Schweizer Bischofskonferenz (SBK) - Informationsstelle
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Kardinalsernennung von P. Georges Marie Martin Cottier OP
Gratulation der Schweizer Bischöfe
Die Schweizer Bischöfe geben ihrer Freude Ausdruck und gratulieren P.
Georges Marie Martin Cottier OP herzlich zur ehrenvollen Ernennung zum
Kardinal. Die eigentliche Erhebung des Dominikaners zur Kardinalswürde
wird im nächsten Konsistorium - am 21. Oktober - geschehen. P. Cottier
ist seit 1989 der Theologe des Päpstlichen Hauses. Die Ernennung von
Pater Cottier reiht sich in eine bereits bestehende Tradition ein, dass
der Theologe des Papstes zur Würde eines Kardinals erhoben wird. P.
Cottier hat sich als Wissenschaftler grosse Verdienste erworben um die
Fragen der Ethik und der Soziallehre, besonders jener der katholischen
Kirche. Er wirkte als Professor der Philosophie an den Universitäten von
Freiburg und Genf und hat zahlreiche Werke zur Philosophie des XIX.
Jahrhunderts sowie über Marx und Hegel verfasst.
Nach Prof. Charles Journet im Jahre 1965, dem Einsiedler Abt Benno Gut
OSB 1967, dem Theologen Hans-Urs von Balthasar 1988 (er starb allerdings
zwei Tage bevor er den Kardinalspurpur erhielt), Mgr Henri Schwery,
Bischof von Sitten, im Jahr 1991, und Mgr Gilberto Agustoni, Präfekt des
Gerichts der Apostolischen Signatur im Jahr 1994, wird P. Georges Marie
Martin Cottier OP zum 6. Schweizer Kardinal der letzten fünfzig Jahre
kreiert.
P. Cottier wurde am 25. April 1922 in Céligny (GE) geboren und ist seit
1945 Mitglied des Predigerordens (Dominikaner).
Die Schweizer Bischofskonferenz
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Marc Aellen
Vize-Generalsekretär und Informationsbeauftragter
Handy: +41 (0)79 446 39 36 - eMail: marc.aellen(a)kath.ch
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Entwurf des erneuerten Drogengesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, Wehrte Kollegen,
Ich erlaube mir Sie über die Stellungnahme des Präsidiums der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) betreffend des Entwurfs des erneuerten
Drogengesetzes zu informieren, über den dieser Tage im Nationalrat
diskutiert wird. Dieser kurze Text wurde den Nationalrätinnen und
Nationalräten im vergangenen Juni zugesandt. Sie finden ihn nachfolgend.
Mit freundlichen Grüssen
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Marc Aellen
Vize-Generalsekretär und Informationsbeauftragter
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Stellungnahme des Präsidiums der SBK
Sehr geehrte Frau Nationalrätin,
Sehr geehrter Herr Nationalrat,
Sie werden im Nationalrat definitiv über das neue Drogengesetz
entscheiden. Nach Durchsicht der vorliegenden geänderten
Gesetzesvorlage, die in einem Gesamtpaket zur Abstimmung vorliegt,
möchte ihnen das Präsidium der SBK folgende Punkte zu bedenken geben:
1. Das Präsidium der SBK ist sich sehr darüber im Klaren, dass die
Cannabisfrage gut zu unterscheiden ist von der ganzen Suchtproblematik
besonders auch im Zusammenhang mit schweren Drogen, wie sie gemeinsam im
neuformulierten Gesetzesentwurf enthalten sind. Oft wird im Zusammenhang
mit der Frage nach der Legalisierung von Cannabis auf die Problematik
des Alkoholismus aufmerksam gemacht. Die Bischöfe sind sich bewusst,
dass der übermässige Konsum von Alkohol ebenso eine Sucht darstellt, wie
das Konsumieren von Cannabis. Hier kann eine Suchtform nicht die andere
verdecken, und es ist die Aufgabe des Staates, die Gesetze so zu
formulieren, dass sie diese Suchtformen nicht begünstigen.
2. Der Staat nimmt seine Leitungsfunktion wahr, wenn er durch eine
adäquate Gesetzgebung entsprechende Freiheiten lässt oder an andern
Orten Riegel vorschiebt. Im Hinblick auf das erneuerte Gesamtpaket der
Drogengesetzgebung muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass durch die
Aushöhlung derselben genau diese Leitungsfunktion nicht mehr
wahrgenommen wird und der Staat damit seinen Verpflichtungen nicht
nachkommt.
3. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die
Schweiz im Rahmen des erneuerten Drogengesetzesvorschlages der seit 1961
gültigen internationalen Konvention des Suchstoffkontrollrates der UNO
widerspricht. Mit der Legalisierung verschiedener Formen von Drogen in
einem Land wird zudem die internationale Drogenkontrolle in andern
Ländern unterminiert.
4. In der vorliegenden veränderten Gesetzesvorlage ist das Ziel und
der Wille, eine Abstinenz zu erreichen, nicht mehr sichtbar. Es muss
deswegen davon ausgegangen werden, dass die Gesetzgeber das Ziel der
Abstinenz aufgegeben haben. Dies ist unverständlich.
5. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung wird entgegen
verschiedener Behauptungen nicht das Vier-Säulen-Prinzip gefördert,
sondern letztlich ausgehöhlt, indem zum Teil auf die repressive Säule
verzichtet wird und zu einem andern Teil, etwa bei Schwerstsüchtigen,
Beistand und Hilfe lediglich auf eine soziale Überlebenshilfe reduziert
wird und damit die sozialen Einrichtungen unseres Landes auf die Dauer
übermässig finanziell belastet werden. Eine solche strukturelle und
finanzielle Überlastung, gerade auch im Hinblick auf Dauerabhängige,
kann für unser Land katastrophale Folgen zeitigen.
6. Das Problem der lebenslänglichen Abhängigkeit von
Schwerstdrogensüchtigen scheint nicht genügend durchdacht worden und
ernst genommen zu sein. Kann es tatsächlich das Ziel einer Gesellschaft
sein, Süchtige über Jahre vor sich hindämmern zu lassen und unsere
sozialen Institutionen zu belasten, wenn sich auf der andern Seite die
Möglichkeit für die Willigen böte, diesen Menschen eine neue Zukunft zu
geben, indem eine bewusste Anstrengung und Förderung von Programmen zur
Abstinenz angestrebt würde, was letztlich die sozialen Institutionen und
die Gesellschaft schlechthin weniger teuer zu stehen käme.
Auf dem Hintergrund der gemachten Überlegungen, hegt das Präsidium der
SBK schwere Zweifel am Genügen der Revision des Drogengesetzes, dies
sowohl im Hin-blick auf die gesetzgeberische Verpflichtung des Staates
wie aber auch auf die sozialen und gesellschaftlichen Konsequenzen für
unser Land.
Sehr geehrte Frau Nationalrätin, sehr geehrter Herr Nationalrat, wir
danken Ihnen, wenn Sie die gemachten Überlegungen in Ihre Debatte
aufnehmen können und wün-schen Ihnen für Ihre hochgeschätzte Arbeit
Kraft und Segen.
Freiburg, 13. Juni 2003
Für das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz :
Dr. Agnell Rickenmann
Generalsekretär der
Schweizer Bischofskonferenz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Werte Kollegen,
Ich freue mich Ihnen anbei den
Bettagshirtenbrief der Schweizer Bischofskonferenz (21. September 2003)
zukommen zu lassen.
In diesem Jahr wird speziell eine pastorale Handreichung (Faltblatt)
beigefügt. Sie finden sie auch im Anhang.
Mit freundlichen Grüssen.
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Marc Aellen
Vize-Generalsekretär und Informationsbeauftragter
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(La versione italiana delle "Tesi sulla politica della migrazione" e del
comunicato stampa dell'Incontro nazionale dei Giovani cattolici è
disponibile sul nostro sito internet)
261. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Givisiez/FR (Priesterseminar Sitten)
vom 1. bis 3. September 2003
Mediencommuniqué
Vom 1. bis 3. September 2003 hat in Givisiez/FR (Priesterseminar Sitten)
die 261. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
getagt. Folgende Hauptthemen wurden dabei behandelt:
Eine Seelsorgestelle für die Fahrenden
Die Bischöfe haben beschlossen eine Seelsorgestelle für die Fahrenden zu
errichten. Sie wird betreut durch Pater Jean-Bernard Dousse OP
(Freiburg), der seit Jahren die Fahrenden unermüdlich pastoral
begleitet. Von nun an werden ihm mehrere Priester zur Seite stehen. Die
SBK dankt Pater Dousse für seinen Einsatz. Der offizielle Sitz der
Seelsorgestelle wird in Luzern sein, wo sich ebenfalls das Sekretariat
von migratio, Kommission der SBK für Migrationsfragen, befindet.
Die Fahrenden leben in einer besonderen Situation und zwar auf sozialer
wie auch kirchlicher Ebene. Dies erfordert eine spezielle Betreuung der
Fahrenden. Um dieser Besonderheit Rechnung zu tragen, hat Pater
Jean-Bernard Dousse zusammen mit den Fahrenden im Jahre 1999 sowohl
einen Trägerverein gegründet, wie auch einen Pastoralrat für die
Fahrenden, in welchem sie selber vertreten sind. 2001 wurde ein
Pastoralplan ausgearbeitet und von der SBK gutgeheissen. Mit der
Errichtung einer Seelsorgestelle (missio cum cura animarum) für die
Fahrenden drücken die Bischöfe heute ihre offizielle Anerkennung für
diese Arbeit aus.
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Thesen zur Migrationspolitik in der Schweiz
Die Kommission migratio der SBK stellt heute ihre Thesen zur
Migrationspolitik vor. Zur Stunde, in der die Eidgenössischen Räte an
der Revision des Bundesgesetzes für die Ausländer arbeiten, erhält das
Dokument zur Migrationspolitik eine ganz besondere Wichtigkeit.
Diese Thesen wurden durch die Sozialkommission von migratio in
Zusammenarbeit mit den Migrationsfragen vertrauten Experten erarbeitet.
Sie begnügen sich nicht damit, bloss ethische Prinzipien aufzustellen,
sondern erlauben auch die konkrete politische Umsetzung. Das Dokument
unterstreicht die Tatsache, dass heutzutage die Ausländerpolitik in
einem breiteren Kontext behandelt werden muss, der alle Arten von
Migration umfasst - nicht bloss die arbeitsbedingte und die
internationalen Beziehungen berücksichtigt.
Die Kommission migratio befasst sich mit aktuellen Themen der
Ausländer-, Migrations- und Integrationspolitik. Unter anderem berät sie
die SBK in ihren Stellungnahmen bei Vernehmlassungsverfahren des Bundes
oder durch Hintergrundinformationen und wichtige Vorschläge zuhanden der
Bischöfe. Zudem arbeitet sie mit anderen Institutionen und
Organisationen zusammen, etwa mit den anderen Kirchen oder der Eidg.
Ausländerkommission usw.
---> siehe beiliegende Thesen
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Zum Thema der rechtlichen Anerkennung homosexueller Partnerschaften
Nach der Veröffentlichung des Schreibens der Glaubenskongregation
Erwägung zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der
Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen vom 31. Juli,
welches in der Schweiz und auch anderenorts für heftige Reaktionen
sorgte, legt die SBK Wert darauf, den Sinn ihrer vorausgehenden
Stellungnahmen zu wiederholen und zu präzisieren:
Im Hinblick auf den einzigartigen Charakter der Ehe teilt die SBK
vollkommen die Besorgnis der Glaubenskongregation. So betonte sie
wiederholt und sehr klar auch in ihrer jüngsten Stellungnahme:
Unaufgebbar ist für uns in dieser Frage, dass die Einzigartigkeit der
Ehe zwischen Mann und Frau in der staatlichen Gesetzgebung unbedingt und
unverletzt gewahrt bleiben muss (Pastoralschreiben N° 10 der SBK).
In der pastoralen und politischen Analyse wird man jedoch die
Anpassungen, die im Projekt des Bundesgesetzes in Betracht gezogen
werden, näher prüfen müssen, ob diese für die Institution Ehe und für
den fundamentalen Wert der Familie eine Bedrohung darstellen oder nicht.
Zur Stunde behalten sich die Bischöfe ein Urteil dazu vor (siehe Antwort
der SBK zum Vernehmlassungs- verfahren:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=6302
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/text_detail.php?nemeid=6302&sprache=d>
&sprache=d).
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Besuch von Erzbischof Paul Josef Cordes, Präsident des Päpstlichen Rates
Cor unum
Erzbischof Paul Josef Cordes, Präsident des Päpstlichen Rates Cor
unum, hat den Schweizer Bischöfen einen Besuch abgestattet und sich mit
ihnen über aktuelle Themen im Zusammenhang mit den Hilfswerken der
katholischen Kirche unterhalten. Zahlreiche katholische Hilfswerke
(Caritas, Fastenopfer, Kirche in Not, usw.) leisten eine bemerkenswerte
Arbeit im Dienste der Ärmsten, sowohl auf nationaler wie auch
internationaler Ebene. Die Diskussion hat die Wichtigkeit des
christlichen Zeugnisses und der kirchlichen Verwurzelung katholischer
Hilfswerke aufgezeigt. Es geht dabei darum und dies wird in unserer
säkularisierten Gesellschaft immer wichtiger sich vom Heiligen Geist
führen zu lassen, um, nach einem Ausdruck von Papst Johannes Paul II.,
eine neue Phantasie der Liebe zu wecken und zu fördern.
Der Päpstliche Rat Cor unum wurde 1971 durch Papst Paul VI. infolge
des II. Vatikanischen Konzils gegründet, um die Koordination aller
sozial-karitativen Initiativen der Kirche zu fördern, und um so die
verfügbare materielle Unterstützung mit der grösstmöglichen Wirksamkeit
zu nützen.
_____
Gesamtschweizerisches katholisches Jugendtreffen 2004: Steh auf! (Lk
7,14)
Das gesamtschweizerische katholische Jugendtreffen, welches von Samstag
auf Sonntag 5. und 6. Juni 2004 in Bern stattfinden wird, nimmt Form an.
Das Thema steht nun fest, es heisst: Steh auf! ebenso sind die
Grundlinien des Programms klar.
---> siehe beiliegendes Communiqué
_____
Ernennungen
n Die Bischöfe haben Herrn Nico Bischoff (Zürich) als Mitglied in die
Expertenkommission Sexuelle Übergriffe in der Pastoral der SBK
gewählt. Als Psychologe ist Herr Bischoff Verantwortlicher im Bereich
Psychiatrie und Psychologie des Justizvollzugs des Kantons Zürich. Zudem
haben sie die Ernennung von Herrn Adrian von Kaenel (Wetzikon), als
Präsident und von Domherrn Joseph Bonnemain (Chur) als Sekretär der
Expertenkommission bestätigt.
n Sie haben Pater Gojko Goya Zovko (Clarens/VD) als Mitglied in die
Pastoralplanungskommission (PPK) gewählt. Pater Zovko ist
Verantwortlicher der Kroatenmission im Kanton Waadt und Wallis; er wird
die fremdsprachigen Missionen im Rahmen der PPK vertreten.
n Weiter haben sie Herrn und Frau Lucas und Luzia Monn (Rafz/ZH) in
die Kommission Ehe und Familie der SBK gewählt, in der sie die Diözese
Chur vertreten.
In Kürze
n Die SBK hat den freundschaftlichen Besuch des Apostolischen
Nuntius der Schweiz, Mgr Pier Giacomo De Nicolò, erhalten und seine
Botschaft entgegengenommen. Der Nuntius wurde von seinem Ersten
Sekretär, Mgr Paul Russell, begleitet.
n Die Bischöfe haben Herrn Urs Köppel, Nationaldirektor von
migratio (Kommission der SBK für Migrationsfragen) empfangen. Er hat
ihnen die Thesen zur Migrationspolitik (vgl. unten) vorgestellt und sich
mit ihnen zum Thema fremdsprachiger Missionen unterhalten.
n Mit den Mitarbeitern und den Mitarbeiterinnen des Sekretariates
der SBK haben die Bischöfe ein gemeinsames Mittagessen eingenommen und
einen geselligen Augenblick genossen.
Freiburg, 4. September 2003
Marc Aellen
Vizegeneralsekretär und Informationsbeauftragter
Mobile: +41 (0)79 446 39 36 E-mail: <mailto:marc.aellen@kath.ch>
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