ist Diakon der Kirche Ss. Domenico e Sisto.
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