Bern, 11.02.2010
Pressecommuniqué
Mehr Solidarität in Krisenzeiten!
Justitia et Pax Europa zum Europäischen Jahr 2010 gegen Armut und soziale
Ausgrenzung
Das Jahr 2010 wurde zum Europäischen Jahr des Kampfes gegen Armut und
soziale Ausgrenzung ausgerufen. Aus diesem Anlass richtet Justitia et Pax
Europa einen Aufruf an alle europäischen Nationen. Wir müssen erkennen, dass
unsere einzige Chance, eine langfristige Antwort auf die aktuellen Krisen zu
finden, in dem erneuten Bemühen um globale Solidarität und Kooperation
liegt.
Die aktuellen Krisen stellen eine eindringliche Mahnung dar hinsichtlich des
zerstörerischen Potentials eines unregulierten Wirtschaftswachstums sowie in
Bezug auf Entwicklungsmodelle, die es versäumen, Ungleichheit und soziale
Gerechtigkeit in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen appelliert
deshalb an alle europäischen Staaten, im Kampf gegen Armut und soziale
Ausgrenzung folgende Schritte zu unternehmen.
* Ergreifung von wirkungsvolleren Maßnahmen zum Kampf gegen Armut und
soziale Ausgrenzung aufgrund der Erkenntnis, dass dies für die Zukunft aller
Nationen mindestens so wichtig ist wie der Schutz des Finanzsystems.
* Einführung eines Systems von Normen und Richtlinien zur
Sicherstellung, dass wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten nicht zum
Nachteil menschlicher Entwicklung durchgeführt werden, nicht im Widerspruch
zu unseren Verpflichtungen hinsichtlich internationaler Solidarität stehen
und die Menschenrechte nicht verletzen.
* Förderung von wirtschaftlicher Transparenz durch Einführung von
Standards oder Bezeichnungen für Unternehmen, die sich den o.g. Normen und
Richtlinien verpflichten, auch im Banken- und Finanzdienstleistungssektor
(z.B. die Pflicht transnationaler Konzerne, ihre Steuerabgaben nach
Produktionsstandorten auszuweisen).
* Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen zur Gewinnung von
Mitteln für die Entwicklungshilfe und zur Finanzierung globaler öffentlicher
Güter.
* Unterstützung einer Entwicklungspolitik, die menschenwürdige
Arbeits- und Lebensbedingungen in allen Ländern fördert (Bsp. CH: Erhöhung
der Entwicklungshilfebeiträge auf 0,5%).
· Abschaffung von unfairen Bedingungen für Entwicklung und Handel,
wie sie die Schweiz teilweise in bilateralen Handelsabkommen zu lasten von
Entwicklungsländern durchzusetzen versucht.
* Verstärkte Bemühungen in Europa zur Begrenzung von Ursachen und
Folgen des Klimawandels. Ferner Unterstützung von Entwicklungsländern bei
ihren Anstrengungen, mit den Folgen des Klimawandels fertig zu werden, durch
die Bereitstellung von finanziellen und technischen Ressourcen.
Die Erklärung im Wortlaut und weitere Informationen unter:
<http://www.juspax-eu.org/> www.juspax-eu.org und <http://www.juspax.ch/>
www.juspax.ch
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57, 078 824 44 18;
Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen (Justitia et Pax
Europa oder CEJPC) ist ein europäischer Zusammenschluss von 29 nationalen
Justitia et Pax Kommissionen. Jede wurde von der jeweiligen katholischen
Bischofskonferenz des Landes eingerichtet oder anerkannt. Das Sekretariat
der CEJPC befindet sich gegenwärtig in Paris (Frankreich).
Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz
Stellungnahme zur
Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010:
VERFASSUNGSARTIKEL
ÜBER DIE FORSCHUNG AM MENSCHEN
Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz sagt Ja zum
Verfassungsartikel, mahnt aber, bei der Ausarbeitung des zukünftigen
Gesetzes wachsam zu sein
Der dem Stimmvolk unterbreitete Verfassungsartikel für die Volksabstimmung
vom 7. März 2010 strebt folgende drei Ziele an:
1° Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen in der medizinischen
Forschung unter Berücksichtigung der Forschungsfreiheit und der Bedeutung
der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft;
2° Förderung der Qualität und der Transparenz dieser Forschung;
3° Schaffung einer Grundlage, die ermöglicht, die Forschung am Menschen in
der Schweiz einheitlich zu regeln.
Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz stimmt dem
Verfassungsartikel zu, insoweit das Prinzip der Menschenwürde als Grundrecht
uneingeschränkten Schutz geniesst und dieses der Forschungsfreiheit, dem es
die richtige Orientierung gibt, vorgeordnet ist.
Insbesondere ist die Freiheit der Forschungssubjekte garantiert; lehnt
jemand die Forschung ab, ist das in jedem Fall zwingend. Ausserdem wird das
Subsidiaritätsprinzip respektiert. Auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit
zwischen ausgeführter Forschung und möglichen Risiken ist beachtet.
Man kann bedauern, dass das Prinzip der Forschung mit urteilsunfähigen
Personen in der Verfassung verankert wird. Allerdings beruhigt die klare
Botschaft des Bundesrates: In Frage kommen Forschungshandlungen mit
minimalen Risiken wie das Sammeln von Daten im Rahmen von Gesprächen und
Beobachtungen oder Speichel- und Urinuntersuchungen. Es ist darauf zu
achten, dass das Gesetz diese Anforderung vollumfänglich einhält.
Die Bioethikkommission der SBK bittet deswegen das Parlament, das Gesetz
über die Forschung am Menschen nur dann anzunehmen, wenn die Leitlinien von
Art. 118b strikte eingehalten werden.
- Es gilt, jede utilitaristische Ideologie zurückzuweisen, welche
nur das Eigeninteresse, nicht aber das objektive Wohl der menschlichen
Person und ihrer Würde verfolgt.
- Es gilt, jeden Utilitarismus zu verhindern, welcher nur Nutzen
und Risiken bedenkt.
- Es gilt, den Leitsatz umzusetzen: «Die Würde gebietet einen
respektvollen Umgang mit ungeborenem Leben und mit verstorbenen Personen»
(Botschaft, § 2.2.3).
- Es gilt, den Embryonenschutz (in vivo und folglich auch in vitro)
zu gewährleisten.
- Es gilt, dass an urteilsunfähigen Personen ausschliesslich
Forschungen mit minimalen Risiken vorgenommen werden dürfen (Beispiel:
Entnahme von Proben).
Daher befürwortet die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz den
Verfassungsartikel 118b, welcher am 7. März 2010 zur Abstimmung vorgelegt
wird. Der Artikel berücksichtigt das Prinzip der Menschenwürde, dem die
Forschungsfreiheit untergeordnet bleibt. Er bildet die Verfassungsgrundlage,
um die medizinische Forschung in der Schweiz einheitlich zu regeln und
fördert die Qualität und Transparenz dieser Forschung.
Freiburg i. Ü., 10. Februar 2010 Dr. Urs Kayser,
Präsident
Hinweis an die Redaktionen
Für weitere Auskünfte:
Dr. François-Xavier Putallaz, Sitten
Tel. 079 241 23 72
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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informazioni : <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
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Mediencommuniqué
Verstärkung für die Kommunikation und Medienarbeit der Bischofskonferenz
Zwei neue Stellen
Die katholische Kirche in der Schweiz erhält für ihre Kommunikationsaufgaben
Verstärkung. Wie im 2009 verabschiedeten "Businessplan" für die
Weiterentwicklung der kirchlichen Kommunikations- und Medienarbeit
vorgesehen, werden auf den 1. April 2010 zwei neue Stellen geschaffen: Die
Kommunikationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) wird um eine
Mitarbeiterstelle erweitert, während die Expertentätigkeit der Kommission
für Kommunikation und Medien neu von einem vollamtlichen Sekretär
koordiniert wird.
Die personelle Verstärkung der Kommunikationsstelle der SBK hat vor allem
zum Ziel, die Stellungnahmen, Studien und Untersuchungen der verschiedenen
Fachkommissionen besser in die Öffentlichkeit zu tragen. Im Vordergrund
stehen dabei so vielfältige Fachgebiete wie die Sozial- und
Wirtschaftsethik, die Migration und die Bioethik.
Die Professionalisierung des Sekretariats macht es der Kommission für
Kommunikation und Medien möglich, ihre Expertenarbeit verstärkt
wahrzunehmen. Dies geschieht in engem Kontakt mit dem Verantwortlichen der
SBK für das Dikasterium Medien (seit Anfang 2010 Abt Martin Werlen). Die
Kommission hat einerseits die Medienarbeit der Kirche und kirchlicher
Stellen zu beurteilen und andererseits die verschiedenen beteiligten Stellen
zu beraten.
Simon Spengler
Zum Geschäftsführenden Sekretär der Kommission für Kommunikation und Medien
hat die Bischofskonferenz den 47-jährigen Journalisten und Theologen Simon
Spengler, Schmitten FR, ernannt. In Deutschland aufgewachsen, absolvierte er
das Theologiestudium in Freiburg (Schweiz), das er mit dem Lizentiat
abschloss. Anschliessend wandte er sich dem Journalismus zu. Als Redaktor
des "Berner Pfarrblatts", dann als Leiter des Magazins von "SonntagsBlick"
und als Bundeshaus-Redaktor von "SonntagsBlick" und später "Blick" erlangte
er vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen sowohl in kirchlichen als auch in
weltlichen Medien. Er verfügt über vielfältige Kontakte zu Politikern,
weltlichen Behörden und kirchlichen Exponenten.
Laure-Christine Grandjean
Zur Mitarbeiterin ihres Informationsbeauftragten, Walter Müller, haben die
Bischöfe die 28-jährige Laure-Christine Grandjean, Sâles FR, ernannt. Sie
ist im französischsprachigen Teil des zweisprachigen Kantons Freiburg
aufgewachsen und Inhaberin eines interdisziplinären Masterdiploms für
asiatische Studien der Universität Genf. Ihre Master-Arbeit behandelt die
Frage der Konversionen vom Islam zum Christentum in Zentralasien.
Freiburg i. Ü., 5. Februar 2010
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
www.sbk-ces-cvs.ch <http://www.sbk-ces-cvs.ch/>