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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses (CES) – Service d’information
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Pressemitteilung
Schweizer Bischofskonferenz freut sich über Ernennung von Bischof Kurt Koch
Die Schweizer Bischofskonferenz freut sich, dass Papst Benedikt XVI. heute Mgr. Dr. Kurt Koch, Bischof von Basel, zum Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen ernannt hat.
Bischof Kurt Koch ist seit 1995 Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz, die er von 2007 bis 2009 präsidierte. Während der fünfzehn Jahre seines Episkopates leitete er nicht nur das grösste Schweizer Bistum, er gestaltete auch die Arbeit der Bischofskonferenz entscheidend mit. Schwerpunkte seines theologischen Schaffens und seiner bischöflichen Tätigkeit sind die Glaubensvertiefung und die Glaubensweitergabe sowie vor allem die Ökumene. Bischof Kurt Koch wird nun seine hervorragenden theologischen Fähigkeiten und ausgezeichneten Kenntnisse in den ökumenischen Beziehungen, in gesellschaftlichen Fragen und im Verhältnis von Kirche und Staat auf weltkirchlicher Ebene einbringen.
Die Ökumene war für Bischof Kurt Koch bereits bisher ein zentrales Anliegen seines theologischen Schaffens und seines bischöflichen Wirkens. In seiner Verantwortung als Präsident des Einheitsrates wird dieses Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Päpste noch stärker und noch intensiver zu seiner Aufgabe. Er wird damit die theologische Arbeit weiterführen und prägen, die ihm von jeher am Herzen lag.
Auch wenn wir mit der Ernennung von Bischof Kurt Koch einen lieben und sehr geschätzten Mitbruder in der Bischofskonferenz verlieren, freuen wir uns über seine Ernennung und entbieten ihm unsere besten Segenswünsche.
Freiburg i. Ü., 30. Juni 2010
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz:
+ Norbert Brunner, Präsident
---------------------------------
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
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Gratulation zur Wahl des neuen Präsidenten des Rates des SEK
Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
(SEK) hat Pfarrer Dr. Gottfried Locher zum neuen Präsidenten des Rates des
SEK gewählt. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gratuliert dem neuen
Präsidenten zur ehrenvollen Wahl. Im Rahmen der ökumenischen Zusammenarbeit
treffen sich regelmässig Delegationen des SEK und der SBK zu
Arbeitsgesprächen. Die Mitglieder der SBK sind zuversichtlich, dass diese
direkte Form der Zusammenarbeit unter dem neuen Präsidenten eine fruchtbare
Fortsetzung finden wird.
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz
+ Norbert Brunner, Präsident
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Guten Tag
Sie sind in unserer Medien-Adressenliste eingeschrieben, wofür wir uns bei
Ihnen bedanken möchten.
Um unsere Adressen-Datenbank aktualisieren zu können, bitten wir Sie
höflich, die Tabelle im Anhang bis zum Freitag, 25. Juni 2010 ausgefüllt an
uns zu retournieren. Seien Sie Versichert, dass Ihre Angaben vertraulich
behandelt werden.
Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen im Voraus bestens und grüssen Sie
freundlich.
Pauline Moret
Collaboratrice CES
Rue des Alpes 6
CP 278
1700 Fribourg
Tél +41 26 510 15 15
Fax + 41 26 510 15 16
Pressemitteilung
Halbherzige Klimapolitik
Für Justitia et Pax und oeku Kirche und Umwelt geht das vom Nationalrat
beschlossene Reduktionsziel von 20 Prozent im Inland bis 2020 in die
richtige Richtung. Die Reduktion von 20 Prozent gegenüber 1990, die
vollumfänglich im Inland erfolgen soll, und die Option, je nach
internationaler Entwicklung höhere Reduktionsziele zu setzen, sind positiv
zu werten. Dennoch muss festgehalten werden, dass das Ziel weit hinter dem
aus wissenschaftlicher Sicht sowie aus Gründen der Gerechtigkeit
Erforderlichen zurückbleibt (nämlich 40 Prozent im Inland und 40 Prozent im
Ausland).
Unverständlich und nicht akzeptabel ist, dass der Nationalrat es abgelehnt
hat, die notwendigen Massnahmen für die Erreichung des Zieles ins Gesetz zu
schreiben. So reicht es nicht, nur im Bereich der Gebäude mit einer
Lenkungsabgabe auf Brennstoffen die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Der Verkehr verursacht in der Schweiz neben dem Gebäudebereich die meisten
Treibhausgasemissionen. Ausgerechnet beim Verkehr von wirksamen Massnahmen
abzusehen, ist weder sachlich gerechtfertigt noch gerecht. Gerade weil beim
Verkehr in den letzten Jahren die CO2-Emissionen zugenommen haben (um 14
Prozent an Stelle der vom Bundesrat geplanten Reduktion um 8 Prozent), muss
in diesem Bereich eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffe eingeführt und der
Grenzwert für Neuwagen herabgesetzt werden (auf maximal 130g/km im Jahr
2015). Justitia et Pax und oeku erwarten, dass der Ständerat bei der
Behandlung der CO2-Gesetzesrevision in dieser Hinsicht die notwendigen
Korrekturen vornimmt.
Bern, den 4. Juni 2010
Kontakte:
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax, Bern
Wolfgang Bürgstein, Effingerstrasse 11, Postfach 6872, 3001 Bern, Tel.: 031
381 59 57, Natel: 078 824 44 18, Mail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
oeku Kirche und Umwelt, Bern
Kurt Zaugg-Ott, Schwarztorstrasse 18, Postfach 7449, 3001 Bern, Tel.: 031
398 23 45, Natel: 076 531 26 00, Mail: info(a)oeku.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist die
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) für politische,
soziale und wirtschaftliche Fragen.
oeku Kirche und Umwelt ist ein ökumenischer Verein, der zum Ziel hat, die
Verantwortung für die Erhaltung der Schöpfung im Leben und Zeugnis der
Kirchen tiefer zu verankern.
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288. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Einsiedeln
31. Mai bis 2. Juni 2010
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich in der Benediktinerabtei
Maria Einsiedeln vom 31. Mai bis 2. Juni zur 288. Ordentlichen Versammlung
getroffen.
Die Bischöfe stellten das Thema der sexuellen Übergriffe ins Zentrum ihrer
Beratungen. Sie schlossen die Versammlung der SBK in der Gnadenkapelle von
Einsiedeln mit einem besonderen Mittagsgebet ab. Darin stellten sie vor Gott
fest: Grosse Schuld ist in unserer Zeit in der Kirche und auch in unseren
Diözesen und Gemeinschaften bekannt geworden. Die Bischöfe sind sich ihrer
Verantwortung bewusst: Wir sind bereit, unser Denken, Wollen und Handeln
aus dem Geist Jesu zu erneuern und an der Heilung der Wunden mitzuwirken.
Statistik über die sexuellen Übergriffe in der Pastoral
Im Auftrag der SBK stellte das Fachgremium Sexuelle Übergriffe in der
Seelsorge erstmals eine Statistik der bei den Schweizer Bistümern
gemeldeten Fälle zusammen. Der im Frühjahr 2010 erneuerte Aufruf der
Bischöfe an Opfer sexueller Übergriffe, sich bei den diözesanen
Anlaufstellen zu melden, sowie die intensive Berichterstattung der Medien
entfalteten deutlich Wirkung: Während 2009 bei den diözesanen Stellen
schweizweit Meldungen von Übergriffen von 14 Tätern an 15 Opfern eingegangen
waren, wurde für den Zeitraum von Januar bis Mai 2010 ein Vielfaches
registriert, nämlich von 72 Tätern an 104 Opfern. Der grosse Teil der nun
gemeldeten sexuellen Übergriffe geschah zwischen 1950 und 1990. Nur 9 der
2010 gemeldeten 104 Opfer erlitten Übergriffe nach 1990.
Von den von Januar bis Mai 2010 gemeldeten 104 Opfern der vergangenen 60
Jahre waren zum Zeitpunkt der sexuellen Übergriffe 11 Kinder unter 12
Jahren, 15 weibliche und 61 männliche Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren,
12 erwachsene Frauen und 5 erwachsene Männer. Die Meldungen über 101 der 104
Opfer betreffen die Deutschschweiz. In der Westschweiz war das Thema der
sexuellen Übergriffe in der Seelsorge bereits 2008 intensiv in die
Öffentlichkeit gelangt, so dass damals alleine im Bistum
Lausanne-Genf-Freiburg 30 Meldungen verzeichnet wurden.
Die Schweizer Bischofskonferenz ist weiterhin dankbar für jede Meldung von
sexuellen Übergriffen in der Seelsorge. Sie ruft die Opfer dazu auf, sich an
die kirchlichen Anlaufstellen oder an kantonale Opferhilfestellen zu wenden.
Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge sind nicht tolerierbar. Den Opfern muss
Recht widerfahren und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden, auch
wenn die Übergriffe lange Zeit zurückliegen und die Täter gestorben sind.
Überprüfung der Richtlinien von 2002
Die Bischöfe überzeugten sich von der Wirksamkeit der Umsetzung der 2002 in
Kraft gesetzten Richtlinien der SBK Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge.
Besonders die seither gemäss den Richtlinien getroffenen Massnahmen zur
Vorbeugung bewähren sich, sei es während der Ausbildung der angehenden
Seelsorger und Seelsorgerinnen, sei es später im aktiven Dienst in der
Seelsorge. Als wesentlichen Baustein erweisen sich die diözesanen
Fachgremien, denen die Aufarbeitung der Fälle von sexuellen Übergriffen
anvertraut ist.
Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden
Die Schweizer Bischofskonferenz formulierte den Abschnitt über die
Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden neu. Der bisher gültige Text war
zu wenig klar und eindeutig formuliert. Er heisst jetzt wie folgt (Absatz
5.3):
5.3.1. Grundsatz: Die Bestimmungen des staatlichen Rechts über die Anzeige
bei den Strafverfolgungsbehörden sind einzuhalten. Die Bischöfe arbeiten mit
den staatlichen Untersuchungsbehörden, Gerichten, Sozialdienst und
Beratungsstellen zusammen.
5.3.2. Für die Strafanzeige gilt:
- Das Opfer ist in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach
staatlichem Recht hinzuweisen.
- Der Täter wird, falls es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, zu
einer Selbstanzeige aufgefordert.
- Die kirchlichen Amtsträger erheben bei einem rechtsgenügenden Verdacht
Anzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsorganen, ausser wenn das
betroffene Opfer oder dessen Vertreter dagegen Einspruch erhebt. Eine
Strafanzeige muss in jedem Fall erstattet werden, wenn sich die nahe Gefahr
von pädophilen Wiederholungstaten nicht auf andere Weise bekämpfen lässt.
Bei der Feststellung, ob ein rechtsgenügender Verdacht vorliegt, stützt sich
der zuständige Bischof auf die Beurteilung seines diözesanen Fachgremiums,
dem unabhängige Experten angehören.
Informationspflicht
Es hat sich gezeigt, dass bei einem Wechsel des Bistums das neue Bistum in
einigen Fällen nicht oder ungenügend über frühere sexuelle Übergriffe
informiert worden war. Daher verpflichten sich die Bischöfe, Anstellungen
von Seelsorgern und Seelsorgerinnen aus der Schweiz und dem Ausland nur noch
zu akzeptieren, wenn sie bei den bisherigen Vorgesetzten schriftlich und
lückenlos über den Leumund des betreffenden Seelsorgers Auskunft erhalten
haben.
Dank
Die Bischöfe danken der grossen Mehrheit der Priester und Ordensleute, die
ihre Berufung in grosser Treue leben. Das gegenwärtige Jahr der Priester,
das am 11. Juni zu Ende geht, steht im Zeichen der Stärkung ihres Dienstes
und ihrer Freude, durch Wort und Tat das Evangelium zu verkünden.
Chatten mit den Bischöfen
Die Sorgen der Menschen sind auch die Sorgen der Bischöfe. Sie laden deshalb
in der kommenden Woche zum direkten Gespräch im Chat auf www.kath.ch ein.
Hirtenbrief zum Bettag
Die Bischöfe diskutierten und verabschiedeten den Text ihres Hirtenbriefs
zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag. Er trägt den Titel Den Glauben
in unserer Zeit überzeugend leben.
Begegnungen
- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof
Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz zum Austausch über
aktuelle Fragen einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war
begleitet von Nuntiatursekretär Mgr. Seamus Patrick Horgan.
- Offizial DDr. Joseph M. Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums Sexuelle
Übergriffe in der Seelsorge der SBK, vertrat das Fachgremium bei der
Beratung der Bischöfe.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Pfarrer Dr. Agnell Rickenmann, Oberdorf SO, zum Mitglied der
Gesprächskommission der christkatholischen und der römisch-katholischen
Kirche der Schweiz.
- Die Islamwissenschaftlerin Luisa Orelli, Lehrbeauftragte an der
Theologischen Fakultät von Lugano, zum Mitglied der Arbeitsgruppe "Islam"
der SBK.
- Dr. med. Marianne Rentsch, Adliswil ZH, zum Mitglied der Arbeitsgruppe
"Neue kirchliche Bewegungen und Lebensgemeinschaften.
- Bruno Weber-Gobet, lic. theol., Schmitten FR, zum Mitglied der
Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax.
Einsiedeln, 2. Juni 2010
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch