Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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Mediencommuniqué
"Tötung auf Verlangen" bleibt Tötung und darf nicht straffrei werden
Ein Freispruch führt die Gefahr vor Augen, dass die "Tötung auf Verlangen" als "aktive Sterbehilfe" akzeptiert und straffrei wird. Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz ist beunruhigt über das jüngst ergangene Urteil des Gerichts von Boudry, Kanton Neuenburg, erklärt diese in einer schriftlichen Reaktion, die auf der Webseite der Schweizer Bischofskonferenz publiziert ist.
Weniger dieses einzelne Urteil beunruhigt die Experten der Kommission als die in den Kommentaren öffentlich gemachte Tendenz, "Tötung auf Verlangen" im Sinne von "aktiver Sterbehilfe" als legitimes Vorgehen zu sehen.
Im konkreten Fall, den das Neuenburger Gericht beurteilte, hatte eine Ärztin zunächst einem kranken Menschen bei der Selbsttötung helfen wollen, aber schliesslich das tödliche Gift selbst injiziert. Obwohl diese Tat nach Artikel 114 des Schweizerischen Strafgesetzbuches als "Tötung auf Verlangen" strafbar ist, rechtfertigte das Gericht die Handlung, indem es der Angeklagten zubilligte, sie habe "das in der Lage Notwendige" getan.
Die Kommission erinnert in ihrer Reaktion daran, dass Tötung auf Verlangen ("aktive Sterbehilfe") und Beihilfe zur Selbsttötung der gleichen Logik folgen: In beiden Fällen geht es darum, mit der Tötung einer Person eine Lebenssituation zu beenden, die als unwürdig betrachtet wird.
Die Gesetze sind nicht nur der Spiegel der öffentlichen Meinung zu einem bestimmten Zeitabschnitt, sondern einige unter ihnen sorgen für die Fundamente des Zusammenleben: das Verbot zu Töten oder sich dabei als Komplize zu beteiligen, sind ein Teil dieser Fundamente und nicht verhandelbar, betont die Bioethikkommission.
Sie ist überzeugt, dass es im menschlichen Leben keine Situationen gibt, die "per definitionem" lebensunwürdig wären. Deshalb weist sie mit Nachdruck die Vorstellung zurück, dass es bei bestimmten Umständen eine "Notwendigkeit" gebe, zum Tode zu verhelfen. Besonders stossend ist es, wenn diese "Notwendigkeit" als Aufgabe Ärzten zuerkannt wird. Wenn etwas notwendig ist, so ist es eine Begleitung in menschlicher Solidarität, die Kompetenz und Fürsorge - wie dies in der Palliativpflege geschieht - miteinander verbindet.
Freiburg, 15. Dezember 2010
Walter Müller
Informationsbeauftragter
der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen: Der Wortlaut der Reaktion der Bioethikkommission der SBK findet sich unter folgendem Link: http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=126953&sprache=d
Für weitere Informationen steht ihnen zur Verfügung:
Dr. Thierry Collaud, Präsident der Bioethikkommission, thierry.collaud(a)unifr.ch
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290. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Visp,
29. November bis 1. Dezember 2010
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 29. November bis 1. Dezember 2010 im Bildungshaus St. Jodern in Visp VS zur 290. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Solidarität mit den verfolgten Christen im Nahen Osten
Die Schweizer Bischöfe sind erschüttert über die dramatische Situation der Christen im Irak. Das blutige Attentat in Bagdad auf die zur Heiligen Messe versammelten Gläubigen in der syrisch-katholischen Kirche "Unsere Liebe Frau von der immerwährenden Hilfe" vom 31. Oktober ist der vorläufige Höhepunkt einer langen Reihe von Anschlägen auf das Leben und die Existenz der Christen und anderer religiöser Minderheiten im Irak. Und ein Ende der Verfolgung ist nicht abzusehen.
Die Lebensverhältnisse für Christen in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens haben sich weiter verschlechtert. Die Nahost-Sondersynode, die auf Initiative von Papst Benedikt XVI. vor einigen Wochen in Rom stattgefunden hat, endete daher mit einem eindringlichen Aufruf zu Gerechtigkeit und Frieden sowie zur Einhaltung der Menschenrechte und der vollen Religionsfreiheit. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit über 200 Millionen Christen wegen ihres Glaubens verfolgt oder systematisch benachteiligt werden.
Die Schweizer Bischöfe danken allen Menschen guten Willens, die den bedrängten und verfolgten Christen beistehen. Nicht nur die Staatenwelt ist aufgefordert, für die Herstellung des Friedens einzutreten, sondern auch die Religionsgemeinschaften. Die Schweizer Bischöfe danken besonders den verschiedenen katholischen Hilfswerken, die den Christen helfen, die im Irak geblieben sind oder die - wie so viele - in die Nachbarländer geflohen sind.
Die stärkste Stütze der Christen ist das Gebet. Die Schweizer Bischöfe laden daher die Pfarreien ein, für die verfolgten Christen und Märtyrer des christlichen Glaubens Heilige Messen und andere Gottesdienste zu feiern.
Religiöse Zeichen im öffentlichen Raum
In jüngster Zeit manifestiert sich verstärkt eine neue Feindlichkeit gegen religiöse Zeichen im öffentlichen Raum. Es gibt Kräfte, die den Glauben der Menschen nur als Privatsache behandelt sehen wollen. Die Bischofskonferenz hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung öffentlich sichtbare Zeichen der christlichen Religion wie Kreuze und Kruzifixe unterstützt. Diese Mehrheit hat erkannt, dass es nicht um die Verteidigung alter Privilegien geht, sondern um die Gefahr, dass mit dem Verschwinden dieser Zeichen das christliche Fundament unserer Gesellschaft und unseres freien Zusammenlebens untergraben wird.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein hohes Gut, das jede Religionsgemeinschaft und jeder Staat respektieren muss. Sie ermöglicht den Menschen einzeln und in frei gewählter Gemeinschaft ihrem Glauben und Gewissen entsprechend zu leben - im Privaten wie in der Öffentlichkeit. Daraus folgt das Recht, seinen Glauben mittels sichtbarer Zeichen öffentlich zu bekunden und zu leben.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn die Äusserungen und Zeichen unterschiedlicher Glaubens- und Gewissensüberzeugungen gegenseitig geduldet werden. Ein Verbot des Kreuzes in öffentlichen Räumen wäre nicht Ausdruck von Toleranz, sondern von Intoleranz, weil der christliche Glaube sich nicht mehr sichtbar ausdrücken dürfte.
Ernennung von Kardinal Kurt Koch
Papst Benedikt XVI. hat am 20. November 2010 bei einem öffentlichen Konsistorium Erzbischof Dr. Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen und Apostolischer Administrator des Bistums Basel, zum Kardinal erhoben. Der Präsident der SBK, Bischof Norbert Brunner, der an der Spitze einer Delegation der SBK nach Rom gereist war, berichtete den Bischöfen von den Einsetzungs-Feierlichkeiten. Die Schweizer Bischofskonferenz drückte erneut ihre Freude über die hohe und ehrenvolle Auszeichnung aus.
In Kürze
- Am 23. November bestätigte Papst Benedikt XVI. die Wahl des Domkapitels und ernannte Dr. Felix Gmür, Generalsekretär der SBK, zum Bischof von Basel. Die Mitglieder der SBK freuen sich mit den Katholiken des Bistums über die getroffene Wahl. Der stellvertretende Generalsekretär, Dr. Erwin Tanner, übernimmt bis zur Einsetzung des neuen Generalsekretärs ab sofort die Führung des Sekretariates der SBK.
- In das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz wählten die Bischöfe Weihbischof Denis Theurillat. Er tritt in diesem Gremium an die Stelle des verstorbenen Bischofs Bernard Genoud.
- Die Schweizer Bischöfe gratulieren Erwin Kräutler, Bischof von Xingu (Brasilien), zur Verleihung des alternativen Nobelpreises (Right Livelihood Award). Der aus dem österreichischen Vorarlberg stammende Seelsorger wird für sein Lebenswerk im Dienste der Menschenrechte der indigenen Völker Brasiliens und für seinen unermüdlichen Einsatz für den Schutz des Amazonasgebiets ausgezeichnet. Die Überreichung des Preises findet am 6. Dezember im Schwedischen Parlament statt.
Begegnung
- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz einen freundschaftlichen Besuch abgestattet.
Ernennungen
- Die Schweizer Bischofskonferenz bestätigte die Wahl von Annemarie Schobinger, Freiburg, zur Co-Präsidentin der Evangelisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission der Schweiz.
- Zu Mitgliedern des Schweizerischen Katholischen Missionsrats ernannt wurden Schwester Anna Affolter, Ingenbohl SZ , Schwester Louise-Henri Kolly, Freiburg, und Dr. Erwin Tanner, Freiburg.
- Die Bischöfe ernannten Luca Pagani, Anwalt und Grossrat, Balerna TI, zum Mitglied der Bioethikkommission der SBK.
- Neue Mitglieder des Frauenrates der SBK sind Luisa Vassalli Zorzi, Riva San Vitale TI, Monique Küng, Chêne-Bougeries GE, Evelyne Colongo-Oberson, Bellevue GE, und Claudia Elena Ibarra Arana, Freiburg.
Visp, 1. Dezember 2010
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch