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Korrektur:
Im ersten Versand dieses Mediencommuniqués heute Mittag ist der Name des neuen Abtes von Saint-Maurice falsch geschrieben worden. Der neue Abt heisst richtig "Scarcella" und nicht "Sarcella". Es folgt die korrigierte Mitteilung:
Mediencommuniqué
Abt Joseph Roduit gestorben
Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz gedenken in Dankbarkeit ihres Mitbruders Joseph Roduit, emeritierter Abt des Klosters Saint-Maurice, der am 17. Dezember 2015, am Tag seines 76. Geburtstages, starb.
Am 17. Dezember 1939 in Saillon VS geboren, trat Joseph Roduit 1960 ins Noviziat der Abtei Saint-Maurice ein, deren Kollegium er von 1952 bis 1960 besucht hatte. Nach Abschluss der Studien an der Universität Freiburg in der Schweiz (1961-1964) und der Päpstlichen Universität Sankt Thomas von Aquin (Angelikum) in Rom (1964-1966) empfing er am 4. September 1965 die Priesterweihe. Nach 18 Jahren in der Pfarreiseelsorge wurde er Prior und Generalvikar der Abtei (1984-1994), danach Novizenmeister (1994-1999). Bis zu seiner Wahl zum 94. Abt von Saint-Maurice war er als Religionslehrer am Kollegium tätig. Der Abtei stand er vom 31. Juli 1999 bis zum 1. August 2015 als Abt vor, bis er aus Altersgründen sein Amt zurückgab.
Abt Joseph Roduit setzte sich mit Entschlossenheit und gläubigem Vertrauen für die Territorialabtei Saint-Maurice ein, die 2015 ihres 1'500-jährigen Bestehens gedachte. Er wirkte zudem in vielfältiger Weise als Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz für die katholische Kirche in der Schweiz ein, namentlich für die Bereiche der Ordensgemeinschaften und Kongregationen, der Liturgie und der Spezialseelsorge. Abt Joseph Roduit verfasste noch die Botschaft der Schweizer Bischöfe zum Schweizer Bundesfeiertag vom 1. August 2015 mit dem Titel « Die christlichen Wurzeln des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens in der Schweiz ».
Im Gebet für unseren verstorbenen Mitbruder sind wir verbunden mit Abt Jean Scarcella, ebenso mit der Klostergemeinschaft von Saint-Maurice sowie der Familie und den Freunden des Verstorbenen.
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz
+ Markus Büchel, Präsident
Freiburg i.Ü./St. Gallen, 18. Dezember 2015
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Mediencommuniqué
Abt Joseph Roduit gestorben
Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz gedenken in Dankbarkeit ihres Mitbruders Joseph Roduit, emeritierter Abt des Klosters Saint-Maurice, der am 17. Dezember 2015, am Tag seines 76. Geburtstages, starb.
Am 17. Dezember 1939 in Saillon VS geboren, trat Joseph Roduit 1960 ins Noviziat der Abtei Saint-Maurice ein, deren Kollegium er von 1952 bis 1960 besucht hatte. Nach Abschluss der Studien an der Universität Freiburg in der Schweiz (1961-1964) und der Päpstlichen Universität Sankt Thomas von Aquin (Angelikum) in Rom (1964-1966) empfing er am 4. September 1965 die Priesterweihe. Nach 18 Jahren in der Pfarreiseelsorge wurde er Prior und Generalvikar der Abtei (1984-1994), danach Novizenmeister (1994-1999). Bis zu seiner Wahl zum 94. Abt von Saint-Maurice war er als Religionslehrer am Kollegium tätig. Der Abtei stand er vom 31. Juli 1999 bis zum 1. August 2015 als Abt vor, bis er aus Altersgründen sein Amt zurückgab.
Abt Joseph Roduit setzte sich mit Entschlossenheit und gläubigem Vertrauen für die Territorialabtei Saint-Maurice ein, die 2015 ihres 1'500-jährigen Bestehens gedachte. Er setzte sich zudem in vielfältiger Weise als Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz für die katholische Kirche in der Schweiz ein, namentlich für die Bereiche der Ordensgemeinschaften und Kongregationen, der Liturgie und der Spezialseelsorge. Abt Joseph Roduit verfasste noch die Botschaft der Schweizer Bischöfe zum Schweizer Bundesfeiertag vom 1. August 2015 mit dem Titel « Die christlichen Wurzeln des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens in der Schweiz ».
Im Gebet für unseren verstorbenen Mitbruder sind wir verbunden mit Abt Jean Sarcella, ebenso mit der Klostergemeinschaft von Saint-Maurice sowie der Familie und den Freunden des Verstorbenen.
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz
+ Markus Büchel, Präsident
Freiburg i.Ü./St. Gallen, 18. Dezember 2015
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Mediencommuniqué
Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen SBK und RKZ
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher zu regeln.
Konkret handelt es sich um den Abschluss von zwei Vereinbarungen: Die eine befasst sich mit den Grundsätzen dieser Zusammenarbeit (Zusammenarbeitsvereinbarung), die andere mit der Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide im Zusammenhang mit den pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene (Mitfinanzierungsvertrag). Beide Dokumente sind heute in Bern durch die Präsidenten von SBK und RKZ, Bischof Markus Büchel und Hans Wüst, unterzeichnet worden.
Grund für die Neuregelung der Zusammenarbeit sind der gesellschaftliche Wandel und die Veränderungen der Religionslandschaft, welche die katholische Kirche in der Schweiz mit grossen Herausforderungen konfrontieren. Diese betreffen nicht zuletzt Fragen des Verhältnisses zum Staat und der zukunftstauglichen Organisation und Finanzierung des kirchlichen Lebens. Angesichts dieser Herausforderungen gewinnt das verbindliche Miteinander von den pastoralen und den staatskirchenrechtlichen Instanzen an Bedeutung.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung gründet auf der gegenseitigen Anerkennung von SBK und RKZ in ihren unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kompetenzen und Rollen. Als Bereiche der Zusammenarbeit nennt das Dokument neben der Finanzierung pastoraler Aufgaben die Positionierung in Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie der Stellung der Kirche in der Gesellschaft, die gegenseitige Information und die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit bei jenen Themen, die für beide Partner von Bedeutung sind. Konkret ist dafür die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums vorgesehen, das die Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene gestalten soll.
Der neue Mitfinanzierungsvertrag wurde nötig, weil der bestehende Vertrag zwischen SBK, RKZ und Fastenopfer nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017 aufgelöst wird. Der Vertrag regelt insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Organen der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene.
Materiell handelt es sich bei der Mitfinanzierung um einen Betrag von derzeit rund 9.5 Millionen Franken. Damit werden namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt.
Freiburg und Zürich, den 11. Dezember 2015
Walter Müller, Informationsbeauftragter der SBK
Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/abschluss-einer-zusammenarbei…
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Schweizer Bischofskonferenz
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Mediencommuniqué
Menschenrechte sind notwendige Basis von Demokratie
Internationaler Menschenrechtstag am 10. Dezember
Die Grundrechte werden zusehends durch den Volkswillen infrage gestellt. Die Kirchen betrachten dies mit Sorge. Zum Internationalen Menschenrechtstag am 10. Dezember erläutern sie deshalb das Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten. "Die Grund- und Menschenrechte sind notwendige Basis für eine funktionierende und an der Gerechtigkeit orientierte Demokratie", betonen Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Pfarrer Gottfried Locher, Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, und Bischof Harald Rein der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Ein demokratisches System kann sich der Forderung nach Gerechtigkeit nur dann annähern, wenn es auf den Grundrechten aufbaut.
Der gemeinsame Flyer zum Menschenrechtstag am 10. Dezember, "Sorgt für das Recht!" (Jesaja 1,17), betont die Grundlagen einer Demokratie. Dazu gehören die demokratische Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Gesetze, denen alle unterworfen sind, ein gerechter Staat und an Gerechtigkeit orientierte Gesetze, Solidarität gegenüber allen, die im Land wohnen, und der Zugang zu unabhängigen Gerichten.
Menschenrechte müssen Massstab sein für eine gerichtliche Überprüfung, auch vor einem übergeordneten Gericht wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nur so bleiben die Menschenrechte nicht toter Buchstabe. Das ist die allerletzte Garantie unserer Freiheit und Sicherheit als Bürger und als Bürgerin eines Staates, der unseres Vertrauens würdig ist.
Die Idee allgemeiner Menschenrechte ist den Menschen nicht einfach gegeben. Erst nach den schrecklichen Erfahrungen totalitärer Systeme im 20. Jahrhundert konnte sich die Menschheit darauf verständigen. Jeder Mann, jede Frau kann sich darauf berufen, ungeachtet vom sozialökonomischen Status, von Kultur, Religion oder Ethnie. Die Kirchen bestehen darauf, dass diese Errungenschaft unserer Zivilisation nicht einer kurzsichtigen Tagespolitik geopfert wird, die Partikular- und nationale Interessen in den Vordergrund stellt.
Die Landeskirchen laden Sie ein, den ACAT-Appell für die Aktionen zum Menschrechtstag zu unterschreiben.
Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/menschenrechte-sind-notwendig…
Medienkontakte
Walter Müller, Informationsbeauftragter SBK - Tel. +41 79 446 39 36, www.bischoefe.ch<http://www.bischoefe.ch>
Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax - Tel. +41 78 824 44 18, www.juspax.ch<http://www.juspax.ch>
Anne Durrer SEK - Tel. +41 76 222 08 90, www.sek.ch<http://www.sek.ch>
Christkatholische Kirche Sekretariat - Tel. +41 31 351 35 30, www.christkatholisch.ch<http://www.christkatholisch.ch>
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Einladung zu einer Medienkonferenz
Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)
Im Laufe des Jahres 2015 haben zwischen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) intensive Verhandlungen über deren Zusammenarbeit stattgefunden. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung, die das Miteinander von SBK und RKZ verbindlich regelt, ist ein Meilenstein erreicht,
Gerne laden wir Sie daher zu einer Medienkonferenz ein. Sie findet statt am
Freitag, 11. Dezember 2015, 10.45 -11.30 Uhr
Pfarreizentrum Dreifaltigkeit (Dreifsaal)
Sulgeneckstrasse 11 , 3011 Bern
(http://www.kathbern.ch/dreifaltigkeitbern)
Folgende Personen werden sich zum Thema der Zusammenarbeit zwischen der Bischofskonferenz und dem Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen äussern:
· Bischof Markus Büchel, Präsident der SBK
· Bischof Charles Morerod, designierter Präsident der SBK
· Hans Wüst, Präsident der RKZ
· Luc Humbel, designierter Präsident der RKZ
Für Rückfragen stehen auch die Generalsekretäre der SBK und der RKZ sowie der externe Moderator der Verhandlungen zur Verfügung: Erwin Tanner (SBK), Daniel Kosch (RKZ) und Prof. Jürg Krummenacher (Moderator der Verhandlungen).
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
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Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in St-Maurice
Die Früchte der Bischofssynode
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 30. November bis 2. Dezember 2015 im Foyer franciscain in St-Maurice zur 310. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Die Bischöfe haben sich mit den Ergebnissen der ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode befasst, die im Oktober in Rom zum Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ stattfand. Für die katholische Kirche in der Schweiz nahm Bischof Jean-Marie Lovey als Synodenvater teil.
Der Heilige Vater wollte weltweit ein Nachdenken über die Bedeutung und Stellung von Ehe und Familie auslösen. Dieses Ziel wurde erreicht. Wie die Synodenväter aus den anderen Ländern nahm Bischof Lovey zahlreiche Anregungen, Eingaben, Presseartikel und Bücher mit nach Rom, ausserdem die Ergebnisse der in der Schweiz durchgeführten Synodengespräche, an denen ungefähr 6'000 Personen teilgenommen hatten. Die SBK hatte zudem am 31. August eine Studientagung in Bern durchgeführt. Am Pfingstmontag hatten zuvor die Präsidenten der Bischofskonferenzen Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz in Rom mit Blick auf die bevorstehende Versammlung der Bischofssynode eine theologische Studientagung durchgeführt. Die Bischöfe danken der Pastoralkommission und allen Gläubigen, die zu den Vorbereitungen der Bischofssynode beigetragen haben, besonders im Gebet.
Eine Frucht der Bischofssynode war auch die Vereinfachung der kirchenrechtlichen Ehenichtigkeitsverfahren, die Papst Franziskus durch ein Motu proprio anordnete. Weitere konkrete Massnahmen werden im Zusammenhang mit dem Dokument erwartet, mit dem Papst Franziskus auf die im Schlussdokument der Bischofssynode zusammengefassten Ergebnisse der Erörterungen der Synodenväter reagieren wird. Die Schweizer Bischöfe beten mit den Gläubigen für eine gute Aufnahme dieses Dokuments. Sie erinnern an das unmittelbar bevorstehende Jahr der Barmherzigkeit, das Versöhnung und Vergebung in den Mittelpunkt stellt, die gerade im Zusammenhang von Ehe und Familie von entscheidender Bedeutung sind.
Die Bischöfe teilen nachdrücklich die Überzeugung der Synodenväter, dass Staat und Zivilgesellschaft eine besondere Verantwortung tragen, um dem erstrangigen Gut, das die Familie als Grundzelle der Gesellschaft darstellt, Sorge zu tragen. Sie begrüssen daher alle Bemühungen des Gesetzgebers, welche die Ehe als dauerhafte Verbindung von Mann und Frau gewährleisten.
Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen
In der Sorge um die Opfer sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld bildete bisher die Frage der Genugtuung in Fällen, die sowohl nach zivilem wie kirchlichem Recht verjährt sind, eine schmerzliche Lücke. Die SBK hat zur Schliessung dieser Lücke „Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS/USM) betreffend die Ausrichtung von Genugtuungsbeiträgen an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld“ erlassen. Im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinien wird ein Genugtuungsfonds geschaffen. Über die Zahlung der Genugtuung können sowohl eine kirchliche wie eine nichtkirchliche Kommission entscheiden, die zu diesem Zweck konstituiert werden.
Die Höhe der Genugtuung für Opfer, die in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind, erfolgt grundsätzlich in Form eines einmaligen finanziellen Beitrages bis zu 10'000 Franken. Der Genugtuungsfonds wird zur Hauptsache von den Bistümern geäufnet, andere Geldmittel kommen von weiteren Quellen, so auch von Ordensgemeinschaften.
Flüchtlinge und Religionsfreiheit
Kurz vor der Versammlung reiste eine gemeinsame Delegation der Schweizer Bischofskonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds vom 23. bis 27. November in den Libanon. Sie stand unter der Leitung der Präsidenten der SBK und des SEK, Bischof Markus Büchel und Kirchenbundspräsident Pfarrer Gottfried Locher, und hatte zum Ziel, die Solidarität der hiesigen Christen mit den christlichen Gemeinschaften in den Krisenländern des Nahen Ostens und ihr Engagement für die Religionsfreiheit und die Menschenrechte auszudrücken.
Die Bischofskonferenz liess sich über den Verlauf der Reise informieren. Die Begegnungen mit christlichen Flüchtlingen, die davon berichteten, wie Angehörige und Freunde wegen ihres Glaubens getötet und wie sie selbst wegen ihres Glaubens verfolgt und bedrängt worden sind, zeigten überdeutlich, welche entscheidende Bedeutung der Religionsfreiheit zukommt. Sie ist eine unverzichtbare Ressource für die Zukunft einer multikulturellen Gesellschaft – in der Schweiz, in Europa, im Orient und anderswo. In einer während der Reise veröffentlichten Erklärung machte die Delegation auf diesen Zusammenhang aufmerksam.
Betroffen reagierten die Bischöfe auf die Erkenntnis der Delegation, dass die internationale Hilfe im Libanon die christlichen Flüchtlinge übersieht. Sie sind deshalb auf die Hilfe kirchlicher Werke wie „Kirche in Not“ oder des Schweizerischen Heiliglandvereins angewiesen. Die Bischöfe bitten deshalb die Pfarreien, in der Advents- oder Weihnachtszeit mit Spenden und einer Sonderkollekte solche Hilfe zu unterstützen.
In Kürze
- Die Bischofskonferenz hat die angekündigte Streichung ökumenisch produzierter religiöser Magazinsendungen im Westschweizer Fernsehen und Radio RTS zur Kenntnis genommen. Sie ist beunruhigt über diese Schwächung der Behandlung religiöser Themen im öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioangebot der Westschweiz. Die Streichungen führen voraussichtlich auch zu Stellenverlusten bei den kirchlichen Mediendiensten, auf katholischer Seite bei Cath-Info, auf reformierter Seite bei Médias-Pro.
Begegnung
- Der neue Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Thomas Edward Gullickson, war erstmals Gast an der Versammlung der Bischofskonferenz. Der freundschaftliche Besuch galt dem brüderlichen Austausch. Er war begleitet von Nuntiatursekretär Msgr. Mario Codamo.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Pierre-Yves Maillard, Generalvikar des Bistums Sitten, zum Mitglied der römisch-katholischen Delegation in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz
- François-Xavier Amherdt, Professor der Theologischen Fakultät Freiburg, zum Mitglied der Pastoralkommission
- Die Priester Emil Hobi, Murg SG, und Jean-Luc Etienne, Estavayer-le-Lac FR, zu Mitgliedern der Kommission „Bischöfe‒Priester“
- Markus Köferli, Zürich, zum Mitglied des Verwaltungsrats und Bruno Gemperle, Bütschwil SG, zum Mitglied der Kontrollstelle des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts.
St-Maurice, 2. Dezember 2015
Schweizer Bischofskonferenz
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Hinweise an die Redaktionen: Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, am Donnerstag, 3. Dezember 2015, zwischen 14.15 Uhr und 15.15 Uhr unter der Nummer +41 71 227 33 65 zur Verfügung.
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