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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
Conferenzadei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
Alpengasse 6, PF 278, 1701 Freiburg i.Ü., I : http://www.sbk-ces-cvs.ch
T :+41 26 510 15 15, F : +41 26 510 15 16, E : info(a)conferencedeseveques.ch
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Pour plus d'informations, für weitere Informationen, per ulteriori informazioni : secretariat(a)conferencedeseveques.ch<mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch>
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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Schweizer Bischofskonferenz SBK
Medienmitteilung
Bern/Freiburg, 28. November 2010
Kirchenbund und Bischofskonferenz: Vor Ausschaffung jeden Einzelfall sorgfältig prüfen
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizer Bischofskonferenz SBK rufen die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, für eine den Menschenrechten und der Bundesverfassung konforme Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu sorgen.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizer Bischofskonferenz SBK haben die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ abgelehnt. SEK und SBK nehmen die heutige Annahme der Initiative durch das Schweizer Stimmvolk zur Kenntnis.
SBK und SEK rufen die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, die Initiative menschenrechts- und völkerrechtskonform sowie in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung umzusetzen. Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden. Drohen im Empfängerland Verfolgung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen, dürfen keine Ausschaffungen erfolgen.
Für SBK und SEK ist wichtig, dass sich keine Negativsicht auf Migranten und Migrantinnen in der Bevölkerung festigt. Die Schweiz muss ein verlässlicher Rechtsstaat bleiben, in dem die Menschenrechte zentraler Referenzrahmen jeglichen staatlichen Handelns sind.
-.-.-.-.-
Medienkontakte:
Simon Weber, Leiter Kommunikation SEK
Tel. 078 739 58 53
simon.weber(a)sek.ch<mailto:simon.weber@sek.ch>
www.sek.ch<http://www.sek.ch>
Walter Müller, Informationsbeauftragter SBK
Tel. 079 446 39 36
info(a)conferencedeseveques.ch<mailto:info@conferencedeseveques.ch>
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Freiburg i. Ü., 26. November 2010
Einladung zur Medienkonferenz der SBK
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom 29. November bis 1. Dezember 2010 tagt die 290. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Visp.
Sie sind zu einer Medienkonferenz in Bern eingeladen, bei der im ersten Teil die wichtigsten behandelten Gegenstände der Versammlung vorgestellt und kommentiert werden.
Der zweite Teil der Medienkonferenz gilt der Vorstellung der Ergebnisse der Tagung "Katholische Kirche und Staat in der Schweiz", die im Auftrag der SBK in Lugano durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind in diesen Tagen auf Anregung der SBK in je einem Tagungsband auf Deutsch und Französisch publiziert worden (Hrsg. Libero Gerosa und Ludger Müller bzw. René Pahud de Mortanges).
Es sprechen an der Medienkonferenz insbesondere
- Bischof Norbert Brunner, Präsident der SBK
- Prof. Dr. Libero Gerosa, Lugano
Die Medienkonferenz findet wie folgt statt:
Donnerstag, 2. Dezember 2010, von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
im Saal „Rotonda“ der Dreifaltigkeitspfarrei,
Sulgeneckstrasse 13,
3011 Bern
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Organisation erleichtern, indem Sie sich per E-Mail oder telefonisch für die Medienkonferenz anmelden (Tel. +41 26 510 15 15, <mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch?subject=Anmeldung%20Medienkonferenz> secretariat(a)conferencedeseveques.ch).
Mit freundlichen Grüssen
Walter Müller
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
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informazioni : <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
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Comunicato stampa
Congratulazioni al nuovo Vescovo di Basilea
Papa Benedetto XVI° ha confermato quest'oggi l'elezione di don Felix Gmür da
parte del capitolo cattedrale nominandolo nuovo Vescovo di Basilea. La
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) si rallegra con i cattolici della
diocesi per questo evento. Don Felix Gmür è segretario generale della CVS
dal luglio 2006, una funzione che esercita con competenza, tatto e acuta
sensibilità. I Vescovi svizzeri augurano al novello Vescovo ogni bene dal
Signore e i doni dello Spirito Santo nell'adempimento del suo ministero
episcopale.
mons. Norbert Brunner
Presidente della Conferenza dei vescovi svizzeri
Friburgo, 23 novembre 2010
Avviso alle redazioni: Ulteriori informazioni sulla nomina e sulla persona
di don Felix Gmür si trovano nelle comunicazioni della Diocesi di Basilea (
<http://www.bistum-basel.ch> www.bistum-basel.ch).
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Mediencommuniqué
Glückwünsche an den neuen Bischof von Basel
Papst Benedikt XVI. hat heute die Wahl des Domkapitels bestätigt und Dr.
Felix Gmür zum Bischof von Basel ernannt. Die Schweizer Bischofskonferenz
(SBK) freut sich mit den Katholiken des Bistums über die getroffene Wahl.
Dr. Felix Gmür ist seit Juli 2006 Generalsekretär der Schweizer
Bischofskonferenz, eine Funktion, die er mit Kompetenz, grosser Sachkenntnis
und Feingefühl ausübt. Die Schweizer Bischöfe wünschen ihm Gottes reichen
Segen und alle Gaben des Geistes bei der Erfüllung seiner neuen Aufgabe.
Bischof Norbert Brunner
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg i. Ü., 23. November 2010
Hinweis an die Redaktionen: Weiterführende Angaben zur Wahl und Person von
Dr. Felix Gmür finden Sie in den Mitteilungen des Bistums Basel (
<http://www.bistum-basel.ch> www.bistum-basel.ch).
Argumentarium
Schweiz: Ausschaffungsinitiative
Nein zur Diskriminierung und Verletzung von Grundrechten
Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax lehnt die Initiative für
die Ausschaffung krimineller Ausländer entschieden ab. Denn das
Volksbegehren verletzt Grundrechte und missachtet das rechtsstaatlich
verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit. Auch der Gegenvorschlag ist vom
selben Geist geprägt und bringt gegenüber der bereits bestehenden
Ausschaffungspraxis mehr Nachteile als Vorteile. Beide Vorlagen heizen die
Ausländerfeindlichkeit weiter an und leisten weder einen Beitrag zur Lösung
des Problems der Kriminalität noch der Integration.
Die Schweizer Bevölkerung ist beunruhigt über die Ausländerkriminalität.
Müssen die Verantwortlichen in der Politik dem nicht Rechnung tragen und
alles unternehmen, um Sicherheit in unserem Land gewährleisten zu können?
Die Schweiz hat bereits eines der strengsten Ausländergesetze in Europa und
handhabt eine strenge Ausschaffungspraxis bei kriminellen Ausländern. Dass
in Schweizer Gefängnissen eine Mehrheit ausländischer Herkunft ist, ist eine
Tatsache. Aber weder die Initiative noch der Gegenvorschlag bieten eine
Lösung im Fall von Kriminaltourismus und Straffälligkeit von Personen ohne
Aufenthaltsrechte. Wenn vorgegeben wird, die Initiative würde das Problem
der Kriminalität lösen, ist dies eine grobe Irreführung des Stimmvolks. Die
Statistik zeigt nämlich, dass Ausländer mit einer Aufenthalts- (Ausweis B)
oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in vergleichbaren Verhältnissen
weniger häufig strafrechtlich verurteilt werden als Schweizer.
Wenn eine Person straffällig wird, muss sie damit verbundene Konsequenzen
tragen. Dies kann bei ausländischen Kriminellen die Ausschaffung aus
unserem Land beinhalten. Ist das denn nicht legitim?
Gemäss Initiative muss bei einer Person ausländischer Herkunft bei einer
gerichtlichen Verurteilung auch wegen Straftaten wie Drogenhandel,
Einbruch oder missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfe automatisch die
Ausweisung verfügt werden. Da dies unabhängig von ihrer persönlichen und
familiären Situation und ohne Beurteilung der Gefahr einer Rückfälligkeit
erfolgt, widerspricht dies dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Es ist
inakzeptabel, dass in Kauf genommen wird, dass auf diese Weise ganze
Familien einschliesslich schweizerischer Ehepartner und Kinder mit
Schweizer Bürgerrecht mitbestraft werden durch Ausschaffung oder Trennung,
weil einer von ihnen straffällig geworden ist. Dasselbe gilt für Personen
der 2. oder 3. Generation, die hier geboren und aufgewachsen sind.
Angesichts dieser Initiative ist, wie die Schweizer Bischofskonferenz dies
gemacht hat, vielmehr daran zu erinnern, dass Nicht-Diskriminierung,
Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz vor Willkür und das Recht auf Ehe und
Familie Grundprinzipien unseres Rechtsstaates sind, die auch in
internationalen Konventionen festgeschrieben sind. Sie gelten für alle
Personen, unabhängig ob sie einen Schweizer Pass besitzen oder nicht.
Bundesrat und Parlament haben einen Gegenvorschlag erarbeitet, der im
Vergleich zur Initiative gewisse Grenzen setzt, indem er die Grundrechte,
Prinzipien der Verfassung und des internationalen Rechts anerkennt.
Gleichwohl ist der Gegenvorschlag vom selben Geist geprägt. Justitia et Pax
kann ihm nicht zustimmen, betrachtet ihn aber gegenüber der Initiative als
das geringere Übel. Bewusst Kriminalität und mangelnde Integration zu
vermischen, fördert die Fremdenfeindlichkeit und polarisiert die
verschiedenen Gruppen in unserer Gesellschaft. Die überwiegende Mehrheit der
Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, verursacht jedoch
keinerlei Probleme.
Deshalb lehnt Justitia et Pax die Ausschaffungsinitiative entschieden ab.
Aus ethischer Sicht ist auch der Gegenvorschlag nicht akzeptabel. Gleichwohl
stellt er das geringere Übel dar. Deshalb empfiehlt Justitia et Pax, ihn in
der Stichfrage zu unterstützen.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 4. November 2010
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57, 078 824 44 18