Presse Mitteilung
Gute Ökumene auszeichnen
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK startet ein
neues Projekt: Im November 08 werden die ersten Projekte mit dem
Oecumenica-Label ausgezeichnet. Das Label wird für beispielhafte Umsetzung
der Charta oecumenica verliehen. Die Vorbereitungen laufen.
Gemeinsame Gottesdienste, Bahnhofkirchen oder Tierschutzprojekte über die
kirchlichen Grenzen hinaus: Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
der Schweiz zeichnet mit dem neuen Label ökumenische Projekte von
Einzelpersonen, Kirchgemeinden, Pfarreien oder kirchlichen Organisationen
aus europaweit neu für einen nationalen Kirchenrat.
Wenn Sie das Oecumenica-Label der AGCK auf Broschüren oder Briefen einer
Organisation für ein Projekt sehen, können Sie sicher sein: Hier ist gute
Ökumene drin, hier wird die Charta Oecumenica umgesetzt, erklärt Pfarrer
Ruedi Heinzer, Präsident der AGCK.
Lokale, regionale, überregionale und nationale Projekte, die christliche
Konfessionen verbinden, können zur Auszeichnung gemeldet werden. Eine
Kommission überprüft, ob alle relevanten Kriterien zur Labelverleihung
erfüllt sind. Das Präsidium der AGCK verleiht dann auf Antrag der Kommission
die Auszeichnung.
Das Oecumenica-Label hilft, ökumenische Projekte bekannt zu machen. Es
zeigt, was gemeinsam möglich ist und dass Ökumene in unserem Land lebt. Ziel
ist es, Kirchen zu ermutigen und vermehrt sichtbar zu machen, dass sie in
Jesus Christus eins sind: Zusammenarbeit und gemeinsames Gebet trotz
traditioneller Unterschiede.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der AGCK unter
<http://www.agck.ch/Projekte/oecumenica-Label>
www.agck.ch/Projekte/Oecumenica-Label.
Christiane Faschon, Generalsekretärin
9. Juli 08
Auskunft:
Christiane Faschon
Generalsekretärin der AGCK,
Nollenstr. 3, 8572 Berg, <mailto:info@agck.ch> info(a)agck.ch, Tel 071 636 15
06
Presse Mitteilung
Nationale Ökumene mit neuem Auftritt
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK hat eine
neue Website. Unter <http://www.agck.ch/> www.agck.ch finden sich
Informationen über die Ökumene auf nationalem Niveau im neuen frischen
Kleid.
Die neue Website ist wichtig für die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen in der Schweiz AGCK, betont Pfarrer Ruedi Heinzer, Präsident. Hier
können sich Interessierte sowie Kirchenverantwortliche schnell informieren
über unsere Arbeit von den Mitgliedkirchen bis zu den Projekten der AGCK,
den kirchlichen Erklärungen bis zur Basis unserer gemeinsamen Arbeit. Ein
ansprechender mehrsprachiger Auftritt ist für eine nationale Organisation
grundlegend.
Der graphische Auftritt der Website entspricht der im Februar 08
veröffentlichten Broschüre über die Arbeit der AGCK. Dabei werden die Farben
des AGCK-Logos wieder aufgenommen.
Wer sich über das neue Oecumenica-Label informieren oder die Mitgliedkirchen
kennen lernen will, kantonale Arbeitsgemeinschaften der Kirchen sucht, den
Text der Charta oecumenica oder des Bettagsgebetes der AGCK ist mit der
neuen Website gut bedient.
Die Ökumene auf nationaler Ebene verfügt damit nun über einen adäquaten
Auftritt im Internet, vorerst in Deutsch und Französisch; Italienisch und
Englisch werden folgen.
Christiane Faschon, Generalsekretärin
Berg, den 9. Juli 08
Informationen: Christiane Faschon, <mailto:info@agck.ch> info(a)agck.ch, Tel
071 636 15 06
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Pressecommuniqué
Keine staatliche Legitimation für Suizid-Organisationen
Die katholische Kirche in der Schweiz ist besorgt über die Akzeptanz, die
Suizid-Organisationen in breiten Kreisen gewinnen möchten. Wer das Leben und
die Menschenwürde achtet, kann die Selbsttötung weder billigen noch fördern.
Die Schweizer Bischöfe lehnen jeden Versuch ab, organisierte und
gewerbsmässig betriebene Beihilfe zum Selbstmord gesetzlich zu etablieren.
Organisierte Suizidbeihilfe widerspricht nicht nur dem christlichen
Menschenbild, sondern auch dem Menschenbild der Bundesverfassung. Der
Bundesrat sieht deshalb Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Die in Aussicht
gestellte Einführung von minimalen Sorgfalts- und Beratungspflichten für
Suizid-Organisationen ist jedoch für die Schweizer Bischöfe untragbar.
Denn mit der Einhaltung und Kontrolle dieser Pflichten würde den
Suizid-Organisationen ausser der staatlichen Duldung unweigerlich auch eine
staatliche Legitimation zugebilligt. Das ist das Gegenteil von dem, was
anzustreben ist. Die Bischöfe erinnern daran, dass nur ein Verbot der
organisierten und gewerbsmässigen Beihilfe zum Selbstmord die angemessene
Lösung sein kann.
Beihilfe zur Selbsttötung ist in Wahrheit keine Hilfe. Sie widerspricht der
grundlegenden Pflicht zum Schutz allen menschlichen Lebens. Es ist ein
Fehlurteil zu meinen, man dürfe oder müsse sogar dem ausdrücklichen
Selbsttötungs-Wunsch eines Menschen entsprechen. Der Suizidwunsch entspringt
selten einem freien Willensentscheid, sondern ist praktisch immer vom Druck
der Umstände erzwungen: vom Druck der Schmerzen, vom Gefühl der Sinn- und
Aussichtslosigkeit oder von der Rücksicht auf die Belastung der Angehörigen.
Es ist wesentlich, dass das Mitleid mit dem/der Leidenden nicht die Tötung
ins Auge fasst, sondern die menschliche Zuwendung. Zu dieser Zuwendung
gehört auch die Sterbebegleitung, die auf zahlreiche ehrenamtlich Tätige
angewiesen ist. Denn diese kann weder vom medizinischen Personal allein noch
von nahestehenden Personen geleistet werden. Die Bischöfe danken allen, die
in diesem Bereich tätig sind. Es ist Aufgabe der Kirche selbst, den
Leidenden und Sterbenden Kraft des Gebetes und der Sakramente sowie durch
die Präsenz von Seelsorgern beizustehen. Vom Staat ist zu fordern, dass er
sich deutlich stärker für den Ausbau der Palliativmedizin engagiert.
An die Redaktionen: Für weitere Auskunft steht Ihnen telefonisch zur
Verfügung
- der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Kurt Koch, am
Dienstag, 8. Juli, von 16 bis 17 Uhr (Tel. 032 625 58 25)
- das verantwortliche Mitglied der SBK, Abt Martin Werlen, am Dienstag, 8.
Juli von 15 bis 16 Uhr (Tel. 055 418 62 19)
Freiburg i. Ü., 8. Juli 2008
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Avenue du Moléson 21, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
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