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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
Conferenzadei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
Av. du Moléson 21, CP 122, CH -1706 Fribourg, I : http://www.sbk-ces-cvs.ch
T :++41/(0)26/322.47.94, F : ++41/(0)26/322.49.93, E : info(a)sbk-ces-cvs.ch
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Freiburg, 29. Mai 2008
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom 2. bis 4. Juni 2008 tagt die 280. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Einsiedeln.
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie, sehr geehrte Damen und Herren, zu einer Medienkonferenz in Bern eingeladen, bei der die wichtigsten behandelten Gegenstände vorgestellt und kommentiert werden. Die Bischofskonferenz wird namentlich über die Schweizer Vorbereitungen auf die Heiligsprechung von Schwester Maria Bernarda Bütler und den „Follow Up“ seiner kürzlich absolvierten Pilgerreise ins Heilige Land informieren sowie eine Erklärung zur Bedeutung der kirchlichen Medienarbeit vorstellen.
Es sprechen an der Medienkonferenz insbesondere
- Bischof Dr. Kurt Koch, Präsident der SBK
- Dr. Felix Gmür, Generalsekretär der SBK
Die Medienkonferenz findet wie folgt statt:
Donnerstag, 5. Juni 2008, um 10.15 Uhr
im Saal „Rotonda“ der Dreifaltigkeitspfarrei,
Sulgeneckstrasse 13,
3011 Bern
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Organisation erleichtern, indem Sie sich mit Hilfe des beigefügten Talons anmelden.
Mit freundlichen Grüssen
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Walter Müller
Pressesprecher und Informationsbeauftragter der SBK
Tel. ++41/(0)26/322.47.94 – Fax ++41/(0)26/322.49.93
Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info(a)sbk-ces-cvs.ch
Anmeldung:
Medienkonferenz SBK am 5. Juni 2008
An-/Abmeldung
Bitte bis spätestens 4. Juni, 15 Uhr retournieren!
Fax: 026 322 49 93
E-Mail: <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
□ Ja, ich komme zur Medienkonferenz (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
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□ Nein, ich kann nicht kommen. Bitte senden Sie mir die Medienmitteilung (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
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Bemerkungen:
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses (CES) Service dinformation
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) Servizio informazioni
Av. du Moléson 21, CP 278, CH -1701 Fribourg, I : http://www.sbk-ces-cvs.ch
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Neuer Nationaldirektor für die Migrantenseelsorge
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat Marco Schmid zum neuen
Nationaldirektor von migratio, Stabskommission der Schweizer
Bischofskonferenz für die Anderssprachigenseelsorge, ernannt. Der 32-jährige
Theologe und Jurist ist Nachfolger von Nationaldirektor Dr. Urs Köppel, der
Ende September 2008 in den Ruhestand tritt.
Marco Schmid wählte nach dem Besuch der Kantonsschule Beromünster das
Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Ü. Nach dem Erwerb des
zweisprachigen Lizentiats in beiden Rechten dem staatlichen und
kirchlichen Recht wandte er sich der Theologie zu. Das Theologiestudium in
Freiburg, Frankfurt und Rom vermittelte ihm auch gute Kenntnisse über die
verschiedenen kirchlichen Mentalitäten und Realitäten in der Weltkirche.
Neben dem Studium war Marco Schmid von April 2004 bis August 2005 als
Koordinator im Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz tätig.
Als Sohn slowenischer Eltern kennt der schweizerisch-slowenische
Doppelbürger die Migrantenseelsorge aus eigenem Erleben. Der neue
Nationaldirektor von migratio wird diese Funktion ab 1. Oktober ausüben.
Der bisherige Nationaldirektor, Dr. Urs Köppel, tritt auf diesen Zeitpunkt
mit 65 Jahren in den Ruhestand. Die Mitglieder der SBK werden
Nationaldirektor Köppel den Dank für seine langjährige verdienstvolle
Tätigkeit persönlich aussprechen.
migratio befasst sich hauptsächlich mit der Seelsorge an katholischen
Migranten in der Schweiz. Sie plant und koordiniert die Regelung der
sprachregionalen und nationalen Seelsorgestellen für Anderssprachige und
bearbeitet die sozialethischen, sozialpolitischen und rechtlichen Fragen,
die sich aus der Migration ergeben.
Freiburg, 20. Mai 2008
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Avenue du Moléson 21, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. ++41 26 322 47 94, E: <mailto:info@sbk-ces-cvs.ch> info(a)sbk-ces-cvs.ch
W: <http://www.sbk-ces-cvs.ch/> www.sbk-ces-cvs.ch
Pressecommunique
Volksabstimmung vom 1. Juni 2008
Nein zur SVP-Einbürgerungsinitiative
(Bern, Luzern, 6. Mai 2008 ) Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
sind aufgerufen, am 1. Juni zur SVP-Initiative für demokratische
Einbürgerungen Stellung zu beziehen. Caritas, Justitia et Pax und Migratio
empfehlen ein klares Nein zu dieser Initiative so wie dies auch der
Bundesrat und das Parlament getan haben.
Demokratische Einbürgerungen?
Die Initiative der SVP fordert, dass die Gemeinden Einbürgerungsentscheide
an der Urne durchführen können. Ausserdem soll ein erfolgter
Einbürgerungsentscheid endgültig sein; er kann also nicht durch eine weitere
Instanz überprüft werden. Insgesamt möchte die Initiative die frühere
Rechtslage wiederherstellen. Diese war im 2003 durch zwei
Bundesgerichtsentscheide für verfassungswidrig erklärt worden, weil sie
gegen das Prinzip der Nichtdiskriminierung und des Schutzes gegen Willkür
verstossen hatte.
Nein zu Diskriminierung und Willkür
Die Verweigerung des Bürgerrechts aufgrund von Kriterien der nationalen
Herkunft verstossen gegen grundlegende Rechtsprinzipien. Diese Prinzipien
sind, sowohl in der Verfassung als auch in internationalen Abkommen
festgelegt, die von der Schweiz ratifiziert wurden. Solche Rechtsprinzipien
sind die Gleichheit vor dem Gesetz, das Diskriminierungsverbot, der Schutz
vor Willkür und der Schutz der Privatsphäre.
Die Erfahrung zeigt, dass es bei Einbürgerungsentscheiden an der Urne zu
diskriminierenden, gar rassistisch motivierten Ablehnungen der Gesuche
kommen kann. Diese treffen insbesondere Menschen aus den Nachfolgestaaten
Jugoslawiens sowie Musliminnen und Muslime.
Mit dieser Initiative will die SVP den Gemeinden die Kompetenz erteilen,
das Einbürgerungsverfahren autonom zu regeln, so dass die Erteilung des
Bürgerrechts aufgrund weitgehend unterschiedlicher Kriterien erfolgen kann.
Damit ist das Risiko der Willkür sehr hoch. Einzig eine minimale einheitlich
geregelte Gesetzgebung und Praxis bieten die Gewähr, dass die Grundsätze der
Gleichbehandlung, der Nicht-Diskriminierung und der Respekt vor der
Privatsphäre gewahrt bleiben.
Ja zur Integration
Die Schweiz ist ein Migrationsland. Das sollte sich auch in der Gesetzgebung
zum Bürgerrecht widerspiegeln. Die politische Integration ist ein
wesentlicher Aspekt der Integration der Migrationsbevölkerung. Deshalb sind
grundsätzlich Erleichterungen und nicht Verschärfungen des
Einbürgerungsverfahrens anzustreben.
Demokratie in der Schweiz
In unserer Demokratie ist das Volk der Souverän. Die Rechte und Kompetenzen
des Volkes müssen sich jedoch innerhalb eines Rahmens bewegen, der durch die
Menschenrechte, die Verfassung und das Gesetz gegeben ist. Der Grundsatz der
Gewaltenteilung gilt somit auch für das Volk. Die Organe des Staates, seien
sie nun legislativ oder exekutiv, die mit den Einbürgerungen beauftragt
sind, wurden letztlich vom Volk gewählt. Es ist daher unzulässig zu
unterstellen, ihre Entscheide seien nicht demokratisch. Gerade deswegen
wurde ja das Bundesgericht geschaffen, um eine rechtsstaatliche
Rahmenordnung auf der Basis der Verfassung garantieren zu können
Schliesslich sind die demokratischen Institutionen nur möglich, weil sie
selbst auf fundamentalen Rechten beruhen, die nicht im Rahmen von
Volksabstimmungen geändert werden können. Im Gegensatz zu dem, was die SVP
fordert, ist es nicht möglich, dass die direkte Demokratie dem Bürger auch
die Kompetenz verleiht, selber über die Respektierung der Menschenrechte zu
wachen.
Ja zum Gegenvorschlag
Das Parlament hat im Jahre 2007 die Revision des Einbürgerungsrechts als
indirekten Gegenvorschlag zur SVP-Initiative verabschiedet. Der Gesetzestext
garantiert die Volksrechte und respektiert gleichzeitig die
Verfassungsgrundsätze. So sieht das Gesetz vor, dass die Kantone das
Einbürgerungsverfahren auf Kantons- und Gemeindeebene weitgehend selbst
regeln. Es ermöglicht, ein Einbürgerungsgesuch bei einer Gemeindeversammlung
zu behandeln. Die Begründungspflicht für abgelehnte Gesuche und der Schutz
der Privatsphäre der Einbürgerungswilligen sind dabei berücksichtig.
Im Falle einer Ablehnung der SVP-Initiative tritt der Gesetzestext in Kraft.
Obwohl er das Risiko der Willkür nicht vollständig ausschliessen kann,
bildet der Entwurf eine annehmbare Alternative zur Initiative.
Mehr finden Sie unter : <http://www.juspax.ch/> www.juspax.ch
Justitia et Pax ist eine Kommission der Katholischen Kirche zu
sozialethischen Fragen. Gerechtigkeit und Friede sind Name und Programm.
Kontakt :
Wolfgang Buergstein
078 824 44 18
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Nationalkommission Justitia et Pax
Effingerstrasse 11, Postfach 6872
3001 Bern
Caritas Schweiz hilft Menschen in Not im Inland und weltweit in über 50
Ländern. Das Netz von Regionalen Caritas-Stellen hilft konkret, wo Menschen
in der reichen Schweiz von Armut betroffen sind: Familien, allein
Erziehende, Arbeitslose, working poor. Caritas vermittelt
Freiwilligeneinsätze. Das Hilfswerk betreut Asyl Suchende und Flüchtlinge.
Weltweit leistet Caritas Nothilfe bei Katastrophen und ermöglicht
Wiederaufbau. Die Entwicklungszusammenarbeit ist Hilfe zur Selbsthilfe in
Bereichen wie Bildung, Wasser, Ökologie, Gesundheit und Friedensförderung.
Kontakt :
Odilo Noti, Bereich Kommunikation:
Caritas Schweiz
041 919 22 22
Löwenstrasse 3, Postfach
6002 Luzern
Migratio ist die Fachstelle der Schweizer Bischofskonferenz für Migration.
Wir fördern die Teilnahme der Migrantinnen und Migranten am kirchlichen und
sozialen Leben in der Schweiz. Wir unterstützen die Seelsorge mit
Immigranten. Sie hilft, die Erfahrungen im Einwanderungsland in der Eigenart
ihres Glaubens zu deuten und im Dialog mit der Kirche vor Ort wachsen zu
lassen. Wir beteiligen uns am Aufbau einer kirchlichen Gemeinschaft von
Einheimischen und Fremdsprachigen.
Kontakt :
Dr Urs Köppel, Nationaldirektor
041 210 03 47
Neustadtstrasse 7
6003 Luzern