Schweizer Bischofskonferenz (SBK) - Informationsstelle
Conférence des évêques suisses (CES) Service dinformation
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Freiburg, 27. Januar 2005
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Vom 1. bis 5. Februar findet die 267. Ordentliche Versammlung der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) in Rom im Rahmen ihres Ad limina-Besuches statt.
Eine Medienkonferenz findet im Anschluss daran wie folgt statt:
Montag, 7. Februar 2005, um 10 Uhr
Im Saal Rotonda der Dreifaltigkeitspfarrei
Sulgeneckstr. 13, 3011 Bern
(Eingang hinter der Kirche)
In der Vorfreude auf unser Treffen in Bern grüsse ich Sie freundlich, Ihr
Freiburg, 27. Januar 2005
Mario Galgano, Informationsdienst der SBK
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Tel.: ++41/(0)26/322.47.94 Fax: ++41/(0)26/322.49.93
Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info-sbk(a)bluewin.ch
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Sehr geehrte Damen und Herren
Im Anhang finden Sie ein Communiqué der Schweizerischen Nationalkommission
Justitia et Pax.
Für weitere Informationen:
Wolfgang Bürgstein, Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax,
Effingerstr. 11, Postfach 6872, 3001 Bern, 031 382 01 29 oder 078 824 44 18,
<mailto:juspax-wb@bluewin.ch> juspax-wb(a)bluewin.ch
Mit freundlichen Grüssen
Informationsdienst der SBK
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Justitia et Pax unterstreicht den Wert des Sonntags
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax teilt die Sorge um den
Erhalt des Sonntags. Sie unterstützt deshalb das Referendum der
Gewerkschaften zur Erhaltung unserer Sonntagskultur.
Mit dem Sonntag verbinden wir auch heute noch Ruhe, Erholung, Zeit für die
Familie, für Freunde und Bekannte oder einfach auch Zeit für sich,
Entspannung, Besinnung, Gottesdienst, Erholung in der Natur und vieles mehr.
Dieser bewusste Unterbruch im wöchentlichen Arbeitsrhythmus hat sich bis
heute bewährt. Allen Unkenrufen zum Trotz wird der Wert des Sonntags von den
meisten hoch geschätzt.
Dennoch versuchen einige wirtschaftspolitische Kräfte, den Sonntag erneut
massiv in Frage zustellen. Zunächst soll der Rund-um-die-Uhr-Konsum ohne
Einschränkung in den Bahnhöfen möglich sein. Daraus erwächst eine massive
Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Anbietern, die nicht in den Bahnhöfen
vertreten sind. Es braucht nicht viel Phantasie, um zu erkennen, dass es um
eine generelle Abschaffung des Verbots der Sonntagsarbeit geht.
Entsprechende politische Vorstösse sind im Parlament bereits eingereicht.
Natürlich sind gewisse Arbeiten am Sonntag notwendig, sie sollen aber die
Ausnahme bleiben. Es geht nicht darum, das Rad zurückzudrehen. Die
bisherigen Einkaufsmöglichkeiten sollen im Rahmen des Gesetzes erhalten
bleiben. Die Sonntagsruhe ist eine soziale und kulturelle Errungenschaft,
die sich menschlich und wirtschaftlich als sinnvoll erwiesen hat. Nahezu
alle Kulturen kennen einen solchen Tag des Unterbruchs. Offensichtlich haben
die Menschen darin ein lebensdienliches Mass gefunden, damit nicht Arbeit,
Leistung und Kommerz zum Massstab aller Dinge werden.
Eine lebendige Gesellschaft lebt nicht nur von den wirtschaftlichen
Tätigkeiten. Dazu braucht es mehr: ehrenamtliches Engagement, Freiräume für
Familien, Freunde, Gruppen und Vereine und nicht zuletzt einen
gesellschaftlichen Rhythmus, der es erlaubt, die sozialen Beziehungen zu
pflegen. Wenn die freien Tage unterschiedlich über die Woche verteilt sind,
wird die gemeinsame Zeit mit anderen zur Mangelware. Es wird immer
schwieriger, selbst am Sonntag in der Familie zusammen zu sein. Dadurch
zerfallen, angefangen bei der Familie, zum Nachteil aller zunehmend mehr
gesellschaftliche Strukturen, die zur Pflege von Beziehungen notwendig sind.
In der Folge werden noch mehr Menschen unter der Vereinsamung leiden.
Aus diesen Gründen unterstützen wir das Referendum gegen den Verkauf aller
Waren und Dienstleistungen in Bahnhöfen an 365 Tagen im Jahr. Wir wollen
kein Einfallstor schaffen für die Einführung der generellen Sonntagsarbeit.
Bern, 25. Januar 2005
Wolfgang Bürgstein
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax
Effingerstr. 11, Postfach 6872, 3001 Bern
031 382 01 29 oder 078 824 44 18
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Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils: Feierlichkeiten zum
40-Jahre-Jubiläum
Das Zweite Vatikanische Konzil fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember
1965 im Vatikan statt. Im Zentrum des Konzils, welches von der katholischen
Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, standen Veränderungen
und Aktualisierungen (aggiornamento) im Kirchenbild, im Amt und im
Verhältnis der Kirche zur modernen Welt und den anderen Konfessionen und
Religionen. Es wurde von Papst Johannes XXIII. einberufen und nach dessen
Tod 1963 durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet.
Vorträge in den vier Theologischen Fakultäten der Schweiz
Auch in der Schweiz wird das 40-Jahre-Jubiläum des Abschlusses des Konzils
gebührend gefeiert. Die vier Theologischen Fakultäten der Schweiz (Chur,
Freiburg, Lugano und Luzern) werden dieses Thema mit der Behandlung der
Konzilskonstitutionen akademisch aufnehmen und präsentieren. Die Daten der
jeweiligen Konferenzen sind:
- Chur:
Sonntag, 30. Januar 2005, um 18 Uhr:
Hoffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils und die Wirklichkeit der
Katholischen Kirche heute.
Montag, 31. Januar 2005, um 9.30 Uhr:
Im Dienst des Volk Gottes; Kirchliche Dienste heute und morgen Impulse
aus dem zweiten Vatikanischen Konzil.
Sonntag, 8. Mai 2005, um 20 Uhr/Montag, 9. Mai 2005, um 10.15 Uhr:
Ein grosser Churer Diözesan: Hans Urs von Balthasar (1905-1988).
(Veranstaltungsort: Paulus-Akademie, Carl Spitteler-Strasse 38, 8053 Zürich)
(weitere Informationen unter <http://www.paulus-akademie.ch/>
http://www.paulus-akademie.ch; <mailto:paz.veranstaltungen@bluewin.ch>
paz.veranstaltungen(a)bluewin.ch, Tel.: 01 381 34 00)
- Lugano:
Vom 28. Februar bis 4. März 2005:
Convegno su Hans Urs von Balthasar.
Samstag, 23. April 2005:
Giornata delle Porte Aperte: Lettura della Costituzione Dogmatica Lumen
gentium.
(Veranstaltungsort: Theologie Fakultät Lugano, Via Giuseppe Buffi 13, 6900
Lugano)
(weitere Informationen: <mailto:info@teologialugano.ch>
info(a)teologialugano.ch, Tel.: 058 666 45 55)
- Luzern:
Donnerstag, 19. Mai 2005, um 18.15 Uhr:
Congar und Rahner auf dem II. Vatikanischen Konzil. Über das Zusammenspiel
von Lehramt und Theologie.
(Veranstaltungsort: Universität Luzern, Hörsaal Union U 1.03, Löwenstrasse
16, 6004 Luzern)
(weitere Informationen: <http://www.unilu.ch/tf/290.htm>
http://www.unilu.ch/tf/290.htm)
- Freiburg:
Montag, 1. Juni 2005 um 15 Uhr/Dienstag, 2. Juni, um 9.15 Uhr:
Der interreligiöse Dialog 40 Jahre nach Nostra aetate.
(Veranstaltungsort: Saal Dupraz, Kinderstube, rue de lHôpital, 1700
Freiburg)
(weitere Informationen: <mailto:mariano.delgado@unifr.ch>
mariano.delgado(a)unifr.ch)
Gedenktag in Einsiedeln am 8. Dezember 2005
Das Abschlussfest wird am 8. Dezember 2005 in der Abtei Einsiedeln
stattfinden. Kardinal Godfried Danneels, Erzbischof von Mechelen-Brüssel,
wird das Hochamt zelebrieren und anschliessend einen Festvortrag im
Fürstensaal des Klosters halten.
Freiburg, 18. Januar 2005
Mario Galgano, Informationsdienst der SBK
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/FlyerCVIId.pdf> Flyer :
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/FlyerCVIId.pdf>
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/FlyerCVIId.pdf
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) - Informationsstelle
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SBK veröffentlicht zwei Dokumente
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat allen Seelsorgenden zwei Dokumente
verschickt. Im ersten Schreiben Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion
Redemptionis Sacramentum möchten die Bischöfe allen Mitverantwortlichen
für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf Fragen geben, die die
Instruktion aufgeworfen hat, und einen Dialog eröffnen, der sich durch das
ganze Jahr der Eucharistie hindurchziehen soll. Im zweiten Dokument
handelt es sich, um eine Schrift über die beauftragten Laien im kirchlichen
Dienst, die von einer Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der SBK
seit August 2000 erarbeitet wurde.
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/RedSacr_d.pdf> Wort der Schweizer
Bischöfe zur Instruktion Redemptionis Sacramentum
In den letzten Monaten gab die Instruktion Redemptionis Sacramentum Anlass
zu einigen Diskussionen. Die Schweizer Bischöfe möchten allen
Mitverantwortlichen für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf
die vielen Fragen geben und einen Dialog eröffnen, der sich durch das ganze
Jahr der Eucharistie hindurchziehen soll.
Den Bischöfen ist die Aufgabe gestellt, das spirituelle Leben sowie die
Entwicklung der pastoralen Dienste und Ämter zu begleiten und zu
unterstützen. Gerade der Bereich der Liturgie ist bekanntlich ein überaus
sensibles Feld, das dementsprechend den Bischöfen sehr am Herzen liegt. Die
Instruktion Redemptionis Sacramentum vom vergangenen 19. März 2004 war von
Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17.
April 2003) bereits angekündigt worden und ist in diesem Zusammenhang zu
lesen. Die Verlautbarung möchte die wertvolle Bedeutung der Liturgie für das
Leben der Gläubigen betonen. Die Liturgie wurde beim Zweiten Vatikanischen
Konzil als Höhepunkt und Quelle allen kirchlichen Wirkens genannt.
Die Verlautbarung hat in der Folge vielfältige Reaktionen hervorgerufen: Von
den einen begrüsst, von anderen eher zurückhaltend bis ablehnend
aufgenommen. Die Bemühungen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil um ein
nicht nur oberflächliches, sondern vertieftes Verstehen der Liturgie im
Hinblick auf die Teilnahmemöglichkeiten aller Mitfeiernden bilden einen
Schlüssel zum Verständnis der aktuellen Situation. Die Schweizer Bischöfe
weisen aber darauf hin, dass die liturgischen Regeln, an die die Instruktion
erinnert, einen sachbezogenen Hintergrund haben und eine Stütze bilden für
die Theologie und Spiritualität der Liturgie. Denn als Feier der Kirche ist
die Liturgie zunächst eine Gabe, über die nicht jeder einzelne
Verantwortliche eigenmächtig verfügen kann. Gerade deshalb kann und soll die
Instruktion ein Anstoss sein, die eigene liturgische Praxis in der Schweiz
kritisch zu durchleuchten und wo nötig nach angemessenen Verbesserungen zu
suchen.
Liturgie braucht Konstanz und Wiederholung. Diese aber sind nur möglich,
wenn die Feiern in Wort, Gesang und Ritus im besten Sinn Qualität haben, was
nicht Unbeweglichkeit bedeutet. Weil die aus der liturgischen Tradition
herausgewachsenen Normen im Dienst des rituellen Charakters der christlichen
Liturgie stehen, zeigen sie uns, wie wir zu handeln haben, wenn wir als
Christen Liturgie feiern. Die Bischöfe betonen daher die Beachtung der
liturgischen Ordnungen und Rollenverteilung.
Ökumene kann nicht mit vereinfachenden Einstellungen erreicht werden
Leider gibt es immer noch Hindernisse auf dem Weg zur Einheit aller
Christen. Doch solche Barrieren können nicht mit vereinfachenden
Einstellungen gelöst werden, die die Ernsthaftigkeit der offnen Fragen
herunterspielen, wie etwa in der Interzelebration von katholischen Priestern
und reformierten Pfarrern und Pfarrerinnen geschehen ist. Um eines Tages die
gleiche Eucharistie des Herrn zu feiern, müssen Katholiken und Reformierte
sich regelmässig versammeln und weiterhin gemeinsam beten.
Es ist den Bischöfen bewusst, dass es nicht leicht ist, die gültigen Normen
zur Eucharistiefeier aufzuzeigen, ohne einen Eindruck der Gesetzlichkeit zu
wecken. Die Instruktion ist aber sehr vom Bedürfnis geprägt, die Würde der
Eucharistie und den vor ihr gebotenen Respekt vor Übergriffen und
Gedankenlosigkeiten zu schützen. In diesem Sinne wünscht die SBK eine
sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der Instruktion im Ganzen und
der vielen einzelnen Bestimmungen.
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf> Beauftragte Laien im
kirchlichen Dienst
Eine Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) hat seit August 2000 ein Dokument über die
beauftragten Laien im kirchlichen Dienst erarbeitet. Im ersten Teil des
Dokumentes wird die wichtige Bedeutung der Laien im kirchlichen Einsatz und
ihr theologischer Ort dargelegt. Im zweiten Kapitel werden die Richtlinien
für den Einsatz von Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten bei der
Wortverkündigung, der Liturgie sowie der Mitwirkung an der Gemeindeleitung
behandelt.
Die Kirche hat die Aufgabe, allen Menschen die frohe Botschaft zu verkünden.
Den Impuls und die Kraft für diesen Auftrag findet sie im Evangelium selbst,
das jeden Christen dazu aufruft, die christliche Botschaft der Hoffnung zu
verbreiten. In besonderer Weise ist der Dienst der Verkündigung den
Bischöfen, Priestern und Diakonen aufgetragen. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Seelsorge haben auf ihre Weise an diesem Auftrag Anteil
und prägen so das Gesicht des seelsorglichen Dienstes mit. Die SBK möchte
mit dem Dokument Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst ein realistisches
theologisches Verständnis der Identität und Aufgaben der
Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Rahmen der kirchlichen
Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils darlegen und dabei insbesondere der
Frage nachgehen, was ihre Beauftragungen theologisch und kirchenrechtlich
bedeuten.
Für die SBK ist es wichtig zu betonen, dass das Engagement der Laien im
Allgemeinen und jener im kirchlichen Dienst im Besonderen bei der
Evangelisierung bedeutend und vordringlich ist. Denn gemäss der Lehre des
Zweiten Vatikanischen Konzils sind alle Gläubigen kraft der Sakramente der
Taufe und der Firmung berufen, sich an der Verkündigung des Wortes Gottes,
an der liturgischen Feier der Sakramente und am Aufbau der ganzen
christlichen Gemeinschaft aktiv zu beteiligen.
Dank für den Einsatz der beauftragten Laien
Im Dokument der SBK wird den theologisch ausgebildeten Laien mit
bischöflicher Beauftragung im kirchlichen Dienst für ihren oft selbstlosen
und mit grossem persönlichen Engagement geleisteten Dienst im Namen der
Kirche und der Pfarreien herzlich gedankt und ihnen das Vertrauen der SBK
ausgesprochen. Die Bischöfe machen aber zugleich darauf aufmerksam, dass der
Priestermangel die Gefahr in sich birgt, die spezifische Sendung und Aufgabe
der geweihten Amtsträger nicht mehr deutlich genug wahrzunehmen. Die
Sakramente der Kirche werden nämlich in der Kraft des Heiligen Geistes
gespendet. Dieser wird den geweihten Amtsträgern (Bischöfe, Priester und
Diakone) durch die Weihe als Geschenk verliehen. Daher ist die Weihe eine
Voraussetzung für die Spendung der Sakramente, etwa der Eucharistie, der
Beichte und der Krankensalbung.
Um dieses Bewusstsein zu stärken und zugleich den Aufgabenbereich der
beauftragten Laien zu klären, erlässt die SBK im zweiten Teil des Dokumentes
die entsprechenden Richtlinien. Im Interesse der Sache bitten sie deshalb
alle Betroffenen um eine entsprechende Befolgung dieser Richtlinien.
Freiburg, den 17. Januar 2005
Mario Galgano
Informationsstelle der SBK
Dokument Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion Redemptionis
Sacramentum:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/RedSacr_d.pdf
Dokument Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf
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Unterzeichnung der Charta Oecumenica
Mgr Amédée Grab wird im Namen der SBK anwesend sein
Am Sonntag, den 23. Januar 2005, wird in der Collégiale von St-Ursanne
(Jura) im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes die Charta Oecumenica
unterzeichnet. Die Charta Oecumenica ist in ihrem Geist geprägt von den
beiden Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel (1989) und Graz
(1997) mit der Absicht, die gewachsene Gemeinschaft unter den Kirchen zu
bewahren und fortzuentwickeln.
Ökumene ist heute dringlicher denn je, da wir mittlerweile in einer Zeit
leben, in der es einerseits klarer und gemeinsamer Zeichen bedarf, und
andererseits in der ein Klima der Toleranz und des Respekts vor der
jeweiligen Tradition des Anderen herrscht. Die Charta Oecumenica ist ein
wichtiges Dokument, welches Aufschluss gibt über die Leitlinien für die
wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa. Sie hat jedoch keinen
lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Ihre
Verbindlichkeit besteht vielmehr in der Selbstverpflichtung der europäischen
Kirchen und ökumenischen Organisationen.
Am 22. April 2001 wurde die Charta Oecumenica in Strassburg von den
Präsidenten der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und des Rates der
Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) unterzeichnet. Die Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) hat anlässlich ihrer 266. Ordentlichen Versammlung
im Dezember 2004 erklärt, dass eine Unterzeichnung dieses wichtigen
ökumenischen Dokumentes ein hoffnungsvolles Signal geben wird, und dass die
Kirchen gemeinsam weiter vorwärts gehen wollen. Dieses Zeichen ist gerade
zum heutigen Zeitpunkt der ökumenischen Beziehungen nicht nur angebracht,
sondern wirklich verheissungsvoll.
Gemeinsame Verpflichtung zum Dialog und zur ökumenischen Zusammenarbeit
Mit der Unterzeichnung dieser Charta am kommenden Sonntag drücken nun die
Vertreter der zehn Mitgliedkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH) aus, dass sie die Charta auch in der
Schweiz als gemeinsame Verpflichtung zum Dialog und zur ökumenischen
Zusammenarbeit annehmen. Wegen der Wichtigkeit dieses ökumenischen
Dokumentes hat die SBK darum beschlossen, dass ihr Präsident, Mgr Amédée
Grab OSB, der ja zurzeit auch Präsident des CCEE ist, zur Unterzeichnung der
Charta Oecumenica in St-Ursanne anwesend sein wird.
Der vollständige Text der Charta Oecumenica ist verfügbar über die Adresse:
<http://www.cec-kek.org/Deutsch/ChartafinG-print.htm>
http://www.cec-kek.org/Deutsch/ChartafinG-print.htm
Freiburg, 13. Januar 2005
Mario Galgano
Informationsbeauftragter der SBK
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Tel. ++41/(0)26/322.47.94 Fax ++41/(0)26/322.49.93
Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info-sbk(a)bluewin.ch
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Freiburg, 3. Januar 2005
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat das Jahr 2005 zu einem Jahr der
Priesterberufungen erklärt. Auch findet im kommenden Sommer in Köln das
Weltjugendtreffen statt. Aus diesem Grund findet eine Medienkonferenz zu
beiden Themen statt, am
Mittwoch, 12. Januar 2005, um 10 Uhr
Im Saal Rotonda in der Dreifaltigkeitspfarrei
Sulgeneggstr. 13, 3011 Bern
(Eingang hinter der Kirche)
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