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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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Mediencommuniqué
Neuer Kaplan der Päpstlichen Schweizergarde
Papst Franziskus hat Pascal Burri, Moderator (Pfarrer) der Seelsorgeeinheit Sainte-Thérèse/Saint-Laurent in Freiburg, zum Kaplan der Päpstlichen Schweizergarde ernannt. Der Amtsbeginn ist auf den 1. September 2014 festgelegt. Er folgt als Gardekaplan auf Monsignore Alain de Raemy, der am 30. November 2013 zum Weihbischof im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg ernannt wurde.
In den Dienst der Universalkirche, in diesem Fall des Heiligen Stuhls, tritt ein Priester des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg. Pfarrer Pascal Burri ist Neuenburger mit Berner Wurzeln. Als ehemaliger Armeeseelsorger (1996-2004) ist er für seine Aufgabe bei der Schweizergarde gut vorbereitet. Diese besteht hauptsächlich darin, die 110 jungen Schweizer Männer zu begleiten, die zwei oder mehr Jahre ihren Dienst zum Schutz des Papstes im Vatikan leisten.
Pascal Burri wird am 4. September 1965 in Neuenburg geboren. Nach bestandenen Halblizentiatsprüfungen in Geschichte, französischer Literatur und Musikwissenschaft und dem parallel dazu erworbenen Diplom, das zum Orgelunterricht berechtigt, tritt er 1989 in das Priesterseminar von Lausanne, Genf und Freiburg ein. Nach dem Lizentiat in Religionswissenschaft der Theologischen Fakultät Freiburg 1994 wird Pascal Burri am 21. Mai 1995 in der Liebfrauen-Basilika von Neuenburg zum Priester geweiht. Von 1994 bis 1999 versieht er seinen priesterlichen Dienst in Bernex GE, von 1999 bis 2005 in Greyerz FR, dann in Freiburg in der Seelsorgeeinheit Sainte-Thérèse/Saint-Laurent (Freiburg, Givisiez und Granges-Paccot), die er als Moderator (Pfarrer) leitet.
Während seines Theologiestudiums verbringt Pascal Burri ein Jahr am „Angelicum“ in Rom, um im vatikanischen „Archivio segreto“ zu forschen. Dies erlaubt ihm, sich mit der Kirche in Rom und im Besonderen im Vatikan vertraut zu machen.
Das Bistum Lausanne, Genf, Freiburg und die Schweizer Bischofskonferenz gratulieren zu dieser Ernennung und wünschen dem neuen Kaplan der Päpstlichen Schweizergarde in seiner Tätigkeit Gottes reichen Segen.
Freiburg, 28. Juni 2014
Die Informationsstellen der Schweizer Bischofskonferenz und der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg
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Mediencommuniqué
Buchpräsentation der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Freiburg i. Ü.
Studie über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz
Am 25. Juni 2014 wird an der Universität Freiburg (Schweiz) eine Studie über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz der Öffentlichkeit übergeben. Sie ist im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz von einer Expertenkommission in vierjähriger Arbeit entstanden. Die Studie trägt den Titel "Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der katholischen Kirche in der Schweiz".
Die Schweizer Bischofskonferenz hatte die Fachkommission "Kirche und Staat in der Schweiz" im Jahr 2009 eingesetzt. Das Verhältnis von Kirche und Staat ist in der Schweiz äusserst vielfältig ausgestaltet, ebenso vielfältig wie der schweizerische Föderalismus, der die Regelung der religiösen Verhältnisse in die souveräne Befugnis der Kantone legt.
Die Bischöfe haben die Fachkommission nicht eingesetzt, um das das Verhältnis von Kirche und Staat grundsätzlich neu zu ordnen oder gar einen Systemwechsel anzustreben. Es geht ihnen um eine Weiterentwicklung des Verhältnisses, damit es den Herausforderungen durch die raschen und tiefgreifenden Änderungen sowohl in Staat und Gesellschaft als auch in der Kirche besser entspricht.
Dies kann nur im Dialog der Beteiligten und Betroffenen gelingen. Deshalb kommen im Rahmen der Buchpräsentation auch alle Seiten zu Wort: die Bischöfe, der Vertreter des Heiligen Stuhls, ein Vertreter der staatskirchenrechtlichen Körperschaften sowie die Experten. Die in der Studie behandelten Themen erstrecken sich von Fragen wie der Wahl und Wiederwahl der Pfarrer bis zu rechtlichen Grundfragen, z.B. nach dem Verhältnis der Struktur der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und dem Prinzip der Religionsfreiheit.
Die Experten der Fachkommission "Kirche und Staat in der Schweiz" formulieren in ihrer Studie zu den gestellten Fragen konkrete Lösungsvorschläge. Ein wichtiger Auszug davon ist in das "Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften" eingeflossen, das die Kommission den Bischöfen im August 2013 übergaben und das sich diese für ihren Zuständigkeitsbereich zu eigen machten.
Die Buchpräsentation findet wie folgt statt:
Zeit: Mittwoch, 25. Juni 2014, 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: Universität Freiburg (Schweiz), Miséricorde (Saal 3115), av. de l'Europe 20
Das Wort ergreifen u.a.
- Bischof Markus Büchel, Präsident der SBK
- Prof. Libero Gerosa, Präsident der Fachkommission "Kirche und Staat in der Schweiz" und Direktor des Istituto internazionale di Diritto canonico e Diritto comparato delle religioni, Lugano
- Dr. Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ)
- Kardinal Francesco Coccopalmerio, Präsident des Päpstlichen Rats für die Interpretation von Gesetzestexten
Die Ansprachen werden auf Deutsch und/oder Französisch gehalten.
Mit freundlichen Grüssen,
Kommunikationsstelle SBK
079 667 27 75
Hinweise an die Redaktionen:
Journalisten sind gebeten, sich bis zum 23. Juni beim Sekretariat der SBK anzumelden. Besprechungsexemplare werden ihnen an der Buchpräsentation abgegeben und später durch des Sekretariat der SBK:
Generalsekretariat der Schweizer Bischofskonferenz
Alpengasse 6, 1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15
Fax +41 26 510 15 16
secretariat(a)conferencedeseveques.ch
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Aufruf der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft zum Flüchtlingssonntag und Flüchtlingssabbat vom 14./15. Juni 2014
«Herr, wie zahlreich sind deine Werke! /
Mit Weisheit hast du sie alle gemacht, / die Erde ist voll von deinen Geschöpfen. [...]
Sie alle warten auf dich, /
dass du ihnen Speise gibst zur rechten Zeit.
Gibst du ihnen, dann sammeln sie ein; /
öffnest du deine Hand, werden sie satt an Gutem.» (Ps 104,24.27‒28)
‹Überfüllt!› Mit dieser Behauptung wird länger schon erfolgreich Abgrenzungspolitik betrieben. Dabei hat das Wort ‹füllen› eigentlich einen ganz anderen Sinn. Ursprünglich begegnet es in der Bibel als göttliche Verheissung: «Dem Herrn gehört die Erde und was sie erfüllt» (Ps 24,1) und « Die Fülle deiner Tenne und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht für dich behalten» (Exodus 22,28). Ein Leben in Fülle wird den Menschen in Aussicht gestellt, nicht nur den Bewohnern der nördlichen Hemisphäre, nicht nur denen, die das Glück hatten, in friedliche Verhältnisse und Wohlstandsgesellschaften hineingeboren zu sein, sondern der ganzen Menschheit. Es ist genug für alle da – das ist die Zusage Gottes, des Herrn der Welt! Genügend Nahrung, genügend Lebensraum, genügend Freiheit, genügend Rechte, genügend Beteiligungsmöglichkeiten – vor allem: genügend Solidarität, genügend Mitmenschlichkeit, genügend Respekt und genügend Gerechtigkeit.
Aus ökonomischer Sicht sind die Güter dieser Welt knapp. Die Vorstellung, dass nicht genug für alle da sei, fördert Konkurrenz und Misstrauen. Das ist nicht der biblische Blick. Fülle begegnet in den biblischen Geschichten immer dort, wo Menschen bereit sind abzugeben und zu teilen. Die göttliche Verheissung der Fülle gilt zuerst denjenigen, die in unserer Gesellschaft benachteiligt sind, an den Rand gedrängt werden oder als unerwünscht gelten. Gottes Zusage vom Sattwerden an Gutem zeigt sich nicht von selbst. Wir erkennen das empfangene Gute erst, wenn wir es teilen. Für uns selbst behalten, erscheint es lediglich als Besitz, mit den Menschen geteilt, wird es zur göttlichen Fülle.
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Pfr. Dr. Gottfried Wilhelm Locher Bischof Markus Büchel
Präsident des Rates Präsident
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK Schweizer Bischofskonferenz SBK
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Bischof Dr. Harald Rein Dr. Herbert Winter, Präsident
Christkatholische Kirche der Schweiz CKS Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund SIG
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Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Einsiedeln
Sorge um den Schutz des Lebens
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 2. bis 4. Juni 2014 in der Benediktinerabtei Maria Einsiedeln zur 304. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Mit Sorge sehen die Schweizer Bischöfe Bestrebungen von verschiedener Seite, den Schutz des Lebens aufzuweichen. In den zweiten Tag ihrer Versammlung fielen in Bern Entscheidungen des Nationalrats darüber, unter welchen Bedingungen in der Schweiz die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt werden soll. Bereits zuvor hatte sich der Ständerat mit entsprechenden Änderungen der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes befasst. Die Bischöfe sind überzeugt, dass – anders als viele meinen – sich hier Medizin und Politik nicht auf dem Feld des Fortschritts bewegen.
Eine Gesellschaft wird nicht besser, indem man dazu ermächtigt, die einen zu selektionieren, die man als die "Tüchtigen" erachtet, und die anderen zu eliminieren. Eine Gesellschaft ist dann im echten Sinn human, wenn sie sich, gegen Leiden und Krankheit kämpfend, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den kleinsten und verletzlichsten Menschenkindern Platz zu verschaffen. Gestützt auf dieses humane und evangeliumsgemässe Prinzip wird die katholische Kirche es immer ablehnen, das Sortieren, Selektionieren und Eliminieren menschlicher Wesen als Fortschritt zu betrachten. Sie tritt im Gegenteil dafür ein, die Technik in die Richtung von Lösungen zu orientieren, welche das ganze menschliche Leben respektieren.
Wenn man heute die Geburt von Menschen mit Behinderungen mit allen Mitteln verhindern will, sehen sich die heute lebenden Behinderten in ihrer Würde in Frage gestellt. Es geht den Bischöfen darum, jene Kräfte zu unterstützen, die sich für die Bewahrung und Stärkung einer Kultur des Lebens einsetzen, die der Würde des Menschen entspricht. Im Sinne dieser Bestrebungen wird die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit dem Departement für Moraltheologie an der Universität Freiburg am 12./13. September 2014 ein Kolloquium durchführen, das sich mit der Haltung der katholischen Kirche zum Geschenk des menschlichen Lebens und der menschlichen Fortpflanzung befasst.
Einheit in der Eucharistie
Der gemeinsame Empfang der Eucharistie ist das deutlichste Zeichen für die volle Gemeinschaft mit Gott und unter den Menschen ‒ weltweit und durch alle Jahrhunderte hindurch. Die volle Gemeinschaft im Glauben und in der Eucharistie ist für die katholische Kirche das Endziel der Ökumene. Die Schweizer Bischöfe bereiten derzeit ein Schreiben vor, das Orientierung darüber gibt, in welcher Weise das Sakrament der Eucharistie als Sakrament der Einheit erfahren werden kann. Gleichzeitig bezeichnen sie darin die Grenzen, welche von der katholischen Glaubenslehre geboten sind, solange die volle Gemeinschaft nicht erreicht ist. Die Veröffentlichung des Schreibens erfolgt nach weiteren Beratungen.
In Kürze
- Die Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Bischofskonferenz ist in einem Punkt angepasst worden: Verantwortlicher für den Sektor Militär wird Weihbischof Alain de Raemy.
- Die Bischofskonferenz distanziert sich von der Art und Weise der neuen Aids-Präventionskampagne des Bundesamts für Gesundheit.
Begegnungen
- Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Diego Causero, hat der Versammlung der Bischofskonferenz einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war begleitet von Mgr. Mario Codamo, Nuntiatursekretär in Bern.
- Pierre-Yves Maillard, Regens des Priesterseminars Sitten, Mitglied des Hochschulrats der Universität Freiburg und Präsident der Stiftung „Pro Universitate Friburgensi“, besprach sich mit den Bischöfen über das alljährliche Hochschulopfer. Ziel des Treffens war der Austausch über die Entwicklung und gegenwärtige Situation der Hochschulkollekte.
- Im Anschluss an die Versammlung traf sich die Bischofskonferenz mit dem Stiftungsrat und der Geschäftsleitung des Fastenopfers. Das Treffen diente der Information und dem Austausch über die Entwicklung und die Perspektiven des katholischen Hilfswerks. Die Bischöfe übermittelten Dank und Anerkennung für das segensreiche Wirken des Fastenopfers.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Bettina Gruber Haberditz, Granges-Paccot FR, zum Mitglied des Frauenrats
- zu Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Asiatische und afrikanische Religionen“ Rita Chen Baumann, Küssnacht am Rigi SZ, Pfarrer Thomas Plappallil, Knutwil LU, und Dr. theol. Chika Uzor-Häberli, St. Gallen
- zu Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Neue religiöse Bewegungen“ Marco Schmid (Präsident und Sekretariat), Freiburg, Dr. Eva Baumann-Neuhaus, St. Gallen, Prof. Salvatore Loiero, Freiburg, Dr. Christian Ruch, Chur, Dr. Martina Schäfer, St. Gallen; zu wissenschaftlichen Beratern Dr. Jean-François Mayer, Freiburg, und Prof. Oliver Krüger, Freiburg.
Einsiedeln, 4. Juni 2014
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Hinweise an die Redaktionen:
Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, am Donnerstag, 5. Juni 2014, zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr unter der Nummer +41 71 227 33 65 zur Verfügung.
Ausserdem steht den Redaktionen die Dienststelle der Kommission für Bioethik zur Verfügung: Frau Doris Meier, Tel. +41 26 510 15 05, doris.meier(a)bischoefe.ch