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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
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Freiburg, 25. November 2005
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Vom 5. bis 7. Dezember 2005 findet die 270. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Delsberg statt. Themenschwerpunkte der bischöflichen Beratungen sind die Ernennungen in verschiedenen Kommissionen der Schweizer Bischofskonferenz. Auch über das „Jahr der Berufungen“ wird gesprochen. Zudem steht die Jubiläumsfeier zum Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils im Mittelpunkt. Die Feier wird in Einsiedeln durchgeführt. Kardinal Godfried Danneels, Erzbischof von Mechelen-Brüssel, wird um 9.30 Uhr dem Festgottesdienst in der Klosterkirche vorstehen und um 14 Uhr den Festvortrag zum Thema „40 Jahre nach Abschluss von Vatikanum II: Bilanz und Perspektiven“ halten. Diese Veranstaltung findet ebenfalls in der Klosterkirche statt.
Eine Medienkonferenz wird wie folgt durchgeführt:
Donnerstag, 8. Dezember 2004, um 11.30 Uhr
in der Bibliothek des Klosters Einsiedeln
Treffpunkt 11.15 Uhr beim Eingang „Gymnasium“
(Auf der linken Seite der Klosterfassade)
Unter anderem an der Tagesordnung dieser Medienkonferenz :
- Rede von Kardinal Godfried Daneels, Erzbischof von Mechelen-Brüssel über die Bedeutung des Zweiten Vatikanischen Konzils
- Informationen über verschiedene aktuelle Themen und Beschlüsse der SBK mit Mgr Amédée Grab OSB, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Wir freuen uns über Ihr Interesse und bitten Sie, den An-/Abmeldetalon auf der nächsten Seite zu benutzen. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Mario Galgano
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Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter
Tel. ++41/(0)26/322.47.94 – Fax ++41/(0)26/322.49.93
Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info-ces(a)bluewin.ch
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Medienkonferenz SBK am 8. Dezember 2005
270. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz
40-Jahre-Jubiläum Abschluss Zweites Vatikanische Konzil
An-/Abmeldung
Bitte vor dem 4. Dezember 2005 retournieren!
Adresse: Informationsstelle SBK; Av. du Moléson 21; CP 122; 1706 Fribourg
Fax : 026/322 47 95
Mail : <mailto:info-sbk@bluewin.ch> info-sbk(a)bluewin.ch
□ Ja, ich komme zur Medienkonferenz. (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
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□ Nein, ich kann leider nicht kommen.
□ Bitte senden Sie mir das Mediencommuniqué. (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
□ Adresse siehe oben!
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Bemerkungen:
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SBK, Fribourg: 25.11.05
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Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit
homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das
Priesterseminar und zu den heiligen Weihen
Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz
Wir danken allen Priestern, die ihre Berufung in grosser Treue leben. Wir
sind uns bewusst, dass in unserem Priesterkollegium und in unseren
Seminarien Mitbrüder leben, die sich als Menschen mit heterosexueller
Orientierung und Mitbrüder, die sich als Menschen mit homosexueller
Orientierung erfahren. Jeder soll als Mensch und Mitbruder akzeptiert und
respektiert werden. Unabhängig von unserer sexuellen Orientierung haben wir
uns entschieden zu einem Leben in eheloser Keuschheit. Im Mittelpunkt
unserer Abklärungen zur Zulassung zum Priesteramt steht nicht die sexuelle
Orientierung, sondern die Bereitschaft zur konsequenten Christusnachfolge.
Die Stellungnahme, die wir in einem Pastoralschreiben vom Oktober 2002
diesbezüglich veröffentlicht haben, deckt sich weitgehend mit der Haltung
der neuen Instruktion: Es ist unsere Aufgabe als Bischöfe, in kluger
Unterscheidung zu prüfen, wem ein entsprechendes Charisma geschenkt ist und
folglich zum kirchlichen Dienst zuzulassen oder nicht. Eine homosexuelle,
aber in geschlechtlicher Enthaltsamkeit gelebte Neigung schliesst vom
kirchlichen Dienst nicht aus; die treu geübte Enthaltsamkeit kann vielmehr
auf ein besonderes Charisma hindeuten, gleich wie die selbstgewählte
Ehelosigkeit. Von Fall zu Fall sind allerdings auch die besonderen
Gefährdungen und Belastungen zu bedenken, denen homosexuelle Menschen im
kirchlichen Dienst ausgesetzt sein können. Dagegen macht der ausdrückliche
Entschluss homosexueller wie zum Zölibat verpflichteter Menschen, sexuell
nicht enthaltsam zu leben, für den kirchlichen Dienst ungeeignet.[1]
Die Instruktion hält fest, dass die Kirche [ ] jene nicht für das
Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität
praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte
homosexuelle Kultur unterstützen. Wer den Entschluss zu einem zölibatären
Leben im kirchlichen Dienst in Freiheit fällt, kann ehrlicherweise nicht
einen Lebensstil pflegen, der diesem Entschluss entgegensteht oder Haltungen
vertreten, die mit denen der Kirche nicht vereinbar sind. Wenn bei einem
Mann homosexuelle Tendenzen ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit
verunmöglichen, so ist eine Zulassung zur Weihe nicht möglich. Das
Grundanliegen muss sein, sowohl dem Auftrag der Kirche als auch dem
einzelnen Menschen gerecht zu werden.
Es ist uns ein dringendes Anliegen, dass jeder Seminarist und jeder Priester
die menschliche und geistliche Begleitung erfahren soll, die ihm hilft, die
in Freiheit gewählte Lebensform überzeugt und überzeugend zu leben.
Freiburg, den 23. November 2005
Die Schweizer Bischöfe
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[1] Schweizer Bischöfe, Pastoralschreiben Haltung der Schweizer
Bischofskonferenz zur Frage der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher
Paare und der kirchlichen Anstellung von Personen, die in
gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben vom Oktober 2002.
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An die Medien
ABSTIMMUNG: SONNTAGSARBEIT
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT DER SBK
Datum: Sonntag, 27. November 2005
Zeit: ab 13.00 Uhr
Telefonnummer : +41 (0)79/ 446 39 36
E-Mail : <mailto:info-sbk@bluewin.ch> info-sbk(a)bluewin.ch
Am 27. November 2005 wird über das revidierte Arbeitsgesetz
(Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs) abgestimmt.
Mario Galgano, Mediensprecher der Schweizer Bischofskonferenz, steht den
Medien für Auskünfte und Stellungnahmen ab 13 Uhr telefonisch zur
Verfügung. Mögliche Interviews mit Mgr Amédée Grab oder Mgr Pierre
Bürcher können mit ihm besprochen werden.
Freiburg, 22. November 2005
Informationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz
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Kommissionen der SBK gegen Sonntagsarbeit
Mitteilung zur Abstimmung vom 27. November 2005
Im Interesse der Familien wehren sich die unterzeichnenden Kommisionen
der Schweizer Bischofskonferenz gegen die geplante Regelung und
empfehlen, am 27. November ein Nein in die Urne zu legen.
In seinem Urteil vom 22. März 2002 hat das Bundesgericht festgehalten,
unter welchen Voraussetzungen in den Bahnnebenbetrieben Personal am
Sonntag beschäftigt werden kann. Infolge dieses Entscheides soll nun
Ende November über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt werden,
damit in Zentren des öffentlichen Verkehrs an allen Wochentagen somit
auch an allen Sonntagen Personal beschäftigt werden kann.
Kaum erforderdliche Belebung der Wirtschaft
Die heute noch erforderliche Bewilligungspflicht gestattet eine
massvolle Öffnung der Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und
Tankstellenshops und dient damit neben den Bedürfnissen des einfacheren
täglichen Bedarfs auch dem Schutz und den Interessen der
Arbeitnehmenden. Die Vorlage will nun erreichen, dass in den Geschäften,
die öffnen dürfen, das gesamte Warenangebot ohne Einschränkung zum
Verkauf offeriert werden darf. Ob die Kundinnen und Kunden am Sonntag
wirklich grössere Einkäufe von Computern usw. tätigen wollen, ist mehr
als zweifelhaft. Sicher ist hingegen, dass das am Sonntag ausgegebene
Geld nicht ein zweites Mal für Käufe unter der Woche zur Verfügung
steht. Insofern dürfte der Sonntagsverkauf primär den Grossverteilern
dienen und kaum zur erforderlichen Belebung der Wirtschaft beitragen.
Sonntag würde zum gewöhnlichen Werktag werden
Von einer generellen Öffnung der Geschäfte am Sonntag wären insbesondere
die Arbeitnehmenden mit den tiefen Löhnen betroffen, indem die
Sonntagszulage, die nach Arbeitsgesetz schon heute nur für nicht
regelmässig am Sonntag arbeitende Personen vorgesehen ist, bald einmal
fakultativ und damit kaum mehr ausgerichtet würde. Zudem ist nicht
einsehbar, warum am Sonntag in Bahnhöfen, nicht aber 100 Meter daneben
in Geschäften mit den gleichen Produkten eingekauft werden dürfte. Mit
der Zeit müsste auch diesen Geschäften die Öffnung am Sonntag erlaubt
werden. Damit würde der Sonntag immer mehr zum gewöhnlichen Werktag
werden.
Freiburg, den 17. November 2005
Justitia et pax Sr. Nadja Bühlmann
Für die Kommission Ehe und Familie Niklaus Knecht
Für die Kirchliche Frauenkommission Rose-Marie Umbricht-Maurer
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Mgr Fürer erhält Ehrendoktortitel der Universität Freiburg
Der Bischof von St. Gallen wurde im Rahmen des Dies academicus geehrt
Im Rahmen des Dies academicus der Universität Freiburg wurde am
Dienstag, 15. November, Bischof Ivo Fürer, Apostolischer Administrator
von St. Gallen und der beiden Appenzell, mit der Ehrendoktorwürde in
Theologie ausgezeichnet. In der Promotionsurkunde wird der Einsatz Mgr
Fürers für die Umsetzung der Beschlüsse des Zweiten Vaticanums im Bistum
St. Gallen und auf gesamtschweizerischer Ebene hervorgehoben.
In der Beilage finden Sie die Medienmitteilung, die in Zusammenarbeit
mit der theologischen Fakultät der Universität Freiburg verfasst wurde.
Es sind eine kurze und eine lange Version verfügbar. Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freiburg, 15. November 2005
Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter SBK
Mobile: +41 (0)79 446 39 36 E-Mail: <mailto:info-sbk@bluewin.ch>
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Kardinal Danneels in Einsiedeln erwartet
Jubiläumsfeier zum 40-Jahre-Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils
Am kommenden 8. Dezember findet in der Klosterkirche in Einsiedeln der
Abschluss der Jubiläumsfeier zum 40-jährigen Abschluss des Zweiten
Vatikanischen Konzils. An der Feier wird auch der Präsident der
belgischen Bischofskonferenz anwesend sein: Kardinal Godfried Danneels
wird eine Bilanz ziehen und die Perspektiven darstellen.
Einen Höhepunkt der Feierlichkeiten bildet am 8. Dezember 2005 ein
Gedenktag in Einsiedeln. Kardinal Godfried Danneels, Erzbischof von
Mechelen-Brüssel, wird um 9.30 Uhr dem Festgottesdienst vorstehen und um
14 Uhr den Festvortrag zum Thema 40 Jahre nach Abschluss von Vatikanum
II: Bilanz und Perspektiven halten. Beide Veranstaltungen finden in der
Klosterkirche statt. Die Feierlichkeiten zum 40-Jahre-Jubiläum des
Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils sind von der SBK seit
Langem in Zusammenarbeit mit den Dekanen und Rektoren der Theologischen
Fakultäten geplant worden. Es wurden zahlreiche Vorträge im Rahmen der
vier Theologischen Fakultäten der Schweiz durchgeführt (siehe:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=36830
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=36830&sprache=d>
&sprache=d).
Das Zweite Vatikanische Konzil fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8.
Dezember 1965 im Vatikan statt. Im Zentrum des Konzils, welches von der
katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird,
standen Veränderungen und Aktualisierungen (aggiornamento) im
Kirchenbild, im Amt und im Verhältnis der Kirche zur modernen Welt und
den anderen Konfessionen und Religionen. Es wurde von Papst Johannes
XXIII. einberufen und nach dessen Tod 1963 durch Papst Paul VI.
fortgesetzt und beendet.
Freiburg, 11. November 2005
Mario Galgano
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