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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
Conferenzadei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
Av. du Moléson 21, CP 122, CH -1706 Fribourg, I : http://www.sbk-ces-cvs.ch
T :++41/(0)26/322.47.94, F : ++41/(0)26/322.49.93, E : info(a)sbk-ces-cvs.ch
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Freiburg, 30. November 2006
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom 4. bis 6. Dezember tagt die 274. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Wislikofen AG.
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie, sehr geehrte Damen und Herren, zu einer Medienkonferenz in Bern eingeladen, bei der die wichtigsten Beschlüsse und Entscheide vorgestellt und kommentiert werden. Thema der Medienkonferenz ist ausserdem der in der zweiten Novemberwoche 2006 durchgeführte Besuch der Schweizer Bischöfe in Rom, mit dem der „Ad limina“-Besuch vom vergangenen Jahr abgeschlossen wurde.
Die Medienkonferenz findet wie folgt statt:
Donnerstag, 7. Dezember, um 10 Uhr
im Saal „Rotonda“ der Dreifaltigkeitspfarrei
Sulgeneckstr. 13, 3011 Bern
(Eingang hinter der Kirche)
Wir freuen uns über Ihr Interesse und bitten Sie, sich mit Hilfe des angefügten Talons anzumelden.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Müller
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Walter Müller
Pressesprecher und Informationsbeauftragter der SBK
Tel. ++41/(0)26/322.47.94 – Fax ++41/(0)26/322.49.93
Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info(a)sbk-ces-cvs.ch
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Anmeldung:
Medienkonferenz SBK am 7. Dezember 2006
An-/Abmeldung
Bitte bis spätestens 5. Dezember, 15 Uhr retournieren!
Fax: 026 322 49 93
E-Mail: <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
□ Ja, ich komme zur Medienkonferenz (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
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□ Nein, ich kann nicht kommen. Bitte senden Sie mir die Medienmitteilung (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
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Bemerkungen:
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Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz
Commission des médias de la Conférence des évêques suisses
Commissione dei media della Conferenza dei Vescovi Svizzeri
Pérolles 36, Postfach / Case postale 192, CH-1705 Freiburg
T 026 426 48 31, F 026 426 48 30, medienkommission(a)kath.ch
Freiburg, 9 November 2006 ra/ms
E i n l a d u n g
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verleiht zum
zwölften Mal den
K a t h o l i s c h e n M e d i e n p r e i s .
Der Preis 2006 wird den verdienten Medienschaffenden
D o n V a l e r i o C r i v e l l i, L u g a n o
M i c h e l D e m i e r r e, G e n f
verliehen in Anerkennung ihrer unermüdlichen Arbeit beim Fernsehen,
insbesondere ihres Beitrags im Bereich der Liturgie. Einer Arbeit, die für
sie immer mit der Freude verbunden ist, das Evangelium zu verkünden.
Mittwoch, 29. November 2006, um 17.00 Uhr,
an der Universität Freiburg
Vorlesungssaal E120, Perolles II, Boulevard de Pérolles 90
Es werden sprechen:
Andréa Wassmer, Präsidentin der Jury,
Alois Schuler, Vize-Präsident der Medienkommission der SBK,
Louis Bosshart, Professor für Medien- und Kommunikationswissenschaften,
Universität Freiburg
Bischof Pierre Mamie, emeritierter Bischof der Diözese Lausanne, Genf und
Freiburg (Laudatio)
Bischof Pier Giacomo Grampa von Lugano
Wir freuen uns, Sie zu dieser Preisverleihung mit anschliessendem Apéro
einladen zu dürfen, und grüssen Sie freundlich.
Andréa Wassmer
Hans Rahm
Präsidentin der Jury
Sekretär der Medienkommission
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Teilnahmebestätigung (bitte bis zum 25. November 2006 retournieren an die
Medienkommission, Postfach 192, 1705 Freiburg, Tel. 026 426 48 31 oder Fax
026 426 48 30,
E-Mail: medienkommission(a)kath.ch,)
c Ich nehme gerne an der Preisverleihung teil.
c Ich bin verhindert, wünsche aber die Pressemappe.
Vorname / Name / Medium:
Adresse:
c per Post
Tel. / Fax:
c per E-mail.
Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz
Commission des médias de la Conférence des évêques suisses
Commissione dei media della Conferenza dei Vescovi Svizzeri
Pérolles 36, Postfach / Case postale 192, CH-1705 Freiburg
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C O M M U N I Q U É
Verleihung des Katholischen Medienpreises 2006
Der katholische Medienpreis 2006 der Medienkommission der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) wird am Mittwoch, 29. November 2006, gemeinsam an
Valerio Crivelli, Lugano, und Michel Demierre, Genf, verliehen. Beide haben
während einem Vierteljahrhundert einen aussergewöhnlichen Beitrag sowohl bei
den jeweiligen Fernsehsendern als auch auf internationaler Ebene bei
Begegnungen und Studientagen geleistet. Die Preisverleihung findet um 17.00
Uhr im Vorlesungssaal E120 des neuen Gebäudes Perolles 2 der Universität
Freiburg statt.
Don Valerio Crivelli, bis vor kurzem Leiter des Centro cattolico per la
Radio e la Televisione (CCRTV), verwirklichte mit besonderer Sorgfalt
Gottesdienstübertragungen am Fernsehen, als Planer, Berater und sogar
Zelebrant. Indem er ganze Bilderserien des ikonographischen Reichtums der
Tessiner Kirchen einbezog, hat er den Reichtum des Bildes in die
liturgischen Feiern integriert. Seine Ansichten wurden sowohl in Rom wie
auch während den Treffen der Eurovision geschätzt.
Pfarrer Michel Demierre, Regisseur der katholischen und religiösen Sendungen
beim Westschweizer Fernsehen TSR, widmete seine besondere Aufmerksamkeit den
liturgischen Übertragungen, die er mit einer aussergewöhnlichen Kompetenz
und in sorgfältiger zeitlicher Übereinstimmung von Bildern, Tönen und
liturgischer Handlung gestaltete. Seine Ansichten und Initiativen bei
Treffen über unsere Grenzen hinaus haben nicht nur die Diskussion sondern
auch die fernsehgerechte Umsetzung der Liturgien bereichert.
Die beiden Berufsleute der liturgischen Fernsehübertragungen werden in einem
katholischen Medienpreis verbunden, da ihre Beiträge nicht mit denen anderer
Personen verglichen werden können, weder in Bezug auf die Dauer, die
Qualität noch des Erfindungsreichtums, einem breiten Publikum zu dienen. Sie
stehen in regelmässigem Kontakt, seit sie sich bei der Kommentierung der
Abschlussfeier des Heiligen Jahres 1975 in Rom kennengelernt haben.
Freiburg, 23/11/2006
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Abschlusscommuniqué
Zum Abschluß des Ad Limina-Besuches haben sich die Schweizer Bischöfe vom
7.-9. November 2006 im Vatikan mit dem Heiligen Vater und den Leitern
einiger Dikasterien der römischen Kurie getroffen.
Die Begegnung fand im Geist kollegialer Gesinnung und fruchtbarer
Zusammenarbeit statt. Folgende Themen, die das Leben und die Situation der
Kirche in der Schweiz und anderswo betreffen, wurden erörtert:
- Die Einheit der Bischöfe untereinander und mit dem
Nachfolger Petri; die Zusammenarbeit unter den Bischöfen.
- Der Bischof als Lehrer des Glaubens und die
wichtigsten Probleme in Lehre und Pastoral in den Schweizer Bistümern.
- Die Gemeinschaft mit dem Bischof; die Rolle des
Priesters in der Pfarrei und in den Seelsorgeeinheiten; die
Pastoralassistenten.
- Die Seminare und die theologischen Fakultäten im
Dienst der Kirche.
- Die liturgische Erneuerung und die Beachtung
liturgischer Vorgaben.
- Das Motu proprio Misericordia Dei, Anstöße zu einer
Erneuerung der Bußpastoral.
- Die Kirchgemeinden und Landeskirchen.
- Die Ökumene.
Das Treffen diente der besseren gegenseitigen Kenntnis und festigte die
Bande der Einheit. Gleichzeitig wurde deutlich, dass sich die Bischöfe den
heutigen pastoralen Herausforderungen mit Hoffnung, Verantwortung und Mut
stellen. Sie wollen vertrauensvoll das Wirken Gottes in den Herzen der
Männer und Frauen von heute begleiten.
Zum Abschluss des Treffens dankte Bischof Amédée Grab im Namen seiner
Mitbrüder dem Papst und seinen Mitarbeitern für diese Tage. Besonders dankte
er dem Heiligen Vater für seine drei Ansprachen.
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Avenue du Moléson 21, Postfach 122
CH-1700 Freiburg
Tel. ++41 26 322 47 94, <http://www.sbk-ces-cvs.ch/> www.sbk-ces-cvs.ch
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Sehr geehrte Damen und Herren
Beiliegend finden Sie die Rede von Papst Benedikt XVI.
Freundliche Grüsse
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Die Ansprache des Heiligen Vaters an die Schweizer Bischöfe vom 7. November
2006
Die heute von den Medien auf Französisch verbreitete Ansprache ist vom
Heiligen Vater nicht gehalten worden. Der Text gibt vielmehr den Inhalt
eines früher verfassten Entwurfs wieder, der im Rahmen des "Ad
limina"-Besuchs 2005 vorbereitet worden war.
Morgen Mittwoch werden sowohl die Homilie Seiner Heiligkeit Benedikt XVI.
als auch die Ansprache, die der Heilige Vater den Schweizer Bischöfen zum
Auftakt des Besuchs auf Deutsch gehalten hat, veröffentlicht.
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Avenue du Moléson 21, Postfach 122
CH-1700 Freiburg
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Sehr geehrte Damen und Herren
Beiliegend finden Sie die Begrüssung des Heiligen Vaters durch den
Präsidenten der SBK.
Freundliche Grüsse
Walter Müller
Informationsbeauftragter der SBK
Tel. ++41 26 322 47 94, Fax ++41 26 322 49 93
Mobil: ++41 79 446 39 36
E-Mail: info(a)sbk-ces-cvs.ch
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Sehr geehrte Damen und Herren
Beiliegend finden Sie die Rede von Papst Benedikt XVI.
Freundliche Grüsse
Walter Müller
Informationsbeauftragter der SBK
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Pressemitteilung von Justitia et Pax zur Abstimmung am 26. November 2006
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas.
Ja zu einem solidarischen Europa Ja zum Schweizer Beitrag
(Kohäsionsmilliarde) für ein stabiles, freiheitliches und gerechtes Europa
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt
das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Dieses
Gesetz unterstreicht die Solidarität der Schweiz mit den
Transformationsländern im Osten und ist ein Beitrag zu Frieden,
Gerechtigkeit und Stabilität in Europa.
Das Osthilfegesetz erlaubt es einerseits, weiterhin Länder Osteuropas und
Zentralasiens zu unterstützen. Dieser Aspekt wird auch von den Gegnern
dieses Gesetzes nicht in Frage gestellt. Andererseits ist es die
Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Projekten in den neuen
EU-Mitgliedsstaaten im Umfang von jährlich 100 Mio. Franken über 10 Jahre
hinweg (Kohäsionsmilliarde). Damit wird das Gefälle zwischen Arm und Reich
innerhalb der EU verringert. Diesen sozialen Ausgleich verstehen wir als ein
Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, was letztlich auch dem
wirtschaftlichen und (sicherheits-)politischen Interesse der Schweiz dient.
Justitia et Pax plädiert für ein Ja zu diesem Gesetz bei der Abstimmung am
26. November 2006 aus mehreren Gründen:
* Wie schon das Ja zur Personenfreizügigkeit versteht Justitia et
Pax auch diesen Schweizer Beitrag als wichtigen Schritt, um Frieden,
Stabilität und Gerechtigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern. In der
Charta Oecumenica, einem Grundsatzdokument der Kirchen Europas, haben sie
sich zur Förderung der Einigung des europäischen Kontinents bekannt.
* Die Kohäsionsmilliarde fliesst weder in einen EU-Topf in Brüssel
noch in den Kohäsionsfonds der EU. Ganz im Gegenteil verfügt die Schweiz
über ihren Beitrag nach eigenem Ermessen in den Bereichen Demokratie,
Ausbildung, Infrastruktur und Umwelt. Dieser Beitrag fördert den Aufbau
eines menschen- und umweltfreundlichen Europas.
* Letztlich wird das Parlament über die Finanzierung dieses Beitrags
entscheiden, sie soll jedoch budgetneutral erfolgen. Einsparungen werden bei
der traditionellen Osthilfe (v.a. Russland, Rumänien und Bulgarien)
vorgenommen. Dies ist unseres Erachtens vertretbar. Wichtig ist uns jedoch,
dass die verstärkte Solidarität mit den Ländern Osteuropas nicht zu Lasten
der traditionellen Entwicklungshilfe geht. Dies scheint durch die Zusagen
der Ja-Parteien gewährleistet.
* Dieser Betrag rechtfertigt sich für die Schweiz mit den
wirtschaftlichen Vorteilen aus den Bilateralen II und dient gleichzeitig zu
deren Absicherung, ganz im Sinne eines Gebens und Nehmens.
Aus diesen Gründen empfehlen wir das Gesetz über die Zusammenarbeit mit den
Staaten Osteuropas ohne Einschränkung zur Annahme.
Auskunft:
Wolfgang Bürgstein
031 382 01 29 / 078 824 44 18
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist ein beratendes
Gremium der Schweizer Bischofskonferenz in sozial- und wirtschaftsethischen
Fragen.
Kontakt:
Schweizerische Nationalkommission
Justitia et Pax
Effingerstrasse 11, PF 6872
3001 Bern
031 381 59 55
info(a)juspax.ch
www.juspax.ch <http://www.juspax.ch/>
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Pressemitteilung von Justitia et Pax zur Abstimmung am 26. November 2006
Familienzulagengesetz (FamZG).
Einheitlichere Anerkennung von Erziehungsarbeit und Ausbildungslasten Ja
zum Familienzulagengesetz
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt
das vorgelegte Bundesgesetz über die Familienzulagen. Wir begrüssen die
Harmonisierung der Familienzulagen durch die Einführung eines landesweiten
Mindestbetrags von 200 beziehungsweise 250 Franken für jedes Kind.
Erziehungsarbeit und Ausbildungslasten erfahren dadurch gesellschaftliche
Solidarität und Anerkennung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinder
zunehmend zu einem Armutsrisiko werden.
Das im Rahmen der Ökumenischen Konsultation zur sozialen und
wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz im Jahre 2001 herausgegebene Wort der
Kirchen Miteinander in die Zukunft charakterisiert die Situation der
Familien folgendermassen: Vielmehr wirft die finanzielle Benachteiligung
des Zusammenlebens mit Kindern, besonders die Armutsbetroffenheit junger und
kinderreicher Familien im Vergleich zu anderen Lebensformen, die Frage nach
der inneren Verfassung unserer gesellschaftlichen Solidarität auf. [47]
Deshalb sind wesentlich höhere Kinderzulagen auszurichten als heute.[67]
Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zu diesem Gesetz bei der
Abstimmung am 26. November 2006.
Laut Untersuchungen leben heute bereits mehr als 250 000 Kinder in der
Schweiz unter der Armutsgrenze. Für die Betroffenen bedeutet dies
Benachteiligungen in ihren Bildungs-, Lebens- und Arbeitschancen. Diese
Familienarmut gilt es auf vielfältige Weise zu bekämpfen. Eine einheitliche
Mindest-Familienzulage dient diesem Ziel und beseitigt die gravierendsten
Ungerechtigkeiten im bestehenden Recht.
Wir erachten diese Vorlage als einen finanzierbaren Kompromiss und weisen
insbesondere darauf hin, dass Nicht-Erwerbstätige, die nicht der AHV
unterliegen, und Selbstständige nicht in den Genuss dieser Familienzulage
kommen. Dieses Defizit gilt es im Auge zu behalten.
Eine einheitlichere Regelung entspricht den heutigen Erfordernissen
wachsender Mobilität und den sich wandelnden Familien- und Lebensformen.
Nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel in unserer
Gesellschaft ist es dringend geboten, die Familien auch in ihrer
Erziehungsarbeit solidarisch zu unterstützen.
Deshalb empfehlen wir das Gesetz über die Familienzulagen am 26 November
2006 zur Annahme.
Auskunft:
Wolfgang Bürgstein
031 382 01 29 / 078 824 44 18
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist ein beratendes
Gremium der Schweizer Bischofskonferenz in sozial- und wirtschaftsethischen
Fragen.
Kontakt:
Schweizerische Nationalkommission
Justitia et Pax
Effingerstrasse 11, PF 6872
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